Neben dem Dekan der Fakultät und seinem Stellvertreter, dem Prodekan, gibt es noch ein weiteres Amt innerhalb der Fakultätsleitung:
den sogenannten Studiendekan.
Er ist für die Angelegenheiten der Lehre in der Fakultät zuständig, bildet den Vermittler zwischen Studenten und Professoren und hilft bei Problemen mit dem Studium allgemein.
Unter \footnote{tu-dresden.de/die\_tu\_dresden/gremien\_und\_beauftragte/beauftragte/bfsb} findet ihr Hilfe und Informationen um mit Handicap im Studium gut zurecht zu kommen.
Bei Fristüberschreitungen gelten Prüfungen als nicht bestanden und ihr werdet exmatrikuliert.
Unter Umständen seid ihr aber gar nicht schuld am Verstreichen eines Termins.
Dann müsst ihr einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss (PA) stellen.
Gleiches gilt auch, wenn ihr eine frühere Studienleistung (also einen Leistungsnachweis oder das Ergebnis einer Prüfung) anerkannt haben möchtet.
Vorher solltet ihr unbedingt mit euren zwei studentischen Vertretern im Prüfungsausschuss oder mit dem FSR sprechen.
Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse sind Prof. Baier (Informatik) und Prof. Groh (Medieninformatik), in dringlichen Fällen könnt ihr euch direkt an sie wenden.