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aa2039ed5e
commit
1efd35949e
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@ -17,9 +17,32 @@ rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft.
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\Abs \Satz Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich.
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\Abs \Satz Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich.
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\section{Studierendenbefragung}
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\Abs \Satz Der \IFSR kann in allen Angelegenheiten mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder eine Befragung aller Mitglieder der \IFS beschließen\. Eine Studierendenbefragung findet ebenfalls statt, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
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\Abs \Satz In dem Antrag bzw. Beschluss ist die Fragestellung festzulegen, die aus sich heraus verständlich und mit Ja oder Nein zu beantworten sein muss.
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\Abs \Satz Die Befragung ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften an drei aufeinanderfolgenden Tagen für jeweils mindestens vier Stunden durchzuführen\. Die Abstimmungszeiten und -orte werden vom \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
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\Abs \Satz Die Fragestellung sowie die Abstimmungszeiten und -orte sind spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Der \IFSR bestellt einen Abstimmungsausschuss, der aus mindestens drei Personen zu bestehen hat\. Mindestens zwei Mitglieder des Abstimmungsausschusses müssen ständig im Abstimmungsraum anwesend sein, solange dieser für die Stimmabgabe geöffnet ist\. Der Abstimmungsausschuss ist weiterhin für die Auszählung der Stimmen sowie die Feststellung des Ergebnisses zuständig\. Er entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
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\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der \IFS.
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\Abs \Satz Die Befragung erfolgt unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
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\Abs \Satz Die Organisation der Befragung obliegt dem \IFSR\. Er kann mit einfacher Mehrheit Durchführungsbestimmungen zur Studierendenbefragung beschließen, die nähere Festlegungen über den Abstimmungsausschuss, die Ausschreibung, die Stimmabgabe, die Auszählung sowie die Feststellung des Ergebnisses treffen.
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\Abs \Satz Die Ergebnisse der Studierendenbefragung sind spätestens 7 Tage nach Ende der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Die Ergebnisse der Befragung besitzen als Empfehlungen an alle Organe der \IFS keinen bindenden Charakter.
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\section{Organe der \IFS}
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\section{Organe der \IFS}
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\Abs \Satz Die Organe der \IFS sind:
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\Abs \Satz Die Organe der \IFS sind:
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item die \FVV (FSVV)
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\item die \FVV (FSVV)
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\item der Fachschaftsrat Informatik
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\item der Fachschaftsrat Informatik
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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@ -1,4 +1,4 @@
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\section*{4. Der \IFSR}
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\section*{3. Der \IFSR}
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\section{Aufgaben und Funktion des FSR}
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\section{Aufgaben und Funktion des FSR}
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\Abs \Satz Der \IFSR ist nach der \FVV das zweithöchste beschlussfassende Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß \ref{aufIFS}.
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\Abs \Satz Der \IFSR ist nach der \FVV das zweithöchste beschlussfassende Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß \ref{aufIFS}.
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@ -32,7 +32,7 @@
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\Abs \Satz Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD.
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\Abs \Satz Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD.
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\Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
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\Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
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\Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei gewählten Mitgliedern des \IFSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des \IFSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
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\Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei gewählten Mitgliedern des \IFSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des \IFSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
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\Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
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\Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
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\section*{2. Studierendenbefragung}
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\section*{2. Die \FVV}
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\section{Studierendenbefragung}
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\Abs \Satz Der \IFSR kann in allen Angelegenheiten mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder eine Befragung aller Mitglieder der \IFS beschließen\. Eine Studierendenbefragung findet ebenfalls statt, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
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\Abs \Satz In dem Antrag bzw. Beschluss ist die Fragestellung festzulegen, die aus sich heraus verständlich und mit Ja oder Nein zu beantworten sein muss.
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\Abs \Satz Die Befragung ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften an drei aufeinanderfolgenden Tagen für jeweils mindestens vier Stunden durchzuführen\. Die Abstimmungszeiten und -orte werden durch den \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
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\Abs \Satz Die Fragestellung sowie die Abstimmungszeiten und -orte sind spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Der \IFSR bestellt einen Abstimmungsausschuss, der aus mindestens drei Personen zu bestehen hat\. Mindestens zwei Mitglieder des Abstimmungsausschusses müssen ständig im Abstimmungsraum anwesend sein, solange dieser für die Stimmabgabe geöffnet ist\. Der Abstimmungsausschuss ist weiterhin für die Auszählung der Stimmen sowie die Feststellung des Ergebnisses zuständig\. Er entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
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\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der \IFS.
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\Abs \Satz Die Befragung erfolgt unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
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\Abs \Satz Die Organisation der Befragung obliegt dem \IFSR\. Er kann mit einfacher Mehrheit Durchführungsbestimmungen zur Studierendenbefragung beschließen, die nähere Festlegungen über den Abstimmungsausschuss, die Ausschreibung, die Stimmabgabe, die Auszählung sowie die Feststellung des Ergebnisses treffen.
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\Abs \Satz Die Ergebnisse der Studierendenbefragung sind spätestens 7 Tage nach Ende der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Die Ergebnisse der Befragung besitzen als Empfehlungen an alle Organe der \IFS keinen bindenden Charakter.
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\section*{3. Die \FVV}
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\section{Aufgaben und Funktion der FSVV}
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\section{Aufgaben und Funktion der FSVV}
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\Abs \Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
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\Abs \Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
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\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften durchzuführen\. Der Termin wird durch den \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
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\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften durchzuführen\. Der Termin wird vom \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
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\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor dem Beginn der FSVV öffentlich auf dem fachschaftsüblichen Weg unter Angabe der Zeit und des Ortes bekanntzugeben.
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\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor dem Beginn der FSVV öffentlich auf dem fachschaftsüblichen Weg unter Angabe der Zeit und des Ortes bekanntzugeben.
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\section{Durchführung und Beschlussfassung der FSVV}\label{fsvvDurchfuehrung}
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\section{Durchführung und Beschlussfassung der FSVV}\label{fsvvDurchfuehrung}
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\Abs \Satz Ein:e Sitzungsleiter:in sowie zwei Protokollierende werden durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit bestimmt\. Sollten diese Posten während der Durchführung der \FVV nicht besetzt sein, werden sie durch Akklamation bestellt.
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\Abs \Satz Ein:e Sitzungsleiter:in sowie zwei Protokollierende werden durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit bestimmt\. Sollten diese Posten während der Durchführung der \FVV nicht besetzt sein, werden sie durch Akklamation besetzt.
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\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der \IFS\. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält zwei Stimmkarten, die jeweils mit ja und nein beschriftet sind, sowie die notwendigen Stimmzettel.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden sind für das Erstellen eines Protokolls über den wesentlichen Verlauf der FSVV verantwortlich\. Das Protokoll wird von der Sitzungsleitung und den Protokollierenden unterschrieben\. Es ist spätestens 7 Tage nach dem Ende der FSVV fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Abstimmungen finden grundsätzlich offen durch das Zeigen von Stimmkarten statt.
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\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der \IFS\. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält zwei Stimmkarten, die jeweils mit Ja und Nein beschriftet sind, sowie die notwendigen Stimmzettel.
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\Abs \Satz Die FSVV beschließt eine Zählkommission, die aus mindestens drei Personen zu bestehen hat, die selbst nicht an der Abstimmung teilnehmen\. Sie zählt bei jeder Abstimmung die Ja- und Nein-Stimmen gewissenhaft aus und verkündet der Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis\. Bei geheimen Abstimmungen verteilt die Zählkommission die Stimmzettel und entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
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\Abs \Satz Abstimmungen finden normalerweise offen durch das Zeigen von Stimmkarten statt\. Das Ergebnis einer offenen Abstimmung wird von der Sitzungsleitung nach Augenmaß festgestellt\. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag an die Sitzungsleitung beauftragt die Sitzungsleitung die Zählkommission mit der Auszählung\. Sollte eine Auszählung notwendig sein, aber noch keine Zählkommission bestehen, übernehmen Sitzungsleitung und Protokollierende die Auszählung.
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\Abs \Satz Die FSVV kann Beschlüsse in allen Angelegenheiten der \IFS sowie des \IFSR im Rahmen dieser Ordnung fassen\. Ein Antrag ist entgegen anderer Bestimmungen dieser Ordnung angenommen, wenn sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden, mindestens aber 10\% aller Mitglieder der \IFS dafür aussprechen\. Ein Antrag an die Sitzungsleitung ist angenommen, wenn kein Widerspruch zulässig ist oder sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden dafür aussprechen.
