\section*{3. Der \IFSR} \section{Aufgaben und Funktion des \IFSR} \Abs \Satz Der \IFSR ist ein unabhängiges, beschlussfassendes Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß \ref{aufIFS}. \Abs \Satz Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft. \Abs \Satz Der \IFSR entscheidet über die Verwendung der Mittel der Fachschaft und muss darüber Rechenschaft ablegen. \Abs \Satz Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien sowie im \StuRa. \Abs \Satz Der \IFSR ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus. \Abs \Satz Der \IFSR schützt die Rechte von Minderheiten in der \IFS. \Abs \Satz Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach \ref{stellung} in Angelegenheiten der \IFS verfassen. \Abs \Satz Der \IFSR organisiert die Einführungsveranstaltung für Studienanfänger:innen und kümmert sich um die Belange der Studierenden. \section{Zusammensetzung und Wahl des FSR}\label{fsrZusamm} \Abs \Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich. \Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft mindestens 3, jedoch höchstens 25. \Abs \Satz Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar. \Abs \Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben. \Abs \Satz Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken die nachfolgenden Kandidierenden gemäß §\,17 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft nach. \Abs \Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich\. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur. \Abs \Satz Auf Antrag können für Personen oder Gruppierungen erweiterte Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur IT-Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. % TODO: Eventuell eigener Absatz und möglichkeit zur Bestätigung bestehender Assoziierter in der kommenden Legislatur? \section{Finanzen} \Abs \Satz Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen\. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG\. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen. \Abs \Satz Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig. \Abs \Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung. \Abs \Satz Jedes gewählte Mitglied des \IFSR kann durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder die Zeichnungsberechtigung für die Konten der \IFS erhalten. \section{Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung} \Abs \Satz Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD. \Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR. \Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei gewählten Mitgliedern des \IFSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des \IFSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen. \Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden. % TODO: FEINSCHLIFF \section{Ämter und Arbeitsgruppen des FSR}\label{fAmt} \Abs \Satz Zu Beginn seiner Amtszeit besetzt der \IFSR die nachfolgenden Posten durch Wahl: \begin{enumerate} \item Amt der Sprecher:innen \item Amt der Finanzer:innen \item Amt der Strukturer:innen \end{enumerate} \Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 und 2 dürfen nur von gewählten Mitgliedern des \IFSR besetzt werden\. Das Amt nach Nr. 3 kann von gewählten und assoziierten Mitgliedern bekleidet werden. \Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 -- 3 besitzen jeweils 2 Vertreter:innen, die durch Wahl bestimmt werden. \Abs \Satz Der \IFSR richtet die nachfolgenden ständigen Arbeitsgruppen ein: \begin{enumerate} \item AG Öffentlichkeitsarbeit \item AG Nachhaltigkeit \item AG Exzellenz in der Lehre \end{enumerate} \Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen gründen\. Die Gründung oder Auflösung einer solchen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit. \Abs \Satz Die Arbeitsgruppen sind gegenüber dem \IFSR rechenschaftspflichtig. \Abs \Satz Die Arbeitsgruppen haben umgehend aus der Mitte ihrer Mitglieder eine verantwortliche Person zu bestimmen und diese dem \IFSR anzuzeigen\. Sie ist für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe zuständig und dient dem \IFSR als ständige Ansprechperson. \Abs \Satz Jedes Mitglied der \IFS kann Mitglied in Arbeitsgruppen werden\. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntmachung auf einer beschlussfähigen Sitzung des \IFSR\. Sofern eine Person Mitglied einer Arbeitsgruppe werden soll, aus welcher sie innerhalb derselben Legislatur ausgeschlossen wurde, ist ein Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit erforderlich, damit die Mitgliedschaft beginnt. \Abs \Satz Die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe endet mit der Auflösung der Arbeitsgruppe oder dem Ende der Legislatur des \IFSR\. Ferner endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Auschluss aus der Arbeitsgruppe durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit. \section{Das Amt der Sprecher:innen} \Abs \Satz Die Sprecher:innen repräsentieren den \IFSR nach außen und dienen als Ansprechpersonen in offiziellen Belangen. \Abs \Satz Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS, sofern nicht mit einfacher Mehrheit etwas Gegenteiliges beschlossen wird. \section{Das Amt der Finanzer:innen} \Abs \Satz Die Finanzer:innen sind zuständig für die Verwaltung des Vermögens und des Inventars. \Abs \Satz Sie sind verpflichtet, dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen. \Abs \Satz Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS. \section{Das Amt der Strukturer:innen} \Abs \Satz Die Strukturer:innen kümmern sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Sie sind zuständig für: \begin{enumerate} \item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des \IFSR über ruhende Mandate, \item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assoziierten Mitglieder des \IFSR, \item die Überwachung der Nachhaltigkeit, sofern keine separate Person beauftragt wurde, \item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa, \item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR sowie \item die Archivierung und Verwahrung von Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen gemäß \ref{protokoll} Abs. 3. \end{enumerate} \section{Wahl der Ämter}\label{wal} \Abs \Satz Die Wahl der Ämter wird zur konstituierenden Sitzung des \IFSR durchgeführt\. Sollte ein Amt hierbei unbesetzt bleiben, wird es ausgeschrieben zum nächstmöglichen Termin erneut zur Wahl gestellt. \Abs \Satz Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich\. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit. \Abs \Satz Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt\. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme pro Kandidat:in\. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen\. Eine Kumulierung der Stimmen auf eine:n Kandidierende:n ist nicht zulässig.\label{walAb} \Abs \Satz Ein:e Kandidat:in ist gewählt, wenn sie:er die erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidierenden die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat\. Erfüllen mehrere Kandidierende für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidierenden notwendig\. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidierenden für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden. % TODO: Anm. eines Lesers: Verweis auf Wahlordnung? Warum nicht, wie in StuRa? \section{Entsendungen}\label{entsendungen} \Abs \Satz Der \IFSR entsendet mit einfacher Mehrheit: \begin{enumerate} \item die Personen, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse, \item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden, \item die entsprechende Zahl der Vertreter:innen der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft. \end{enumerate} \Abs \Satz Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig. \section{Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR} \Abs \Satz Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. \Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet. \Abs \Satz Nimmt ein gewähltes Mitglied des \IFSR an einer Sitzung des \IFSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft} \section{Rücktritt}\label{ruecktritt} \Abs \Satz Es steht jedem gewählten Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft das Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen. \Abs \Satz Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung dem \StuRa mitzuteilen\. Ferner ist unverzüglich der \IFSR hierüber in Kenntnis zu setzen. \section{Konstruktives Misstrauensvotum} \Abs \Satz Eine ein Amt innehabende Person nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl einer Nachfolge mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.