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271
fso.tex
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@ -24,34 +24,44 @@
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|||
\newcommand{\IFS}{Fachschaft Informatik\xspace}
|
||||
\newcommand{\IFSR}{FSR Informatik\xspace}
|
||||
\newcommand{\FVV}{Fachschaftsvollversammlung\xspace}
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||||
\newcommand{\ StuRa}{Studentenrat der TU Dresden\xspace}
|
||||
\newcommand{\StuRa}{Studentenrat der TU Dresden\xspace}
|
||||
\newcommand{\StuRas}{Studentenrates der TU Dresden\xspace}
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||||
\begin{document}
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\maketitle\pagebreak
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\tableofcontents
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\pagebreak
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\section{Vorbemerkung}
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||||
Für den gesamten Text dieser Grundordnung und ihrer Ergänzungsordnungen schließen
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||||
grammatikalisch maskuline Formen zur Bezeichnung von Personen solche weiblichen und
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||||
männlichen Geschlechts gleichermaßen ein. \\
|
||||
männlichen Geschlechts gleichermaßen ein.
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||||
Der Studentenrat der TU Dresden wird im folgen den kurz StuRa, der Fachschaftsrat Informatik kurz iFSR und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz SächsHSFG
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genannt. \\
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||||
genannt.
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||||
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||||
Diese Ordnung entspricht der Grundordnung der Studierendenschaft der \TUD.
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||||
Sollte eine ihrer Regelungen nicht greifen, regeln Näheres die Grundordnung der
|
||||
\TUD, die Wahlordnung der \TUD, die Satzung des StuRa, sowie deren
|
||||
Ergänzungsordnungen, sowie der Rahmenwahlordnung des \SHG, alle anderen Regelungen
|
||||
dieser Ordnung bleiben in Kraft.
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||||
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||||
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\begin{contract}
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||||
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||||
\section{Die Fachschaft Informatik}
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||||
\Paragraph{title=Die Fachschaft Informatik}
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||||
Alle Studenten der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS'. \\
|
||||
Die Fachschaft ist nach §7(1) der Grundordnung der Studentenschaft eine
|
||||
rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studentenschaft'. \\
|
||||
\Paragraph{title=Grundsätzliches}
|
||||
Alle Studenten der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS.
|
||||
|
||||
Die Fachschaft ist nach §7 Abs. 1 der Grundordnung der Studentenschaft eine
|
||||
rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studentenschaft.
|
||||
|
||||
Sie ordnet im Rahmen des \SHG , der Grundordnung der \TUD , der Satzung des StuRa,
|
||||
sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbständig.
|
||||
\\
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||||
Sie hat das Recht, mit anderen Fachschaften zusammenzuarbeiten.
|
||||
sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbständig.
|
||||
|
||||
Diese Ordnung sowie all ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich.
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Rechte der \IFS}
|
||||
Jeder Student hat nach § 22(1) \SHG die Rechte:
|
||||
Jeder Student hat nach §22 Abs. 1 \SHG die Rechte:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item die Einrichtungen der Hochschule nach den geltenden Vorschriften zu
|
||||
nutzen,
|
||||
|
@ -63,26 +73,29 @@ Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu verlangen,
|
|||
\item sich am wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben der
|
||||
Hochschule zu beteiligen.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
Jedes Mitglied der verfassten Studentenschaft nach §1(1) hat:
|
||||
|
||||
Jedes Mitglied der \IFS hat:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item das aktive und passive Wahlrecht zum \IFSR.
|
||||
\item gemäß §3 Abs. 1 der Grundordnung des \StuRas das Recht, an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken.
|
||||
\item nach §4 Abs. 1 der Wahlordnung des \StuRas das aktive und passive Wahlrecht zum \IFSR.
|
||||
\item das Recht, Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Pflichten der \IFS}
|
||||
Jeder Student hat nach §22(2) des \SHG die Pflichten:
|
||||
Jeder Student hat nach §22 Abs. 2 des \SHG die Pflichten:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item die Ordnungen der Hochschule einzuhalten,
|
||||
\item sein Studium anhand der Studien- und Prüfungsordnungen so zu organisieren,
|
||||
dass er seine Prüfungen in den vorgesehenen Zeiten ablegt.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Aufgaben der \IFS}
|
||||
Jeder Studierende hat nach §24(2) \& (3) \SHG die Aufgaben:
|
||||
Jeder Student hat nach §24 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG insbesondere die Aufgaben:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Studenten,
|
||||
\item Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und
|
||||
kulturellen Belange der Studenten,
|
||||
\item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §9(2) \& (3),
|
||||
\item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §9 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG,
|
||||
\item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
|
||||
\item Unterstützung der Studenten im Studium,
|
||||
\item Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der
|
||||
|
@ -92,84 +105,102 @@ Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studenten,
|
|||
\item Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen
|
||||
Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Organe der \IFS}
|
||||
Die Organe der \IFS sind:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item die \FVV
|
||||
\item der \IFSR
|
||||
\item die Vertreter des \IFSR im StuRa der \TUD
|
||||
%\item die Vertreter des \IFSR im \StuRa
|
||||
\end{itemize}
|
||||
\parnumberfalse\section{Die \FVV und Urabstimmungen}\parnumbertrue
|
||||
\Paragraph{title=Die \FVV (FSVV)}
|
||||
Die FSVV ist die Versammlung aller Studenten der \IFS. \\
|
||||
Die FSVV ist das oberste beschlussfassende Organ der \IFS'. \\
|
||||
Sie bringt den Willen der Fachschaft zum Ausdruck.
|
||||
Weitere FSVV können vom \IFSR einberufen werden'. \\
|
||||
Weiterhin müssen sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der wahlberechtigten
|
||||
Fachschaftsmitglieder sie fordern.
|
||||
Die FSVV sind spätestens 14 Tage vor der Durchführung öffentlich im
|
||||
Fakultätsbereich bekanntzugeben'.
|
||||
Die Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor der Durchführung der FSVV
|
||||
auf dem Fakultätsüblichen Weg zu veröffentlichen. \\
|
||||
Die FSVV kann Richtlinien für die Aufgabenerfüllung des \IFSR beschließen. \\
|
||||
Die FSVV kann die Durchführung von Urabstimmungen nach \ref{secUr} dieser Ordnung
|
||||
beschließen. \\
|
||||
Die FSVV wählt einen Versammlungsleiter und, sofern Gegenstände zur Abstimmung
|
||||
stehen, einen Wahlausschuss.
|
||||
\Paragraph{title=Urabstimmung}\label{secUr}
|
||||
Die FSVV kann in Angelegenheiten der \IFS mit Zweidrittelmehrheit die Durchführung
|
||||
einer Urabstimmung aller Mitglieder der Fachschaft beschließen. \\
|
||||
Eine Urabstimmung findet ebenfalls statt, wenn sie in schriftlicher Form von
|
||||
mindestens 10\% der Mitglieder der Fachschaft beantragt wird. \\
|
||||
Weiterhin werden in der \IFS die universitätsweit stattfindenden Urabstimmungen
|
||||
durchgeführt. \\
|
||||
Die Urabstimmung ist unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim. \\
|
||||
Der Antragsgegenstand einer Urabstimmung ist angenommen, wenn mehr als die Hälfte
|
||||
der gültigen Stimmen positiv sind und mindestens 25\% aller Stimmberechtigten an der
|
||||
Wahl teilgenommen haben.
|
||||
\parnumberfalse\section{Der \IFSR}\parnumbertrue
|
||||
\Paragraph{title=Der \IFSR}
|
||||
Der \IFSR vertritt die \IFS der \TUD '.
|
||||
Er führt die Beschlüsse der FSVV aus und ist ihr dafür rechenschaftspflichtig. \\
|
||||
Der FSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft. \\
|
||||
Der FSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel Rechenschaft
|
||||
ablegen. \\
|
||||
Der FSR bemüht sich in allen Ausschüssen und Gremien um die Wahrung der Belange
|
||||
der Studenten. \\
|
||||
\Paragraph{title=Aufgaben des \IFSR}
|
||||
Die Aufgaben des \IFSR sind:
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item die Vertretung der Interessen der Mitglieder der \IFS.
|
||||
\item die Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange der Fachschaft und ihrer
|
||||
Angehörigen, sowie Stellungnahme zu diesbezüglichen Fragen.
|
||||
\item Interessenvertretung der Mitglieder der \IFS in sozialen und kulturellen
|
||||
Belangen.
|
||||
\item Wahrnehmung der fachlichen Belange der Fachschaftsmitglieder und
|
||||
diesbezügliche Stellungnahme.
|
||||
\item Pflege regionaler, überregionaler einschließlich internationaler
|
||||
Studentenbeziehungen.
|
||||
\item Einführung und Betreuung der Studenten und insbesondere Studienanfänger.
|
||||
\item Schutz der Rechte von Minderheiten in der \IFS .
|
||||
\item Entsendung von FSR Vertretern in den StuRa der \TUD .
|
||||
\item Entsendung bzw. Vorschlag von Studenten der Fachschaft in Kommissionen
|
||||
sowie Gremien.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig.
