\item Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR werden am Ende einer jeden Legislatur durch den \IFSR festgelegt. Es müssen jedoch mindestens 15 und maximal 25 Mitglieder sein.
\item Der \IFSR wird von allen Mitgliedern der FS in allgemeiner, unmittelbarer,
freier,
gleicher und geheimer Wahl gewählt.
\item Der \IFSR wird für die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt.
Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des FSR im Amt. Wiederwahl ist möglich.
\Paragraph{title=Ämter und Arbeitsgruppen des FSR}
\begin{enumerate}
\item Der \IFSR besitzt in seiner Struktur drei grundlegende Ämter die zu Beginn jeder Legislatur bei der Konstitution des \IFSR vergeben werden. Jedes dieser Ämter umfasst zwei Posten
\item Die Ämter des \IFSR setzten sich aus dem Amt des Sprechers, dem Amt des Finanzers und dem Amt des Strukturers zusammen.
\item Der Sprecher repräsentiert den \IFSR nach Außen und dient als Ansprechpartner in offiziellen Belangen.
\item Der Finanzer ist verantwortlich für die Verwaltung des Vermögenshaushaltes des \IFSR und ist verpflichtet dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen.
Der 1.Finanzer haftet bei fehlerhaften Kontobewegungen mit seinem Privatvermögen. Dies unterscheidet die beiden Posten der Finanzer.
\item Der Strukturer kümmert sich um die strukturellen Belange des \IFSR.
\item Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Es können alle Mitglieder
der \IFS entsendet werden.
\item Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt. Sowohl der Verantwortliche, als
auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe endsendet. Diese Entsendung gilt für die komplette Legislatur von einem Jahr.
\item Der \IFSR behält es sich vor Arbeitsgruppe zu schließen, falls die nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
\end{enumerate}
\Paragraph{title=Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR}
Die Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem
Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR
teilzunehmen'.
Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor der Sitzung bei einem in ein Amt gewähltes Mitglied zu
entschuldigen.
Nimmt ein Mitglied des FSR an drei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR
unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren
Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}\\
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch die die Fachschaft oder der \IFSR
verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV
oder des \IFSR'.
Sie müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens
eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines
normalen Mitgliedes vorzuziehen. \\
In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit
einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR.
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder
Abweichend von Abs. 1 und 2 können die Sprecher in dringenden Fällen
außerordentliche Sitzungen einberufen'.
Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat schriftlich oder per E-Mail
unter Einhaltung einer Frist von 72 Stunden zu erfolgen. \\
Zu Beginn der Sitzung wird ein Sitzungsleiter aus den Mitgliedern und Assozierten des \IFSR
bestimmt. \\
Der Sitzungsleiter eröffnet und schließt die Sitzung. Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste und arbeitet diese während einer Dikussion ab. \\
Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung
zugänglich zu machen. \\
Während einer Sitzung des \IFSR sind die gewählten Mitglieder dazu berechtigt folgende Anträge zur Fachschaftsordnung zu stellen.
Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen Anderen Wortmeldungen vor. Sie unterbrechen jedoch keine laufenden Redebeiträge. Über Fachschaftsordnungsanträge ist sofort zu beschließen.
Fachschaftsordnungsanträge werden durch das Heben beider Hände siganlisiert.
\begin{itemize}
\item Ausschluss der Öffentlichkeit
\item erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit
\item zehnminütige Pause
\item geheime Abstimmung
\item Zulassung einzelner zur geschlossenen Sitzung
\item Beschränkung der Redezeit
\item Schluss der Redeliste
\end{itemize}
Einem Antrag auf Auschluss der Öffentlichkeit muss mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden Mitglieder zugestimmt werden. Bei Tagesordnungspunkten, die die Persönlichkeitssphäre berühren,
genügt der Antrag. Anwesende Gäste sind zu nicht öffentlich behandelten Themen zu Verschwiegenheit verpflichtet. \\
Bei den Anträgen 2 bis 4 ist kein Widerspruch möglich. \\
Die Anträge 5 - 8 erfordern eine einfache Mehrheit der Mitglieder des \IFSR.
% \Paragraph{title=Anträge zur Fachschaftsordnung}
% \begin{itemize}
% \item Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen zuvor. Sie sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren und können von allen Anwesenden gestellt werden.
% \item Ein Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung darf durch einen Ordnungsantrag nicht unterbrochen werden.
% \item Ein Ordnungsantrag muss ohne Widerspruch angenommen werden.
% \item Zulässige Ordnungsanträge sind folgende:
% \begin{itemize}
% \item Ausschluss der Öffentlichkeit
% \item erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit
% \item zehnminütige Pause
% \item Zulassung einzelner zur geschlossenen Sitzung