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1aa138b25b
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\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 und 2 dürfen nur von gewählten Mitgliedern des \IFSR besetzt werden\. Das Amt nach Nr. 3 kann von gewählten und assoziierten Mitgliedern bekleidet werden.
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\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1-3 besitzen jeweils 2 Vertreter:innen, die ebenfalls durch Wahl bestimmt werden.
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\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 -- 3 besitzen jeweils 2 Vertreter:innen, die ebenfalls durch Wahl bestimmt werden.
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\Abs \Satz Der \IFSR richtet die nachfolgenden ständigen Arbeitsgruppen ein:
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\begin{enumerate}
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\section{Das Amt der Strukturer:innen}
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\Abs \Satz Die Strukturer:innen kümmeren sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Sie sind zuständig für:
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\Abs \Satz Die Strukturer:innen kümmern sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Sie sind zuständig für:
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\begin{enumerate}
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\item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des FSR über ruhende Mandate,
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\item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assozierten Mitglieder des \IFSR,
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\item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assoziierten Mitglieder des \IFSR,
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\item die Überwachung der Nachhaltigkeit, sofern keine separate Person beauftragt wurde,
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\item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa,
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\item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR sowie
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\Abs \Satz Die FSVV kann die Durchführung von Urabstimmungen nach \ref{secUr} dieser Ordnung beschließen.
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\Abs \Satz Die Versammlungsleitung der FSVV wird durch den \IFSR bestimmt\. Sofern Gegenstände zur Abstimmung stehen, beschließt die FSVV eine Zählkomission.
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\Abs \Satz Die Versammlungsleitung der FSVV wird durch den \IFSR bestimmt\. Sofern Gegenstände zur Abstimmung stehen, beschließt die FSVV eine Zählkommission.
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\section{Beschlussfähigkeit}
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\Abs \Satz Die FSVV ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der Mitglieder der \IFS anwesend ist\. Ist sie danach nicht beschlussfähig, wird eine neue Sitzung mit den gleichen Abstimmungsgegenständen nach \ref{fsvvRuf} Abs. 3 einberufen\. Die FSVV ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig\. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.
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\Abs \Satz Eine Urabstimmung findet ebenfalls statt, wenn sie in schriftlicher Form von
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mindestens 10\% der Mitglieder der Fachschaft beantragt wird.
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\Abs \Satz Universitätsweit stattfindendene Urabstimmungen werden nach diesem Paragraphen durchgeführt.
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\Abs \Satz Universitätsweit stattfindende Urabstimmungen werden nach diesem Paragrafen durchgeführt.
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\Abs \Satz Die Urabstimmung ist unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
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\Abs \Satz Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die sie selbst betreffen, hat sie die Sitzungsleitung abzugeben.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten und assoziierten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt\. Es wird eine erste sowie optional eine zweite protokollierende Person bestimmt.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten und assoziierten Mitglieder für die kommende Sitzung bestimmt\. Es wird eine erste sowie optional eine zweite protokollierende Person bestimmt.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen.
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\Abs \Satz Bei schriftlichen, geheimen Abstimmungen finden die Bestimmungen des \ref{schriftlAbst} und \ref{geheimeAbst} sinngemäß Anwendung.
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\Abs \Satz Die Zugängigkeit zur Abstimmung gilt als gesichert, wenn die Abstimmung während der Abstimmungsdauer an mindestens drei verschiedenen Tagen für je mindestens eine Stunde möglich ist\. Die Abstimmungszeiten sind durch die Zählkommission im Vorfeld festzulegen und den Mitgliedern des \IFSR mitzuteilen\. Es ist sicherzustellen, dass zu den Abstimmungszeiten mindestens ein Mitglied der Zählkommission im Abstimmungsraum anwesend ist.
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\Abs \Satz Die Zugänglichkeit zur Abstimmung gilt als gesichert, wenn die Abstimmung während der Abstimmungsdauer an mindestens drei verschiedenen Tagen für je mindestens eine Stunde möglich ist\. Die Abstimmungszeiten sind durch die Zählkommission im Vorfeld festzulegen und den Mitgliedern des \IFSR mitzuteilen\. Es ist sicherzustellen, dass zu den Abstimmungszeiten mindestens ein Mitglied der Zählkommission im Abstimmungsraum anwesend ist.
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\Abs \Satz Die Teilnahme an der Abstimmung wird durch Unterschrift bestätigt.
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\section{Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung}
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\Abs \Satz Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Häfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
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\Abs \Satz Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Hälfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
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\Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit}
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2
fso.tex
2
fso.tex
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\Abs \Satz Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.
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\Abs \Satz Enthält diese Fachschaftsordnung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Fachschaftsordnung ungültig werden, ist die Fachschaftsordnung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung des \IFSR nach bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.
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\Abs \Satz Enthält diese Fachschaftsordnung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Fachschaftsordnung ungültig werden, ist die Fachschaftsordnung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung des \IFSR nach Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.
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\section{Schlussbestimmungen}
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