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Robert Peine 2018-11-04 15:10:05 +01:00
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@ -9,7 +9,7 @@
\section{Einberufung}\label{fsvvRuf}
\Abs \Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
\Abs \Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften durchzuführen\. Der Termin wird vom \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden sind für das Erstellen eines Protokolls über den wesentlichen Verlauf der FSVV verantwortlich\. Das Protokoll wird von der Sitzungsleitung und den Protokollierenden unterschrieben\. Es ist spätestens 7 Tage nach dem Ende der FSVV fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
\Abs \Satz Die \FVV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der \IFS\. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält zwei Stimmkarten, die jeweils mit Ja und Nein beschriftet sind, sowie die notwendigen Stimmzettel.
\Abs \Satz Abstimmungen finden normalerweise offen durch das Zeigen von Stimmkarten statt\. Das Ergebnis einer offenen Abstimmung wird von der Sitzungsleitung nach Augenmaß festgestellt\. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag an die Sitzungsleitung beauftragt die Sitzungsleitung die Zählkommission mit der Auszählung\. Sollte eine Auszählung notwendig sein, aber noch keine Zählkommission bestehen, übernehmen Sitzungsleitung und Protokollierende die Auszählung.
\Abs \Satz Abstimmungen finden normalerweise offen durch das Zeigen von Stimmkarten statt\. Das Ergebnis einer offenen Abstimmung wird von der Sitzungsleitung nach Augenmaß festgestellt\. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag an die Sitzungsleitung beauftragt die Sitzungsleitung die Zählkommission mit der Auszählung\. Sollte eine Auszählung notwendig sein, aber noch keine Zählkommission bestehen, übernehmen Sitzungsleitung und Protokollierende die Aufgaben der Zählkommission kommissarisch.
\Abs \Satz Die FSVV beschließt umgehend eine Zählkommission, die aus mindestens drei Personen zu bestehen hat\. Bei einer Abstimmung zählt sie nach Beauftragung durch die Sitzungsleitung die Ja- und Nein-Stimmen gewissenhaft aus und verkündet der Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis\. Bei geheimen Abstimmungen beaufsichtigt sie die Abgabe der Stimmzettel, zählt die Ergebnisse aus, entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels und teilt das Ergebnis der Sitzungsleitung mit.