Die Technische Universität Dresden wird im Folgenden kurz \TUD, das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz \SHG und der Fachschaftsrat Informatik kurz \IFSR genannt. Der in dieser Ordnung verwendete Begriff Studierendenschaft entspricht der Studentenschaft der \TUD im Sinne des §\,24 \SHG.
Der \IFSR erlässt aufgrund des §\,10 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft folgende Fachschaftsordnung im Rahmen des \SHG, der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Grundordnung der Studierendenschaft sowie deren Ergänzungsordnungen. Für nicht in dieser Ordnung geregelte Angelegenheiten gelten die Bestimmungen dieser Gesetze und Ordnungen entsprechend.
\Abs\Satz Enthält diese Fachschaftsordnung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Fachschaftsordnung ungültig werden, ist die Fachschaftsordnung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung des \IFSR nach Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.
\Abs\Satz Die Fachschaftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses und anschließender zustimmender Kenntnisnahme der Geschäftsführung des \StuRas in Kraft\. Sie ist öffentlich bekanntzugeben.
\Abs\Satz Die bisherige Fachschaftsordnung der \IFS der \TUD verliert mit Inkrafttreten dieser Ordnung ihre Gültigkeit.
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Inkraftgetreten am XX.~MONTH~YEAR.
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%\footnotesize
%Geändert am 04.~Juli~2003\\
%§~16 Abs.~4: einfügen von: "` ;§~12 Abs.~2 Grundordnung findet dabei keine Anwendung."'