\Abs\Satz Die FSVV ist die Versammlung aller Studierenden der \IFS\. Sie ist das höchste beschlussfassende Organ der \IFS und bringt den unmittelbaren Willen der Fachschaft zum Ausdruck.
\Abs\Satz Die FSVV kann Beschlüsse in allen Angelegenheiten der \IFS sowie des \IFSR im Rahmen dieser Ordnung fassen.
\Abs\Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
\Abs\Satz Eine FSVV ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften durchzuführen\. Der Termin wird vom \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
\Abs\Satz Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor dem Beginn der FSVV öffentlich auf dem fachschaftsüblichen Weg unter Angabe der Zeit und des Ortes bekanntzugeben.
\section{Tagesordnung}
\Abs\Satz Tagesordnungspunkte und Anträge können von allen Mitgliedern der \IFS bis spätestens 7 Tage vor dem Beginn der FSVV schriftlich beim \IFSR eingereicht werden\. Nach Ablauf der Frist eingereichte Gegenstände, ausgenommen Anträge an die Sitzungsleitung, können nicht behandelt werden.
\Abs\Satz Die Tagesordnung sowie alle Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor dem Beginn fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
\section{Durchführung und Beschlussfassung der FSVV}\label{fsvvDurchfuehrung}
\Abs\Satz Ein:e Sitzungsleiter:in sowie zwei Protokollierende werden durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit bestimmt\. Sollten diese Posten während der Durchführung der \FVV nicht besetzt sein, werden sie durch Akklamation besetzt.
\Abs\Satz Die Protokollierenden sind für das Erstellen eines Protokolls über den wesentlichen Verlauf der FSVV verantwortlich\. Das Protokoll wird von der Sitzungsleitung und den Protokollierenden unterschrieben\. Es ist spätestens 14 Tage nach dem Ende der FSVV fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
\Abs\Satz Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der \IFS\. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält zwei Stimmkarten, die jeweils mit Ja und Nein beschriftet sind, sowie die notwendigen Stimmzettel.
\Abs\Satz Abstimmungen finden normalerweise offen durch das Zeigen von Stimmkarten statt\. Das Ergebnis einer offenen Abstimmung wird von der Sitzungsleitung nach Augenmaß festgestellt\. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag an die Sitzungsleitung beauftragt die Sitzungsleitung die Zählkommission mit der Auszählung\. Sollte eine Auszählung notwendig sein, aber noch keine Zählkommission bestehen, übernehmen Sitzungsleitung und Protokollierende die Aufgaben der Zählkommission kommissarisch.
\Abs\Satz Die FSVV beschließt umgehend eine Zählkommission, die aus mindestens drei Personen zu bestehen hat\. Bei einer Abstimmung zählt sie nach Beauftragung durch die Sitzungsleitung die Ja- und Nein-Stimmen gewissenhaft aus und verkündet der Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis\. Bei geheimen Abstimmungen beaufsichtigt sie die Abgabe der Stimmzettel, zählt die Ergebnisse aus, entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels und teilt das Ergebnis der Sitzungsleitung mit.
\Abs\Satz Ein Antrag an die FSVV ist angenommen, wenn sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden, mindestens aber 10\% aller Mitglieder der \IFS dafür aussprechen\. Ein Antrag an die Sitzungsleitung ist angenommen, wenn kein Widerspruch zulässig ist oder sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden dafür aussprechen.
\Abs\Satz Alle Organe der \IFS sind an die angenommenen Anträge der FSVV gebunden\. Beschlüsse der FSVV können nur durch sie selbst geändert oder aufgehoben werden.
\Abs\Satz Im Übrigen verfährt die \FVV nach den Bestimmungen des \ref{SL} Abs. 2 -- 5, \ref{protokoll} Abs. 2 -- 3 und \ref{fsoAntrag} sinngemäß\. Dabei gelten die folgenden Anpassungen: