\Abs\Satz Sie ordnet im Rahmen des \SHG, der Grundordnung der \TUD, der Grundordnung der Studierendenschaft und deren Ergänzungsordnungen sowie dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig.
\Abs\Satz Ferner hat jedes Mitglied der \IFS das Recht, gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken sowie Anfragen gemäß §\,4a der Grundordnung der Studierendenschaft und Anträge an den \IFSR zu stellen.
\Abs\Satz Der \IFSR kann in allen Angelegenheiten mit der Mehrheit der Mitglieder eine Befragung aller Mitglieder der \IFS beschließen\. Eine Studierendenbefragung findet ebenfalls statt, wenn mindestens 5\% der Mitglieder der \IFS dies schriftlich beantragen.
\Abs\Satz In dem Antrag bzw. Beschluss ist die Fragestellung festzulegen, die aus sich heraus verständlich und mit Ja oder Nein zu beantworten sein muss.
\Abs\Satz Die Befragung ist spätestens 8 Wochen nach dem Beschluss des \IFSR oder der Abgabe der Unterschriften durchzuführen\. Die Abstimmungszeiten und -orte werden vom \IFSR durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgelegt.
\Abs\Satz Die Fragestellung sowie die Abstimmungszeiten und -orte sind spätestens 3 Tage vor dem Beginn der Befragung fachschaftsüblich zu veröffentlichen.
\Abs\Satz Der \IFSR bestellt einen Abstimmungsausschuss\. Der Ausschuss ist für die Betreuung des Abstimmungsraumes, die Auszählung der Stimmen sowie die Feststellung des Ergebnisses zuständig\. Er entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
\Abs\Satz Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der \IFS.
\Abs\Satz Die Befragung erfolgt unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
\Abs\Satz Die Organisation der Befragung obliegt dem \IFSR\. Er kann mit einfacher Mehrheit Durchführungsbestimmungen zur Studierendenbefragung beschließen, die nähere Festlegungen über den Abstimmungsausschuss, die Ausschreibung, die Stimmabgabe, die Auszählung sowie die Feststellung des Ergebnisses treffen.