\section*{1. Die Fachschaft Informatik} \section{Begriffsbestimmung und Rechtsstellung} \Abs \Satz Alle Studierenden der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS. \Abs \Satz Die Fachschaft ist nach §\,7 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft eine rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft. \Abs \Satz Sie ordnet im Rahmen des \SHG, der Grundordnung der \TUD, der Grundordnung der Studierendenschaft und deren Ergänzungsordnungen sowie dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig. \section{Rechte, Pflichten und Aufgaben der \IFS} \Abs \Satz Die Rechte, Pflichten und Aufgaben der Mitglieder der \IFS ergeben sich aus §\,22 sowie §\,24 Abs. 3 \SHG. \label{aufIFS} \Abs \Satz Ferner hat jedes Mitglied der \IFS das Recht, gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken sowie Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen. \Abs \Satz Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich. \section{Organe der \IFS} \Abs \Satz Die Organe der \IFS sind: \begin{enumerate} \item die \FVV (FSVV) \item der Fachschaftsrat Informatik \end{enumerate}