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\Abs \Satz Die FSVV beschließt umgehend eine Zählkommission, die aus mindestens drei Personen zu bestehen hat\. Bei einer Abstimmung zählt sie nach Beauftragung durch die Sitzungsleitung die Ja- und Nein-Stimmen gewissenhaft aus und verkündet der Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis\. Bei geheimen Abstimmungen beaufsichtigt sie die Abgabe der Stimmzettel, zählt die Ergebnisse aus, entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels und teilt das Ergebnis der Sitzungsleitung mit.
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\Abs \Satz Ein Antrag ist entgegen anderer Bestimmungen dieser Ordnung angenommen, wenn sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden, mindestens aber 10\% aller Mitglieder der \IFS dafür aussprechen\. Ein Antrag an die Sitzungsleitung ist angenommen, wenn kein Widerspruch zulässig ist oder sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden dafür aussprechen.
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\Abs \Satz Alle Organe der \IFS sind an die angenommenen Anträge der FSVV gebunden\. Beschlüsse der FSVV können nur durch sie selbst geändert oder aufgehoben werden.
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\Abs \Satz Alle Organe der \IFS sind an die angenommenen Anträge der FSVV gebunden\. Beschlüsse der FSVV können nur durch sie selbst geändert oder aufgehoben werden.
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@ -74,10 +51,10 @@
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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keine bindende Wirkung.
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keine bindende Wirkung.
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\Abs \Satz Im Übrigen verfährt die \FVV nach den Bestimmungen des \ref{SL} Abs. 2 -- 5, \ref{protokoll} Abs. 2 -- 5 und \ref{fsoAntrag} sinngemäß\. Dabei gelten die folgenden Anpassungen:
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\Abs \Satz Im Übrigen verfährt die \FVV nach den Bestimmungen des \ref{SL} Abs. 2 -- 5, \ref{protokoll} Abs. 2 -- 4 und \ref{fsoAntrag} sinngemäß\. Dabei gelten die folgenden Anpassungen:
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item die im Protokoll aufgeführte Anwesenheitsliste umfasst nur die anwesenden Mitglieder der \IFS,
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\item die im Protokoll aufgeführte Anwesenheitsliste umfasst nur die anwesenden Mitglieder der \IFS,
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\item Anträge an die Sitzungsleitung können von allen anwesenden Mitgliedern der \IFS gestellt werden,
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\item Anträge an die Sitzungsleitung können von allen anwesenden Mitgliedern der \IFS gestellt werden,
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\item Anträge an die Sitzungsleitung zum Ausschluss der Öffentlichkeit sowie zur Durchführung einer schriftlichen Abstimmung sind unzulässig,
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\item Anträge an die Sitzungsleitung zum Ausschluss der Öffentlichkeit sowie zur Durchführung einer schriftlichen Abstimmung sind unzulässig,
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\item bei Anträgen an die Sitzungsleitung zur Änderung der Tagesordnung darf nur die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte verändert werden.
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\item bei Anträgen an die Sitzungsleitung zur Änderung der Tagesordnung darf nur die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte verändert werden.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section*{5. Sitzungen des FSR Informatik}
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\section*{4. Sitzungen des FSR Informatik}
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\section{Sitzungen des FSR}\label{sitzungen}
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\section{Sitzungen des FSR}\label{sitzungen}
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\Abs \Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fachschaftsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt.
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\Abs \Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fachschaftsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt.
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@ -17,7 +17,7 @@
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\Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Alle gewählten Mitglieder sowie Inhaber:innen der in \ref{fAmt} Abs. 1 genannten Ämter sind zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 9 zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen werden.
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\Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Alle gewählten Mitglieder sowie Inhaber:innen der in \ref{fAmt} Abs. 1 genannten Ämter sind zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 9 zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen werden.
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\Abs \Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
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\Abs \Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
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\Abs \Satz Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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\Abs \Satz Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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\Abs \Satz Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht\. Dieses kann ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden.
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\Abs \Satz Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht\. Dieses kann ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden.
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