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fso.tex
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@ -232,11 +232,7 @@ teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei d
Nimmt ein Mitglied des FSR an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
\Paragraph{title=Konstitution}
In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR.
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder
des \IFSR gewählt:
@ -256,34 +252,69 @@ von Studenten zu besetzen sind, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfun
Für die Wahlen der studentischen Vertreter in den StuRa, Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse
der Fakultät, hat jedes Mitglied des FSR eine Stimme pro zu besetzendem Platz.
\Paragraph{title=Konstruktives Misstrauensvotum}
Ein Amtsinhaber nach §X Abs X des \IFSR kann durch Wahl eines Nachfolgers mit der 2/3 Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.
\parnumberfalse\section{Sitzungen des FSR Informatik}\parnumbertrue
\Paragraph{title=Sitzungen}
Sitzungen des \IFSR finden öffentlich statt'. \\
Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen.
\\
Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 72
Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden
Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf. \\
Per Beschluss kann eine zukünftige und reguläre Sitzung in ihrer Kalenderwoche
verschoben werden'.
Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung. \\
Abweichend von Abs. 1 und 2 können die Sprecher in dringenden Fällen
außerordentliche Sitzungen einberufen'.
Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat schriftlich oder per E-Mail
unter Einhaltung einer Frist von 72 Stunden zu erfolgen. \\
Zu Beginn der Sitzung wird ein Sitzungsleiter aus den Mitgliedern und Assozierten des \IFSR
bestimmt. \\
Der Sitzungsleiter eröffnet und schließt die Sitzung. Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste und arbeitet diese während einer Dikussion ab. \\
Gäste haben Rederecht'. \\
Gästen kann das Rederecht zu Teilen der Tagesordnung mit 2/3-Mehrheit der
anwesenden Mitglieder entzogen werden. \\
Über den wesentlichen Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen'. \\
Dieses muss Ort, Beginn und Schluss der Sitzung, Namen der anwesenden Mitglieder
und Gäste, die behandelten Tagesordnungspunkte, Anträge, die Abstimmung- und
Wahlergebnisse sowie den Wortlaut der Beschlüsse enthalten'.
Das Protokoll muss nach der Bestätigung durch den \IFSR veröffentlicht werden'.
Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung
zugänglich zu machen. \\
Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen.
Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
Per Beschluss kann eine zukünftige und reguläre Sitzung in ihrer Kalenderwoche verschoben werden.
Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung.
Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen werden. Abweichend von Abs. 1 und 2 können die Sprecher in dringenden Fällen außerordentliche Sitzungen einberufen.
Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach § X Abs. X ausgeschlossen werden. Gäste können nach § X Abs X zu dem nicht öffentlichen Teil zugelassen werden.
Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
Für den nicht öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Dieses kann Ihnen zu Teilen der Tagesordnung durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder entzogen werden nach § X Abs X.
\Paragraph{title=Tagesordnung}
\Paragraph{title=Sitzungsleitung und Protokollanten}
Die Sitzungsleitung wird für die nächste Sitzung aus den gewählten Mitgliedern bestimmt.
Der Sitzungsleiter eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung. Er kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen.
Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste. Er erteilt das Wort und kann einen Redner bei Bedarf zur Sachen oder Form rufen. In begründeten Fällen kann der Sitzungsleiter das Wort entziehen.
Die Sitzungsleitung hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen.
Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die die Sitzungsleitung selbst betreffen, hat sie diese abzugeben.
\Paragraph{title=Protokoll}
Über den wesentlichen Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen.
Das Protokoll muss mindestens Folgendes enthalten:
\begin{enumerate}
\item Datum, Ort, Beginn und Schluss der Sitzung
\item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit "entschuldigt", "unentschuldigt" oder "ruhend" gekennzeichnet werden müssen,
\item Namen der anwesenden Gäste,
\item die behandelten und gegebenenfalls vertagten Tagesordnungspunkte,
\item Abstimmung- und Wahlergebnisse,
\item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse,
\end{enumerate}
Für Teile der Sitzung die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, dass gesichert verwahrt werden muss. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht eines Strukturers möglich.
Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen.
Das Protokoll muss auf der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie dem Protokollanten unterschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
\Paragraph{title=Anträge zur Fachschaftsordnung}
Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren.
@ -309,18 +340,10 @@ Anträge nach Nr. 1 - 3 bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei einem Antrag nach Nr. 4 - 6 ist kein Widerspruch zulässig.
Bei Tagesordnungspunkten, die die Persönlichkeitssphäre berühren, genügt der Antrag.
Auf Antrag können einzelne Gäste zum nicht-öffentlichen Sitzungsteil zugelassen werden Anwesende Gäste sind zu nicht öffentlich behandelten Themen zu Verschwiegenheit verpflichtet. \\
Bei den Anträgen 2 bis 4 ist kein Widerspruch möglich. \\
Die Anträge 5 - 7 erfordern eine einfache Mehrheit der Mitglieder des \IFSR. Für einen Antrag auf Schluss der Debatte ist ebenfalls eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
% \Paragraph{title=Anträge zur Fachschaftsordnung}
% \begin{itemize}
% \item Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen zuvor. Sie sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren und können von allen Anwesenden gestellt werden.
% \item Ein Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung darf durch einen Ordnungsantrag nicht unterbrochen werden.
% \item Ein Ordnungsantrag muss ohne Widerspruch angenommen werden.
\Paragraph{title=Beschlüsse \& Beschlussfähigkeit}
Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Häfte der nicht
ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind. \\