Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere dem \StuRa. Er entsendet oder wählt seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor.
Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen, sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss.
Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studentenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25.
Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. Ein Entzug der Privilegien erfordert die 2/3-Mehrheit der Mitglieder des \IFSR. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur.
Das Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten ist nur durch eine Person vertreten. Desweiteren sitzt diese der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit vor, wenn sie existiert.
Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsendet werden.
Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen, der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt. Sowohl der Verantwortliche, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet. Diese Entsendung gilt für die Dauer einer Legislatur.
Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen.
Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig.
Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR finanziell über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung.
\item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa sowie
\item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR.
Die Wahl der Ämter wird zur konstituierenden Sitzung des \IFSR durchgeführt. Sollte ein Amt hierbei unbesetzt bleiben, wird es zum nächstmöglichen Termin erneut zur Wahl gestellt.
Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit.
Für die Wahl der studentischen Vertreterinnen in den \StuRa, die vom \IFSR zu besetzenden Kommissionen und Ausschüsse hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme pro Kandidat. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen. Eine Kumulierung der Stimmen auf eine Kandidatin ist nicht zulässig.\label{walAb}
Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt. Ein Kandidat ist gewählt, wenn sie erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidaten die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat. Erfüllen mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidatinnen notwendig. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden.
Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung und dem gewählten Strukturer des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
\item die Mitglieder sämtlicher Kommissionen \& Gremien die auf Fakultätsebene von Studenten zu besetzen sind, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studentenschaft sein Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen.
Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR jede zweite Woche statt.
Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen. Abweichend von Abs. 1 und 2 können in dringenden Fällen Sitzungen auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher einberufen werden.
Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 8 zum nicht-öffentlichen Teil zugelassen werden.
Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Dieses kann Ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden.
Jedes gewählte und assoziierte Mitglied sind berechtigt, eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei den Sprechern einreichen.
Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn.
Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben.
Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste. Er erteilt das Wort und kann einen Redner bei Bedarf zur Sache oder Form rufen. In begründeten Fällen kann der Sitzungsleiter dem Redner das Wort entziehen.
Die Protokollanten werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt. Es wird ein 1.Protokollant sowie ein optionaler 2. Protokollant bestimmt.
\item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit \glqq{}entschuldigt\grqq{}, \glqq{}unentschuldigt\grqq{} oder \glqq{}ruhend\grqq{} gekennzeichnet werden müssen,
Für Teile der Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht eines Strukturers möglich.
Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen.
Das Protokoll muss auf der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie dem Protokollanten unterschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren.
Enthält diese Fachschaftsordnung rechtsunwirksame Bestimmunngen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Fachschaftsordnung ungültig werden, ist die Fachschaftsordnung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung des \IFSR nach bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.
Die Fachschaftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses und anschließender zustimmender Kenntnisnahme der Geschäftsfürung des \StuRas in Kraft. Sie ist öffentlich bekanntzugeben.
Die bisherige Fachschaftsordnung der \IFS der \TUD verliert mit Inkrafttreten dieser Ordnung ihre Gültigkeit.