\Abs\Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
\Abs\Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft mindestens 3, jedoch höchstens 25.
\Abs\Satz Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
\Abs\Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben.
\Abs\Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich\. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur.
\Abs\Satz Auf Antrag können für Personen oder Gruppierungen erweiterte Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur IT-Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden.
\Abs\Satz Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen\. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG\. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen.
\Abs\Satz Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig.
\Abs\Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung.
\Abs\Satz Jedes Mitglied des \IFSR kann durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder die Zeichnungsberechtigung für die Konten der \IFS erhalten.
\Abs\Satz Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD.
\Abs\Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
\Abs\Satz Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des FSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
\Abs\Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
\Abs\Satz Ämter nach Nr. 1 und 2 dürfen nur von gewählten Mitgliedern des \IFSR besetzt werden\. Das Amt nach Nr. 3 kann von gewählten und assoziierten Mitgliedern bekleidet werden.
\Abs\Satz Der \IFSR kann bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen gründen\. Die Gründung oder Auflösung einer solchen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
\Abs\Satz Die Arbeitsgruppen sind gegenüber dem \IFSR rechenschaftspflichtig.
\Abs\Satz Die Arbeitsgruppen haben umgehend aus der Mitte ihrer Mitglieder eine verantwortliche Person zu bestimmen und diese dem \IFSR anzuzeigen\. Sie ist für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe zuständig und dient dem \IFSR als ständige Ansprechperson.
\Abs\Satz Jedes Mitglied der \IFS kann Mitglied in Arbeitsgruppen werden\. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntmachung auf einer beschlussfähigen Sitzung des \IFSR\. Sofern eine Person Mitglied einer Arbeitsgruppe werden soll, aus welcher sie innerhalb derselben Legislatur ausgeschlossen wurde, ist ein Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit erforderlich, damit die Mitgliedschaft beginnt.
\Abs\Satz Die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe endet mit der Auflösung der Arbeitsgruppe oder dem Ende der Legislatur des \IFSR\. Ferner endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Auschluss aus der Arbeitsgruppe durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
\item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa,
\item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR sowie
\item die Archivierung und Verwahrung von Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen gemäß \ref{protokoll} Abs. 3.
\Abs\Satz Die Wahl der Ämter wird zur konstituierenden Sitzung des \IFSR durchgeführt\. Sollte ein Amt hierbei unbesetzt bleiben, wird es ausgeschrieben zum nächstmöglichen Termin erneut zur Wahl gestellt.
\Abs\Satz Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich\. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit.
\Abs\Satz Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt\. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme pro Kandidat:in\. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen\. Eine Kumulierung der Stimmen auf eine:n Kandidierende:n ist nicht zulässig.\label{walAb}
\Abs\Satz Ein:e Kandidat:in ist gewählt, wenn sie:er die erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidierenden die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat\. Erfüllen mehrere Kandidierende für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidierenden notwendig\. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidierenden für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden.
\item die Mitglieder, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden,
\Abs\Satz Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig.
\section{Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR}
\Abs\Satz Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
\Abs\Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
\Abs\Satz Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
\Abs\Satz Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft das Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen.
\Abs\Satz Eine ein Amt innehabende Person nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl einer Nachfolge mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.