\documentclass[paper=a4,parskip=half]{scrartcl} \usepackage[automark,headsepline]{scrpage2} \usepackage[juratotoc]{scrjura} \usepackage[utf8]{inputenc} \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage{tgheros} \usepackage{tgpagella} \usepackage{tgcursor} \usepackage[ngerman]{babel} \usepackage{enumitem} \usepackage{xspace} \usepackage{hyperref} \pagestyle{scrheadings} \useshorthands{'} \defineshorthand{'S}{\Sentence\ignorespaces} \defineshorthand{'.}{. \Sentence\ignorespaces} % TODO: references ändern \title{Fachschaftsordnung der Fachschaft Informatik der TU Dresden} \author{Robert Hoppermann, Sebastian Schrader, Sebastian Jaster, \\ Lutz Thies, Felix Wittwer} \date{\today{} -- unpublished} \newcommand{\SHG}{SächsHSFG\xspace} \newcommand{\TUD}{TU Dresden\xspace} \newcommand{\IFS}{Fachschaft Informatik\xspace} \newcommand{\IFSR}{FSR Informatik\xspace} \newcommand{\FVV}{Fachschaftsvollversammlung\xspace} \newcommand{\StuRa}{Studentenrat der TU Dresden\xspace} \newcommand{\StuRas}{Studentenrates der TU Dresden\xspace} \begin{document} \maketitle\pagebreak \tableofcontents \pagebreak \section{Vorbemerkung} Der Studentenrat der TU Dresden wird im Folgenden kurz StuRa und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz SächsHSFG genannt. Diese Ordnung orientiert sich an der Grundordnung der Studentenschaft der \TUD. Sollte eine ihrer Regelungen nicht greifen, regeln Näheres die Grundordnung der \TUD, die Wahlordnung der \TUD, die Grundordnung der Studentenschaft, sowie deren Ergänzungsordnungen, sowie der Rahmenwahlordnung des \SHG, alle anderen Regelungen dieser Ordnung bleiben in Kraft. \begin{contract} \section{Die Fachschaft Informatik} \Paragraph{title=Grundsätzliches} Alle Studierenden der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS. Die Fachschaft ist nach §\,7 Abs. 1 der Grundordnung der Studentenschaft eine rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft. Sie ordnet im Rahmen des \SHG , der Grundordnung der \TUD , der Grundordnung der Studentenschaft, sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig. Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich. \Paragraph{title=Rechte der \IFS} Jeder Studierende hat nach §\,22 Abs. 1 \SHG die Rechte: \begin{itemize} \item die Einrichtungen der Hochschule nach den geltenden Vorschriften zu nutzen, \item die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung vom Dekan und vom Rektorat einzufordern, \item den zuständigen Studiendekan auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers hinzuweisen und die Abstellung der Mängel sowie die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu verlangen, \item sich am wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben der Hochschule zu beteiligen. \end{itemize} Jedes Mitglied der \IFS hat ferner: \begin{itemize} \item gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studentenschaft das Recht, an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken. \item nach §\,4 Abs. 1 der Wahlordnung des Studentenschaft das aktive und passive Wahlrecht zum \IFSR. \item das Recht, Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen. \end{itemize} \Paragraph{title=Pflichten der \IFS} Jeder Studierende hat nach §\,22 Abs. 2 des \SHG die Pflichten: \begin{itemize} \item die Ordnungen der Hochschule einzuhalten, \item sein Studium anhand der Studien- und Prüfungsordnungen so zu organisieren, dass er seine Prüfungen in den vorgesehenen Zeiten ablegt. \end{itemize} \Paragraph{title=Aufgaben der \IFS}\label{aufIFS} Jeder Studierende hat nach §\,24 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG insbesondere folgende Aufgaben: \begin{itemize} \item Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Studierenden, \item Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden, \item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §\,9 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG, \item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden, \item Unterstützung der Studierenden im Studium, \item Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule, \item Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studierenden, \item Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden. \end{itemize} \Paragraph{title=Organe der \IFS} Die Organe der \IFS sind: \begin{itemize} \item die \FVV \item der \IFSR \end{itemize} \parnumberfalse\section{Die \FVV und Urabstimmungen}\parnumbertrue \Paragraph{title=Zusammensetzung und Einberufung}\label{fsvvRuf} Die FSVV ist die Versammlung aller Studierenden der \IFS. Sie ist das oberste beschlussfassende Organ der \IFS und bringt den Willen der Fachschaft zum Ausdruck. Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden. Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies fordern. Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor der Durchführung öffentlich im Fakultätsbereich bekanntzugeben. Die Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor der Durchführung der FSVV auf dem fakultätsüblichen Weg zu veröffentlichen. \Paragraph{title=Aufgaben und Funktion} Die FSVV kann Richtlinien für die Aufgabenerfüllung des \IFSR beschließen. Die FSVV kann die Durchführung von Urabstimmungen nach \ref{secUr} dieser Ordnung beschließen. Die Versammlungsleitung der FSVV wird durch den \IFSR bestimmt. Sofern Gegenstände zur Abstimmung stehen, beschließt die FSVV eine Zählkomission. \Paragraph{title=Beschlussfähigkeit} Die FSVV ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der Mitglieder der \IFS anwesend ist. Ist sie danach nicht beschlussfähig, wird eine neue Sitzung mit den gleichen Abstimmungsgegenständen nach \ref{fsvvRuf} Abs. 3 einberufen. Die FSVV ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen. \Paragraph{title=Urabstimmung}\label{secUr} Die FSVV kann in Angelegenheiten der \IFS mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden die Durchführung einer Urabstimmung aller Mitglieder der Fachschaft beschließen. Eine Urabstimmung findet ebenfalls statt, wenn sie in schriftlicher Form von mindestens 10\% der Mitglieder der Fachschaft beantragt wird. Universitätsweit stattfindendene Urabstimmungen werden nach diesem Paragraphen durchgeführt. Die Urabstimmung ist unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim. Der Antragsgegenstand einer Urabstimmung ist im ersten Wahlgang angenommen, wenn mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen positiv sind und mindestens 25\% aller Stimmberechtigten an der Wahl teilgenommen haben. Im zweiten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. \parnumberfalse\section{Der \IFSR}\parnumbertrue \Paragraph{title=Aufgaben und Funktion} Der \IFSR ist ein unabhängiges, beschlussfassendes Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß \ref{aufIFS}. Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft. Der \IFSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel der Fachschaft Rechenschaft ablegen. Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere dem \StuRa. Er entsendet oder wählt seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor. Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig. Der \IFSR ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus. Der \IFSR schützt die Rechte von Minderheiten in der \IFS. Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach \ref{stellung} in Angelegenheiten der \IFS verfassen. Der \IFSR organisiert die Einführungsveranstaltung für Studienanfänger und kümmert sich um die Belande der Studierenden. \Paragraph{title=Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung} Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen, sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR. Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen. Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden. \Paragraph{title=Zusammensetzung und Wahl}\label{fsrZusamm} Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studentenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25. Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar. Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben. Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken die nachfolgenden Kandidatinnen gemäß §\,17 Absatz 2 der Wahlordnung der Studentenschaft nach. Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. Ein Entzug der Privilegien erfordert die 2/3-Mehrheit der Mitglieder des \IFSR. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur. %FEINSCHLIFF \Paragraph{title=Ämter und Arbeitsgruppen des FSR}\label{fAmt} Zu Beginn seiner Amtszeit besetzt der \IFSR die nachfolgenden Posten durch Wahl. Zulässig sind hierbei nur gewählte Mitglieder des \IFSR. \begin{enumerate} \item Amt des Sprechers \item Amt des Finanzers \item Amt des Strukturers \item Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten \end{enumerate} Ämter nach Nr. 1-3 besitzen jeweils 2 Vertreter, die ebenfalls durch Wahl bestimmt werden. Das Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten ist nur durch eine Person vertreten. Desweiteren sitzt diese der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit vor, wenn sie existiert. Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsendet werden. Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen, der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt. Sowohl der Verantwortliche, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet. Diese Entsendung gilt für die Dauer einer Legislatur. Der \IFSR behält es sich vor, Arbeitsgruppen aufzulösen, falls diese nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen. % TODO: Aufsplitten? \Paragraph{title=Finanzen und das Amt des Finanzers} Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen. Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig. Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR finanziell über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung. Die Mitglieder im Amt der Finanzer sind zuständig für die Verwaltung des Vermögens und des Inventars. Sie sind verpflichtet, dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen. Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS. \Paragraph{title=Das Amt des Sprechers} Der Sprecher repräsentiert den \IFSR nach außen und dient als Ansprechpartner in offiziellen Belangen. Er ist zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS. \Paragraph{title=Das Amt des Strukturers} Der Strukturer kümmert sich um die strukturellen Belange des \IFSR. Er ist zuständig für: \begin{enumerate} \item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des FSR über ruhende Mandate, \item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assozierten Mitglieder des \IFSR, \item die Überwachung der Nachhaltigkeit, \item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa sowie \item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR. \end{enumerate} \Paragraph{title=Wahlen und Entsendungen}\label{wal} Die Wahl der Ämter wird zur konstituierenden Sitzung des \IFSR durchgeführt. Sollte ein Amt hierbei unbesetzt bleiben, wird es zum nächstmöglichen Termin erneut zur Wahl gestellt. Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit. Für die Wahl der studentischen Vertreterinnen in den \StuRa, die vom \IFSR zu besetzenden Kommissionen und Ausschüsse hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme pro Kandidat. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen. Eine Kumulierung der Stimmen auf eine Kandidatin ist nicht zulässig.\label{walAb} Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt. Ein Kandidat ist gewählt, wenn sie erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidaten die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat. Erfüllen mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidatinnen notwendig. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden. \Paragraph{title=Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR} Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung und dem gewählten Strukturer des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft} Es werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt: \begin{enumerate} \item die Verantwortlichen der festen Arbeitsgruppen und erste Mitglieder, \item die Mitglieder sämtlicher Kommissionen \& Gremien die auf Fakultätsebene von Studenten zu besetzen sind, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse, \item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, \item die entsprechende Zahl der Vertreter der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studentenschaft. \end{enumerate} Für diese Wahlen gelten die Regelungen nach \ref{walAb} \Paragraph{title=Rücktritt}\label{ruecktritt} Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studentenschaft sein Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen. Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung unverzüglich dem Sprecher des \IFSR und dem \StuRa mitzuteilen. \Paragraph{title=Konstruktives Misstrauensvotum} Ein Amtsinhabender nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl eines Nachfolgers mit der 2/3-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden. \parnumberfalse\section{Sitzungen des FSR Informatik}\parnumbertrue \Paragraph{title=Sitzungen} Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR jede zweite Woche statt. Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf. Per Beschluss kann eine zukünftige und reguläre Sitzung in der jeweiligen Kalenderwoche verschoben werden. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung. Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen. Abweichend von Abs. 1 und 2 können in dringenden Fällen Sitzungen auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher einberufen werden. Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen. Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 8 zum nicht-öffentlichen Teil zugelassen werden. Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln. Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Dieses kann Ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden. \Paragraph{title=Tagesordnung} Jedes gewählte und assoziierte Mitglied sind berechtigt, eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei den Sprechern einreichen. Die Tagesordnung muss 3 Stunden vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung veröffentlicht werden. Die Tagesordnung besteht insbesondere aus \begin{enumerate} \item Protokollkontrolle und Überprüfung gefasster Beschlüsse \item Berichte der Ämter und Arbeitsgruppen \item Berichte aus den Gremien \end{enumerate} Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn. Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben. \Paragraph{title=Sitzungsleitung und Protokollanten}\label{SL} Die Sitzungsleitung wird für die nächste Sitzung aus den gewählten Mitgliedern bestimmt. Der Sitzungsleiter eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung. Er kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen. Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste. Er erteilt das Wort und kann einen Redner bei Bedarf zur Sache oder Form rufen. In begründeten Fällen kann der Sitzungsleiter dem Redner das Wort entziehen. Nur er/sie hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen. Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die er/sie selbst betreffen, hat er/sie die Sitzungsleitung abzugeben. Die Protokollanten werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt. Es wird ein 1.Protokollant sowie ein optionaler 2. Protokollant bestimmt. Die Protokollanten haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen. \Paragraph{title=Protokoll}\label{protokoll} Über den wesentlichen Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss mindestens Folgendes enthalten: \begin{enumerate} \item Datum, Ort, Beginn und Schluss der Sitzung, \item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit \glqq{}entschuldigt\grqq{}, \glqq{}unentschuldigt\grqq{} oder \glqq{}ruhend\grqq{} gekennzeichnet werden müssen, \item Namen der anwesenden Gäste, \item eine initiale Feststellung der Beschlussfähigkeit nach \ref{beschlussfaehigkeit}, \item die behandelten und gegebenenfalls vertagten Tagesordnungspunkte, \item Abstimmungs- und Wahlergebnisse, \item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse. \end{enumerate} Für Teile der Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht eines Strukturers möglich. Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen. Das Protokoll muss auf der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie dem Protokollanten unterschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. \Paragraph{title=Anträge zur Fachschaftsordnung}\label{fsoAntrag} Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren. Ein Redebeitrag, eine Wahl oder eine Abstimmung darf durch einen Fachschaftsordnungsantrag nicht unterbrochen werden. Über Fachschaftsordnungsanträge ist sofort zu beschließen. Ausschließlich folgende Anträge zur Fachschaftsordnung sind zulässig: \begin{enumerate} \item Änderung der beschlossenen Tagesordnung; %1 \item Schluss der Debatte, gegebenenfalls sofortige Beschlussfassung; %2 \item Ausschluss der Öffentlichkeit; %3 \item Erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit; %5 \item Sitzungspause von fünf oder zehn Minuten; %6 \item Geheime Abstimmung; %7 \item Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung; %8 \item Schluss der Redeliste; %9 \item Beschränkung der Redezeit; %10 \end{enumerate} Anträge nach Nr. 1 - 4 bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei einem Antrag nach Nr. 5 - 7 ist kein Widerspruch zulässig. Auf Antrag können einzelne Gäste zum nicht-öffentlichen Sitzungsteil zugelassen werden. Anwesende Gäste sind zu nicht öffentlich behandelten Themen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Anträge 8-10 erfordern eine einfache Mehrheit der Mitglieder des \IFSR. \Paragraph{title=Beschlüsse \& Beschlussfähigkeit} Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Häfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind. Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch den Sitzungsleiter festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit} Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist. Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung wirksam. Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitgliedern des FSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht. Öffentliche Stellungnahmen nach \ref{stellung} des FSR können von jedem Mitglied des FSR abgegeben werden, wenn sie mit einfacher Mehrheit in einer Sitzung des FSR beschlossen wurden. Unter jeder öffentlichen Stellungnahme muss mindestens die Unterschrift eines Sprechers oder Finanzers des \IFSR sein. \parnumberfalse\section{Sonstiges}\parnumbertrue \Paragraph{title=Salvatorische Klausel} Sollten Teile dieser Fachschaftsordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen diese Ordnung. Sie bleiben weiterhin gültig. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen. Enthält diese Fachschaftsordnung rechtsunwirksame Bestimmunngen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Fachschaftsordnung ungültig werden, ist die Fachschaftsordnung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung des \IFSR nach bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern. \Paragraph{title=Schlussbestimmungen} Die Fachschaftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses und anschließender zustimmender Kenntnisnahme der Geschäftsfürung des \StuRas in Kraft. Sie ist öffentlich bekanntzugeben. Die bisherige Fachschaftsordnung der \IFS der \TUD verliert mit Inkrafttreten dieser Ordnung ihre Gültigkeit. \end{contract} %TODO %ORT , DATUM DES INKRAFTTRETENS \end{document}