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\section*{1. Die Fachschaft Informatik}
\section{Begriffsbestimmung und Rechtsstellung}
\Abs \Satz Alle Mitglieder der verfassten Studierendenschaft der \TUD, deren Studiengänge im Verantwortungsbereich der \IFS liegen, bilden die \IFS.
\Abs \Satz Alle Mitglieder der verfassten Studierendenschaft der \TUD, deren Studiengänge im Verantwortungsbereich der \IFS liegen, bilden die \IFS.
\Abs \Satz Die Fachschaft ist nach §\,7 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft eine
\Abs \Satz Die Fachschaft ist nach §\,7 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft eine
rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft.
\Abs \Satz Sie ordnet im Rahmen des \SHG, der Grundordnung der \TUD, der Grundordnung der Studierendenschaft und deren Ergänzungsordnungen sowie dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig.

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@ -5,7 +5,7 @@
\Abs \Satz Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft.
\Abs \Satz Der \IFSR entscheidet über die Verwendung der Mittel der Fachschaft und muss darüber Rechenschaft ablegen.
\Abs \Satz Der \IFSR entscheidet über die Verwendung der Mittel der Fachschaft und muss darüber Rechenschaft ablegen.
\Abs \Satz Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien sowie im \StuRa.
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\Abs \Satz Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD.
\Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
\Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
\Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei gewählten Mitgliedern des \IFSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des \IFSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
\Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
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\Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
\Abs \Satz Nimmt ein gewähltes Mitglied des \IFSR an einer Sitzung des \IFSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
\Abs \Satz Nimmt ein gewähltes Mitglied des \IFSR an einer Sitzung des \IFSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
% TODO: FEINSCHLIFF
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\section{Das Amt der Sprecher:innen}
\Abs \Satz Die Sprecher:innen repräsentieren den \IFSR nach außen und dienen als Ansprechpersonen in offiziellen Belangen.
\Abs \Satz Die Sprecher:innen repräsentieren den \IFSR nach außen und dienen als Ansprechpersonen in offiziellen Belangen.
\Abs \Satz Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS, sofern nicht mit einfacher Mehrheit etwas Gegenteiliges beschlossen wird.
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\section{Entsendungen}\label{entsendungen}
\Abs \Satz Der \IFSR entsendet mit einfacher Mehrheit:
\Abs \Satz Der \IFSR entsendet mit einfacher Mehrheit:
\begin{enumerate}
\item die Personen, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden,

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@ -3,7 +3,7 @@
\section{Zusammensetzung und Einberufung}\label{fsvvRuf}
\Abs \Satz Die FSVV ist die Versammlung aller Studierenden der \IFS\. Sie ist das oberste beschlussfassende Organ der \IFS und bringt den Willen der Fachschaft zum Ausdruck.
\Abs \Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies fordern.
\Abs \Satz Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen\. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder einberufen werden\. Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies fordern.
\Abs \Satz Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor der Durchführung öffentlich im Fakultätsbereich bekanntzugeben\. Die Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor der Durchführung der FSVV auf dem fachschaftsüblichen Weg zu veröffentlichen.
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\Abs \Satz Die FSVV kann Richtlinien für die Aufgabenerfüllung des \IFSR beschließen.
\Abs \Satz Die FSVV kann die Durchführung von Urabstimmungen nach \ref{secUr} dieser Ordnung beschließen.
\Abs \Satz Die FSVV kann die Durchführung von Urabstimmungen nach \ref{secUr} dieser Ordnung beschließen.
\Abs \Satz Die Versammlungsleitung der FSVV wird durch den \IFSR bestimmt\. Sofern Gegenstände zur Abstimmung stehen, beschließt die FSVV eine Zählkommission.
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\Abs \Satz Die FSVV ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der Mitglieder der \IFS anwesend ist\. Ist sie danach nicht beschlussfähig, wird eine neue Sitzung mit den gleichen Abstimmungsgegenständen nach \ref{fsvvRuf} Abs. 3 einberufen\. Die FSVV ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig\. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.
\section{Urabstimmungen}\label{secUr}
\Abs \Satz Die FSVV kann in Angelegenheiten der \IFS mit \zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden die Durchführung einer Urabstimmung aller Mitglieder der Fachschaft beschließen.
\Abs \Satz Die FSVV kann in Angelegenheiten der \IFS mit \zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden die Durchführung einer Urabstimmung aller Mitglieder der Fachschaft beschließen.
\Abs \Satz Eine Urabstimmung findet ebenfalls statt, wenn sie in schriftlicher Form von
\Abs \Satz Eine Urabstimmung findet ebenfalls statt, wenn sie in schriftlicher Form von
mindestens 10\% der Mitglieder der Fachschaft beantragt wird.
\Abs \Satz Die Urabstimmung ist unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.

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@ -1,7 +1,7 @@
\section*{4. Sitzungen des FSR Informatik}
\section{Sitzungen des FSR}
\Abs \Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fachschaftsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt.
\Abs \Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fachschaftsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt.
\Abs \Satz Die Sprecher:innen können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
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\Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Alle gewählten Mitglieder sowie Inhaber:innen der in \ref{fAmt} Abs. 1 genannten Ämter sind zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 9 zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen werden.
\Abs \Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
\Abs \Satz Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
\Abs \Satz Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht\. Dieses kann ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden.
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\item Berichte aus den Gremien
\end{enumerate}
\Abs \Satz Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn.
\Abs \Satz Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn.
\Abs \Satz Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden\. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt\. Den Mitgliedern steht es offen, diese durch einen Antrag nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 1 zu verschieben.
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\item die behandelten und gegebenenfalls vertagten Tagesordnungspunkte,
\item Abstimmungs- und Wahlergebnisse,
\item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse.
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\Abs \Satz Personaldebatten werden nicht protokolliert.
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\item Schriftliche Abstimmung. %11
\end{enumerate}
\Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 1 -- 3 bedürfen einer \zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
\Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 1 -- 3 bedürfen einer \zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
\Abs \Satz Bei Anträgen nach Abs. 4 Nr. 4 -- 7 ist kein Widerspruch zulässig.
\Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 8 -- 11 benötigen die einfache Mehrheit.
\Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 4 müssen unmittelbar nach erfolgter Abstimmung gestellt werden.
@ -164,4 +164,4 @@
\Abs \Satz Die Zugänglichkeit zur Abstimmung gilt als gesichert, wenn die Abstimmung während der Abstimmungsdauer an mindestens drei verschiedenen Tagen für je mindestens eine Stunde möglich ist\. Die Abstimmungszeiten sind durch die Zählkommission im Vorfeld festzulegen und den Mitgliedern des \IFSR mitzuteilen\. Es ist sicherzustellen, dass zu den Abstimmungszeiten mindestens ein Mitglied der Zählkommission im Abstimmungsraum anwesend ist.
\Abs \Satz Die Teilnahme an der Abstimmung wird durch Unterschrift bestätigt.
\Abs \Satz Die Teilnahme an der Abstimmung wird durch Unterschrift bestätigt.