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\section*{1. Die Fachschaft Informatik}
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\section{Begriffsbestimmung und Rechtsstellung}
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\Abs \Satz Alle Mitglieder der verfassten Studierendenschaft der \TUD, deren Studiengänge im Verantwortungsbereich der \IFS liegen, bilden die \IFS.
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\Abs \Satz Die Fachschaft ist nach §\,7 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft eine
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rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft.
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\Abs \Satz Sie ordnet im Rahmen des \SHG, der Grundordnung der \TUD, der Grundordnung der Studierendenschaft und deren Ergänzungsordnungen sowie dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig.
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\section{Rechte, Pflichten und Aufgaben der \IFS}
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\Abs \Satz Die Rechte, Pflichten und Aufgaben der Mitglieder der \IFS ergeben sich aus §\,22 sowie §\,24 Abs. 3 \SHG. \label{aufIFS}
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\Abs \Satz Ferner hat jedes Mitglied der \IFS das Recht, gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken sowie Anfragen gemäß §\,4a der Grundordnung der Studierendenschaft und Anträge an den \IFSR zu stellen.
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\Abs \Satz Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich.
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\section{Studierendenbefragung}
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\Abs \Satz Der \IFSR kann in allen Angelegenheiten mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder eine Befragung aller Mitglieder der \IFS beschließen\. Eine Studierendenbefragung findet ebenfalls statt, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
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\Abs \Satz In dem Antrag bzw. Beschluss ist die Fragestellung festzulegen, die aus sich heraus verständlich und mit Ja oder Nein zu beantworten sein muss.
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\Abs \Satz Die Befragung ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften an drei aufeinanderfolgenden Tagen für jeweils mindestens vier Stunden durchzuführen\. Die Abstimmungszeiten und -orte werden vom \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
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\Abs \Satz Die Fragestellung sowie die Abstimmungszeiten und -orte sind spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Der \IFSR bestellt einen Abstimmungsausschuss, der aus mindestens drei Personen zu bestehen hat\. Mindestens zwei Mitglieder des Abstimmungsausschusses müssen ständig im Abstimmungsraum anwesend sein, solange dieser für die Stimmabgabe geöffnet ist\. Der Abstimmungsausschuss ist weiterhin für die Auszählung der Stimmen sowie die Feststellung des Ergebnisses zuständig\. Er entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
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\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der \IFS.
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\Abs \Satz Die Befragung erfolgt unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
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\Abs \Satz Die Organisation der Befragung obliegt dem \IFSR\. Er kann mit einfacher Mehrheit Durchführungsbestimmungen zur Studierendenbefragung beschließen, die nähere Festlegungen über den Abstimmungsausschuss, die Ausschreibung, die Stimmabgabe, die Auszählung sowie die Feststellung des Ergebnisses treffen.
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\Abs \Satz Die Ergebnisse der Studierendenbefragung sind spätestens 7 Tage nach Ende der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Die Ergebnisse der Befragung besitzen als Empfehlungen an alle Organe der \IFS keinen bindenden Charakter.
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\section{Organe der \IFS}
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\Abs \Satz Die Organe der \IFS sind:
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\begin{enumerate}
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\item die \FVV (FSVV)
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\item der Fachschaftsrat Informatik
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\end{enumerate}
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