Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere dem \StuRa. Er entsendet seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor.
Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach \ref{stellung} in Angelegenheiten der \IFS insbesondere der hochschulpolitischen und fachlichen Belange verfassen.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch die die Fachschaft oder der \IFSR
verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV
oder des \IFSR'.
Sie müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens
eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines
Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung des \StuRa für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird am Ende einer jeden Legislatur durch einen Beschluss des \IFSR mit einfach Mehrheit festgelegt. Sie beträgt nach §8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25.
Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Abwahl nach §X, Rücktritt nach §X, Exmatrikulation oder Ableben.
% Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken nicht gewählte Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Platzierung nach. Bei Gleichstand entscheidet das Losverfahren.
Ein Engagment im \IFSR als Assoziierter ist nach Rücksprache möglich. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. Ein Entzug der Privilegien erfordert die 2/3 Mehrheit der Mitglieder des \IFSR.
Der \IFSR besitzt in seiner Struktur drei grundlegende Ämter, die zu Beginn jeder Legislatur bei der Konstitution des \IFSR vergeben werden. Jedes dieser Ämter umfasst zwei Posten,
Der Finanzer ist verantwortlich für die Verwaltung des Vermögenshaushaltes des \IFSR und ist verpflichtet, dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen.
Der Strukturer kümmert sich um die strukturellen Belange des \IFSR. Außerdem fungiert er als Nachhaltigkeitsbeauftragter.
Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Es können alle Mitglieder der \IFS entsendet werden.
Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen, der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt. Sowohl der Verantwortliche, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet. Diese Entsendung gilt für die komplette Legislatur.
Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen. Über die Verwendung der Mittel dieses Vermögens entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen. Die Mitglieder im Amt der Finanzer sind zuständig für die Verwaltung des Vermögens.
Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig.
Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR finanziell über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung.
Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR
teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten FSR-Mitglied in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschudligtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Nimmt ein Mitglied des FSR an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR.
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder
\item die Mitglieder sämtlicher Komissionen \& Gremien die auf Fakultätsebene von Studenten zu besetzen sind, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen.
Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
Per Beschluss kann eine zukünftige und reguläre Sitzung in ihrer Kalenderwoche verschoben werden.
Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung.
Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen. Abweichend von Abs. 1 und 2 können die Sprecher in dringenden Fällen außerordentliche Sitzungen einberufen.
Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 8 zu dem nicht öffentlichen Teil zugelassen werden.
Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Dieses kann Ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden.
Jedes Mitglied und jeder Assoziierte nach \ref{fsrZusamm} Abs 5 sind berechtigt, eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei den Sprechern einreichen.
Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr. Dringende Anträge und Initiativanträge können vor der Sitzung bei der Sitzungsleitung eingereicht werden. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt werden. Den Mitgliedern steht es offen ,einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben.
Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste. Er erteilt das Wort und kann einen Redner bei Bedarf zur Sache oder Form rufen. In begründeten Fällen kann der Sitzungsleiter das Wort entziehen.
Die Protokollanten werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt. Es wird ein 1. Protokollant, sowie ein optionaler, 2. Protokollant bestimmt.
Die Protokollanten haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen.
\item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit \glqq{}entschuldigt\grqq{}, \glqq{}unentschuldigt\grqq{} oder \glqq{}ruhend\grqq{} gekennzeichnet werden müssen,
Für Teile der Sitzung die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht eines Strukturers möglich.
Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen.
Das Protokoll muss auf der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie dem Protokollanten unterschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren.