1
0
Fork 0
mirror of https://github.com/fsr/fso synced 2024-11-15 07:33:11 +01:00
fso/content/fvv_urabstimmungen.tex

84 lines
6.7 KiB
TeX

\section*{2. Studierendenbefragung}
\section{Studierendenbefragung}
\Abs \Satz Der \IFSR kann in allen Angelegenheiten mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder eine Befragung aller Mitglieder der \IFS beschließen\. Eine Studierendenbefragung findet ebenfalls statt, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
\Abs \Satz In dem Antrag bzw. Beschluss ist die Fragestellung festzulegen, die aus sich heraus verständlich und mit Ja oder Nein zu beantworten sein muss.
\Abs \Satz Die Befragung ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften an drei aufeinanderfolgenden Tagen für jeweils mindestens vier Stunden durchzuführen\. Die Abstimmungszeiten und -orte werden durch den \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
\Abs \Satz Die Fragestellung sowie die Abstimmungszeiten und -orte sind spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
\Abs \Satz Der \IFSR bestellt einen Abstimmungsausschuss, der aus mindestens drei Personen zu bestehen hat\. Mindestens zwei Mitglieder des Abstimmungsausschusses müssen ständig im Abstimmungsraum anwesend sein, solange dieser für die Stimmabgabe geöffnet ist\. Der Abstimmungsausschuss ist weiterhin für die Auszählung der Stimmen sowie die Feststellung des Ergebnisses zuständig\. Er entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der \IFS.
\Abs \Satz Die Befragung erfolgt unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
\Abs \Satz Die Organisation der Befragung obliegt dem \IFSR\. Er kann mit einfacher Mehrheit Durchführungsbestimmungen zur Studierendenbefragung beschließen, die nähere Festlegungen über den Abstimmungsausschuss, die Ausschreibung, die Stimmabgabe, die Auszählung sowie die Feststellung des Ergebnisses treffen.
\Abs \Satz Die Ergebnisse der Studierendenbefragung sind spätestens 7 Tage nach Ende der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
\Abs \Satz Die Ergebnisse der Befragung besitzen als Empfehlungen an alle Organe der \IFS keinen bindenden Charakter.
\section*{3. Die \FVV}
\section{Aufgaben und Funktion der FSVV}
\Abs \Satz Die FSVV ist die Versammlung aller Studierenden der \IFS\. Sie ist das höchste beschlussfassende Organ der \IFS und bringt den unmittelbaren Willen der Fachschaft zum Ausdruck.
\Abs \Satz Die FSVV kann Beschlüsse in allen Angelegenheiten der \IFS sowie des \IFSR im Rahmen dieser Ordnung fassen.
\section{Einberufung}\label{fsvvRuf}
\Abs \Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften durchzuführen\. Der Termin wird durch den \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor dem Beginn der FSVV öffentlich auf dem fachschaftsüblichen Weg unter Angabe der Zeit und des Ortes bekanntzugeben.
\section{Tagesordnung}
\Abs \Satz Tagesordnungspunkte und Anträge können von allen Mitgliedern der \IFS bis spätestens 7 Tage vor dem Beginn der FSVV schriftlich beim \IFSR eingereicht werden\. Nach Ablauf der Frist eingereichte Gegenstände, ausgenommen Anträge an die Sitzungsleitung, können nicht behandelt werden.
\Abs \Satz Die Tagesordnung sowie alle Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor dem Beginn fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
\section{Durchführung und Beschlussfassung der FSVV}\label{fsvvDurchfuehrung}
\Abs \Satz Ein:e Sitzungsleiter:in sowie zwei Protokollierende werden durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit bestimmt\. Sollten diese Posten während der Durchführung der \FVV nicht besetzt sein, werden sie durch Akklamation bestellt.
\Abs \Satz Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der \IFS\. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält zwei Stimmkarten, die jeweils mit ja und nein beschriftet sind, sowie die notwendigen Stimmzettel.
\Abs \Satz Abstimmungen finden grundsätzlich offen durch das Zeigen von Stimmkarten statt.
\Abs \Satz Die FSVV beschließt eine Zählkommission, die aus mindestens drei Personen zu bestehen hat, die selbst nicht an der Abstimmung teilnehmen\. Sie zählt bei jeder Abstimmung die Ja- und Nein-Stimmen gewissenhaft aus und verkündet der Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis\. Bei geheimen Abstimmungen verteilt die Zählkommission die Stimmzettel und entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
\Abs \Satz Die FSVV kann Beschlüsse in allen Angelegenheiten der \IFS sowie des \IFSR im Rahmen dieser Ordnung fassen\. Ein Antrag ist entgegen anderer Bestimmungen dieser Ordnung angenommen, wenn sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden, mindestens aber 10\% aller Mitglieder der \IFS dafür aussprechen\. Ein Antrag an die Sitzungsleitung ist angenommen, wenn kein Widerspruch zulässig ist oder sich mehr als die Hälfte der mit Ja oder Nein Abstimmenden dafür aussprechen.
\Abs \Satz Alle Organe der \IFS sind an die angenommenen Anträge der FSVV gebunden\. Beschlüsse der FSVV können nur durch sie selbst geändert oder aufgehoben werden.
\Abs \Satz Entgegen \ref{fsvvDurchfuehrung} Abs. 6 haben Beschlüsse über
\begin{enumerate}
\item die Änderung der Fachschaftsordnung oder ihrer Ergänzungsordnungen,
\item rechtsgeschäftliche Erklärungen,
\item die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR gemäß \ref{fsrZusamm} Abs. 2,
\item die Besetzung der Ämter des \IFSR gemäß \ref{fAmt}, \ref{wal} und \ref{misstrauensvotum},
\item Entsendungen gemäß \ref{entsendungen},
\item den Sitzungstermin des \IFSR gemäß \ref{sitzungen} Abs. 1 sowie die Absage und Verschiebung von Sitzungen des \IFSR gemäß \ref{sitzungen} Abs. 2 -- 4,
\item die Einberufung der \FVV gemäß \ref{fsvvRuf} Abs. 1
\end{enumerate}
keine bindende Wirkung.
\Abs \Satz Im Übrigen verfährt die \FVV nach den Bestimmungen des \ref{SL} Abs. 2 -- 5, \ref{protokoll} Abs. 2 -- 5 und \ref{fsoAntrag} sinngemäß\. Dabei gelten die folgenden Anpassungen:
\begin{enumerate}
\item die im Protokoll aufgeführte Anwesenheitsliste umfasst nur die anwesenden Mitglieder der \IFS,
\item Anträge an die Sitzungsleitung können von allen anwesenden Mitgliedern der \IFS gestellt werden,
\item Anträge an die Sitzungsleitung zum Ausschluss der Öffentlichkeit sowie zur Durchführung einer schriftlichen Abstimmung sind unzulässig,
\item bei Anträgen an die Sitzungsleitung zur Änderung der Tagesordnung darf nur die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte verändert werden.
\end{enumerate}