Der Studentenrat der TU Dresden wird im folgen den kurz StuRa, der Fachschaftsrat Informatik kurz iFSR und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz SächsHSFG
Der \IFSR ist ein unabhängiges, beschlussfassendes Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß §2.
Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft.
Der \IFSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel Rechenschaft ablegen.
Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere den \StuRa. Er entsendet seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor.
Er ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus.
Der \IFSR schützt die Rechte von Minderheiten in der \IFS.
%MOVE TO eigener Absatz Stellungnahmen
Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach § in Angelegenheiten der \IFS 12nach §2 insbesondere der hochschulpolitischen und fachlichen Belange verfassen.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch die die Fachschaft oder der \IFSR
verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV
oder des \IFSR'.
Sie müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens
eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines
normalen Mitgliedes vorzuziehen. \\
Der \IFSR ist für die Einführung und Betreuung der Studenten und insbesondere Studienanfänger verantwortlich.
\Paragraph{title=Zusammensetzung und Wahl}
Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung des \StuRa für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird am Ende einer jeden Legislatur durch einen Beschluss des \IFSR mit einfach Mehrheit festgelegt. Sie beträgt nach §8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25.
Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach §X Abs. 1, Abwahl nach §X, Rücktritt nach §X, Exmatrikulation oder Ableben.
% DISKUTIEREN, EHER NICHT -> StuRa fragen
% Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken nicht gewählte Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Platzierung nach. Bei Gleichstand entscheidet das Losverfahren.
Ein Engagment im \IFSR als Assoziierter ist nach Rücksprache möglich. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. Ein Entzug der Privilegien erfordert die 2/3 Mehrheit der Mitglieder des \IFSR.
\item Der \IFSR besitzt in seiner Struktur drei grundlegende Ämter die zu Beginn jeder Legislatur bei der Konstitution des \IFSR vergeben werden. Jedes dieser Ämter umfasst zwei Posten
\item Die Ämter des \IFSR setzten sich aus dem Amt des Sprechers, dem Amt des Finanzers und dem Amt des Strukturers zusammen.
\item Der Sprecher repräsentiert den \IFSR nach Außen und dient als Ansprechpartner in offiziellen Belangen.
\item Der Finanzer ist verantwortlich für die Verwaltung des Vermögenshaushaltes des \IFSR und ist verpflichtet dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen.
Der 1.Finanzer haftet bei fehlerhaften Kontobewegungen mit seinem Privatvermögen. Dies unterscheidet die beiden Posten der Finanzer.
\item Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Es können alle Mitglieder
der \IFS entsendet werden.
\item Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt. Sowohl der Verantwortliche, als
auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe endsendet. Diese Entsendung gilt für die komplette Legislatur von einem Jahr.
\item Der \IFSR behält es sich vor Arbeitsgruppe zu schließen, falls die nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR
teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten FSR-Mitglied in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschudligtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Nimmt ein Mitglied des FSR an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR.
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder
Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen.
Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
Per Beschluss kann eine zukünftige und reguläre Sitzung in ihrer Kalenderwoche verschoben werden.
Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung.
Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen werden. Abweichend von Abs. 1 und 2 können die Sprecher in dringenden Fällen außerordentliche Sitzungen einberufen.
Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach § X Abs. X ausgeschlossen werden. Gäste können nach § X Abs X zu dem nicht öffentlichen Teil zugelassen werden.
Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
Für den nicht öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Dieses kann Ihnen zu Teilen der Tagesordnung durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder entzogen werden nach § X Abs X.
\Paragraph{title=Tagesordnung}
\Paragraph{title=Sitzungsleitung und Protokollanten}
Die Sitzungsleitung wird für die nächste Sitzung aus den gewählten Mitgliedern bestimmt.
Der Sitzungsleiter eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung. Er kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen.
Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste. Er erteilt das Wort und kann einen Redner bei Bedarf zur Sachen oder Form rufen. In begründeten Fällen kann der Sitzungsleiter das Wort entziehen.
Die Sitzungsleitung hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen.
Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die die Sitzungsleitung selbst betreffen, hat sie diese abzugeben.
\Paragraph{title=Protokoll}
Über den wesentlichen Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen.
Das Protokoll muss mindestens Folgendes enthalten:
\begin{enumerate}
\item Datum, Ort, Beginn und Schluss der Sitzung
\item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit "entschuldigt", "unentschuldigt" oder "ruhend" gekennzeichnet werden müssen,
\item Namen der anwesenden Gäste,
\item die behandelten und gegebenenfalls vertagten Tagesordnungspunkte,
\item Abstimmung- und Wahlergebnisse,
\item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse,
\end{enumerate}
Für Teile der Sitzung die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, dass gesichert verwahrt werden muss. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht eines Strukturers möglich.
Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen.
Das Protokoll muss auf der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie dem Protokollanten unterschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren.
Eine Redebeitrag,eine Wahl oder eine Abstimmung darf durch einen Fachschaftsordnungsantrag nicht unterbrochen werden.
Anträge zur Fachschaftsordnung ersetzen Anträge zur Geschäftsordnung des Studentenrates der TU Dresden.
Über Fachschaftsordnungsanträge ist sofort zu beschließen.
Zulässige Anträge sind folgende:
\begin{enumerate}
\item Schluss der Debatte, gegebenenfalls sofortige Beschlussfassung; %1
\item Ausschluss der Öffentlichkeit; %2
\item Abweichung von einzelnen Punkten der Geschäftsordnung; %3
\item erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit; %4
\item Sitzungspause von fünf oder zehn Minuten; %5
\item geheime Abstimmung; %6
\item Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung; %7
\item Schluss der Redeliste; %8
\item Beschränkung der Redezeit; %9
\end{enumerate}
Anträge nach Nr. 1 - 3 bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei einem Antrag nach Nr. 4 - 6 ist kein Widerspruch zulässig.
Auf Antrag können einzelne Gäste zum nicht-öffentlichen Sitzungsteil zugelassen werden Anwesende Gäste sind zu nicht öffentlich behandelten Themen zu Verschwiegenheit verpflichtet. \\
Die Anträge 5 - 7 erfordern eine einfache Mehrheit der Mitglieder des \IFSR. Für einen Antrag auf Schluss der Debatte ist ebenfalls eine 2/3 Mehrheit erforderlich.