\Abs\Satz Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere dem \StuRa\. Er entsendet oder wählt seine Vertreter:innen beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor\. Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig.
\section{Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung}
\Abs\Satz Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen, sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD.
\Abs\Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
\Abs\Satz Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des FSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
\Abs\Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
\section{Zusammensetzung und Wahl des FSR}\label{fsrZusamm}
\Abs\Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
\Abs\Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25.
\Abs\Satz Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
\Abs\Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben.
\Abs\Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich\. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur.
\Abs\Satz Auf Antrag können für Personen oder Gruppierungen erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden.
\Abs\Satz Ämter nach Nr. 1 und 2 dürfen nur von gewählten Mitgliedern des \IFSR besetzt werden\. Ämter nach Nr. 3 und 4 können von gewählten und assoziierten Mitgliedern bekleidet werden.
\Abs\Satz Der \IFSR richtet die nachfolgenden ständigen Arbeitsgruppen ein:
\begin{enumerate}
\item AG Öffentlichkeitsarbeit
\item AG Nachhaltigkeit
\item AG Exzellenz in der Lehre
\end{enumerate}
\Abs\Satz Der \IFSR kann bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen gründen\. Die Gründung oder Auflösung einer solchen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
\Abs\Satz Die Arbeitsgruppen sind gegenüber dem \IFSR rechenschaftspflichtig.
\Abs\Satz Die Arbeitsgruppen haben umgehend aus der Mitte ihrer Mitglieder eine verantwortliche Person zu bestimmen und diese dem \IFSR anzuzeigen. Sie ist für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe zuständig und dient dem \IFSR als ständige Ansprechperson.
\Abs\Satz Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit in die Arbeitsgruppe entsendet\. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsandt werden.
\Abs\Satz Die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe endet mit dem Ende der Legislatur des \IFSR\. Ferner endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Rücknahme der Entsendung durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
\Abs\Satz Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen\. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG\. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen.
\Abs\Satz Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig.
\Abs\Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung.
\item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa,
\item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR sowie
\item die Archivierung und Verwahrung von Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen gemäß \ref{protokoll} Abs. 3.
\Abs\Satz Die Wahl der Ämter wird zur konstituierenden Sitzung des \IFSR durchgeführt\. Sollte ein Amt hierbei unbesetzt bleiben, wird es ausgeschrieben zum nächstmöglichen Termin erneut zur Wahl gestellt.
\Abs\Satz Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich\. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit.
\Abs\Satz Für die Wahl der studentischen Vertreter:innen in den \StuRa, die vom \IFSR zu besetzenden Kommissionen und Ausschüsse hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme pro Kandidat:in\. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen\. Eine Kumulierung der Stimmen auf eine:n Kandidierende:n ist nicht zulässig.\label{walAb}
\Abs\Satz Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt\. Ein Kandidat:in ist gewählt, wenn sie:er die erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidierenden die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat\. Erfüllen mehrere Kandidierende für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidierenden notwendig\. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidierenden für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden.
\Abs\Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
\Abs\Satz Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
\Abs\Satz Es werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt:
\item die Mitglieder, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden,
\Abs\Satz Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft das Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen.
\Abs\Satz Eine ein Amt innehabende Person nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl einer Nachfolge mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.