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Zusammensetzung und Wahl}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR werden am Ende einer jeden Legislatur durch den \IFSR festgelegt. Es müssen jedoch mindestens 15 und maximal 25 Mitglieder sein.
|
||||
\item Der \IFSR wird von allen Mitgliedern der \IFS in allgemeiner, unmittelbarer,
|
||||
freier,
|
||||
gleicher und geheimer Wahl gewählt.
|
||||
\item Der \IFSR wird für die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt.
|
||||
Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des FSR im Amt. Wiederwahl ist möglich.
|
||||
\item Das Mandat ist nicht übertragbar.
|
||||
\item Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken nicht gewählte Kandidaten in der
|
||||
Reihenfolge ihrer Platzierung nach. Bei Gleichstand entscheidet das Losverfahren.
|
||||
\item Näheres regelt die Wahlordnung des Studentenrates der TU Dresden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\parnumberfalse\section{Die \FVV und Urabstimmungen}\parnumbertrue
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Zusammensetzung und Einberufung}
|
||||
Die FSVV ist die Versammlung aller Studenten der \IFS.
|
||||
Sie ist das oberste beschlussfassende Organ der \IFS und bringt den Willen der Fachschaft zum Ausdruck.
|
||||
|
||||
Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen.
|
||||
Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit einberufen werden.
|
||||
Weiterhin muss sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies fordern.
|
||||
|
||||
Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor der Durchführung öffentlich im Fakultätsbereich bekanntzugeben.
|
||||
Die Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor der Durchführung der FSVV auf dem fakultätsüblichen Weg zu veröffentlichen.
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Aufgaben und Funktion}
|
||||
|
||||
Die FSVV kann Richtlinien für die Aufgabenerfüllung des \IFSR beschließen.
|
||||
|
||||
Die FSVV kann die Durchführung von Urabstimmungen nach \ref{secUr} dieser Ordnung beschließen.
|
||||
|
||||
Die FSVV wählt einen Versammlungsleiter und, sofern Gegenstände zur Abstimmung stehen, einen Wahlausschuss, für die Dauer der Versammlung.
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Beschlussfähigkeit}
|
||||
Die FSVV ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der Mitglieder der \IFS anwesend ist.
|
||||
Ist sie danach nicht beschlussfähig, wird eine neue Sitzung mit den gleichen Abstimmungsgegenständen nach §XX Abs. 3 einberufen.
|
||||
Die FSVV ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist bei der Einberufung
|
||||
hinzuweisen.
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Urabstimmung}\label{secUr}
|
||||
Die FSVV kann in Angelegenheiten der \IFS mit 2/3 Mehrheit die Durchführung
|
||||
einer Urabstimmung aller Mitglieder der Fachschaft beschließen.
|
||||
|
||||
Eine Urabstimmung findet ebenfalls statt, wenn sie in schriftlicher Form von
|
||||
mindestens 10\% der Mitglieder der Fachschaft beantragt wird.
|
||||
|
||||
Universitätsweit stattfindendene Urabstimmungen werden nach diesem Paragraphen durchgeführt.
|
||||
|
||||
Die Urabstimmung ist unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
|
||||
|
||||
Der Antragsgegenstand einer Urabstimmung ist im ersten Wahlgang angenommen, wenn mehr als die Hälfte
|
||||
der gültigen Stimmen positiv sind und mindestens 25\% aller Stimmberechtigten an der
|
||||
Wahl teilgenommen haben. Im zweiten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
|
||||
|
||||
\parnumberfalse\section{Der \IFSR}\parnumbertrue
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Aufgaben und Funktion}
|
||||
|
||||
Der \IFSR ist ein unabhängiges, beschlussfassendes Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß §2.
|
||||
|
||||
Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft.
|
||||
|
||||
Der \IFSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel Rechenschaft ablegen.
|
||||
|
||||
Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere den \StuRa. Er entsendet seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor.
|
||||
Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig.
|
||||
|
||||
Er ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus.
|
||||
|
||||
Der \IFSR schützt die Rechte von Minderheiten in der \IFS.
|
||||
|
||||
%MOVE TO eigener Absatz Stellungnahmen
|
||||
Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach § in Angelegenheiten der \IFS 12nach §2 insbesondere der hochschulpolitischen und fachlichen Belange verfassen.
|
||||
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch die die Fachschaft oder der \IFSR
|
||||
verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV
|
||||
oder des \IFSR'.
|
||||
Sie müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens
|
||||
eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines
|
||||
normalen Mitgliedes vorzuziehen. \\
|
||||
|
||||
|
||||
Der \IFSR ist für die Einführung und Betreuung der Studenten und insbesondere Studienanfänger verantwortlich.
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Zusammensetzung und Wahl}
|
||||
|
||||
Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung des \StuRa für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
|
||||
|
||||
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird am Ende einer jeden Legislatur durch einen Beschluss des \IFSR mit einfach Mehrheit festgelegt. Sie beträgt nach §8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25.
|
||||
|
||||
Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
|
||||
|
||||
Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach §X Abs. 1, Abwahl nach §X, Rücktritt nach §X, Exmatrikulation oder Ableben.
|
||||
|
||||
% DISKUTIEREN, EHER NICHT -> StuRa fragen
|
||||
% Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken nicht gewählte Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Platzierung nach. Bei Gleichstand entscheidet das Losverfahren.
|
||||
|
||||
Ein Engagment im \IFSR als Assoziierter ist nach Rücksprache möglich. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. Ein Entzug der Privilegien erfordert die 2/3 Mehrheit der Mitglieder des \IFSR.
|
||||
|
||||
%FEINSCHLIFF
|
||||
\Paragraph{title=Ämter und Arbeitsgruppen des FSR}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
|
@ -187,40 +218,46 @@ auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbe
|
|||
\item Der \IFSR behält es sich vor Arbeitsgruppe zu schließen, falls die nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Finanzen}
|
||||
%
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR}
|
||||
Die Mitglieder des \IFSR sind Vertreter der \IFS. \\
|
||||
Die Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem
|
||||
|
||||
Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem
|
||||
Wissen und Gewissen zu erfüllen.
|
||||
Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR
|
||||
teilzunehmen'.
|
||||
Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten FSR-Mitglied in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen.
|
||||
Nimmt ein Mitglied des FSR an drei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR
|
||||
unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren
|
||||
Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft} \\
|
||||
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch die die Fachschaft oder der \IFSR
|
||||
verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV
|
||||
oder des \IFSR'.
|
||||
Sie müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens
|
||||
eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines
|
||||
normalen Mitgliedes vorzuziehen. \\
|
||||
In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit
|
||||
einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR.
|
||||
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder
|
||||
|
||||
Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR
|
||||
teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten FSR-Mitglied in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschudligtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
|
||||
|
||||
Nimmt ein Mitglied des FSR an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
|
||||
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Konstitution}
|
||||
|
||||
In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR.
|
||||
|
||||
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder
|
||||
des \IFSR gewählt:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Die Verantwortlichen der Arbeitsgruppen. Außerdem können erste Mitglieder für die Legislatur entsandt werden.
|
||||
\item Die Mitglieder sämtlicher Komissionen \& Gremien die auf Fakultätsebene
|
||||
von Studenten zu besetzen sind.
|
||||
\item Ein bis fünf Mitglieder der Fachschaft um sie in den StuRa der \TUD zu
|
||||
entsenden, sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter der Entsandten. Die
|
||||
Stellvertreter gelten bei Abwesenheit der Entsandten automatisch als Entsandte.
|
||||
\item Der FSR wählt entsprechend der Grundsätze des Qualitätsmanagementsystems
|
||||
für Studium und Lehre der \TUD die studentischen Vertreter der
|
||||
Studiengangskoordinatoren der \IFS.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
|
||||
\item die Verantwortlichen der festen Arbeitsgruppen und erste Mitglieder,
|
||||
|
||||
\item die Mitglieder sämtlicher Komissionen \& Gremien die auf Fakultätsebene
|
||||
von Studenten zu besetzen sind, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
|
||||
|
||||
\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend der Grundsätze des Qualitätsmanagmentsystems für Studium und Lehre der TU Dresden,
|
||||
|
||||
\item die entsprechende Zahl der Vertreter der \IFS im StuRa nach §15 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas der \TUD
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
Für die Wahlen der studentischen Vertreter in den StuRa, Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse
|
||||
der Fakultät, hat jedes Mitglied des FSR eine Stimme pro zu besetzendem Platz.
|
||||
\Paragraph{title=Sitzungen}
|
||||
|
||||
|
||||
\Paragraph{title=Sitzungen}
|
||||
Sitzungen des \IFSR finden öffentlich statt'. \\
|
||||
Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen.
|
||||
\\
|
||||
|
|
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