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Revision of the paragraphs concerning the working groups, close #6

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Robert Peine 2018-06-22 16:00:29 +02:00
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commit 3c31701549

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@ -55,20 +55,29 @@
\item Amt der Sprecher:innen
\item Amt der Finanzer:innen
\item Amt der Strukturer:innen
\item Amt der Öffentlichkeitsbeauftragten
\end{enumerate}
\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 und 2 dürfen nur von gewählten Mitgliedern des \IFSR besetzt werden\. Ämter nach Nr. 3 und 4 können von gewählten und assoziierten Mitgliedern bekleidet werden.
\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1-3 besitzen jeweils 2 Vertreter, die ebenfalls durch Wahl bestimmt werden.
\Abs \Satz Das Amt der Öffentlichkeitsbeauftragten ist nur durch eine Person vertreten\. Des weiteren sitzt diese der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit vor, wenn sie existiert.
\Abs \Satz Der \IFSR richtet die nachfolgenden ständigen Arbeitsgruppen ein:
\begin{enumerate}
\item AG Öffentlichkeitsarbeit
\item AG Nachhaltigkeit
\item AG Exzellenz in der Lehre
\end{enumerate}
\Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen\. Diese sind gegenüber dem FSR rechenschaftspflichtig. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit\. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsandt werden.
\Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen gründen\. Die Gründung oder Auflösung einer solchen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
\Abs \Satz Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einer verantwortlichen Person, welche für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt\. Sowohl die verantwortliche Person, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet\. Diese Entsendung gilt für die Dauer einer Legislatur.
\Abs \Satz Die Arbeitsgruppen sind gegenüber dem \IFSR rechenschaftspflichtig.
\Abs \Satz Die Arbeitsgruppen haben umgehend aus der Mitte ihrer Mitglieder eine verantwortliche Person zu bestimmen und diese dem \IFSR anzuzeigen. Sie ist für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe zuständig und dient dem \IFSR als ständige Ansprechperson.
\Abs \Satz Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit in die Arbeitsgruppe entsendet\. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsandt werden.
\Abs \Satz Die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe endet mit dem Ende der Legislatur des \IFSR\. Ferner endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Rücknahme der Entsendung durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
\Abs \Satz Der \IFSR behält es sich vor, Arbeitsgruppen aufzulösen, falls diese nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
% TODO: Aufsplitten?
\section{Finanzen und das Amt der Finanzer:innen}
@ -124,7 +133,6 @@
\Abs \Satz Es werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt:
\begin{enumerate}
\item die verantwortlichen Personen der festen Arbeitsgruppen und erste Mitglieder,
\item die Mitglieder, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden,
\item die entsprechende Zahl der Vertreter:innen der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft.