\section*{3. Der \IFSR} \section{Aufgaben und Funktion des \IFSR} \Abs \Satz Der \IFSR ist ein unabhängiges, beschlussfassendes Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß \ref{aufIFS}. \Abs \Satz Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft. \Abs \Satz Der \IFSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel der Fachschaft Rechenschaft ablegen. \Abs \Satz Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere dem \StuRa\. Er entsendet oder wählt seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor\. Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig. \Abs \Satz Der \IFSR ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus. Der \IFSR schützt die Rechte von Minderheiten in der \IFS. Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach \ref{stellung} in Angelegenheiten der \IFS verfassen. Der \IFSR organisiert die Einführungsveranstaltung für Studienanfänger und kümmert sich um die Belange der Studierenden. \section{Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung} \Abs \Satz Stellungnahmen verdeutlichen die Auffassung des \IFSR und der \IFS zu hochschulpolitischen und fachlichen Belangen, sowie grundsätzlichen Belangen innerhalb der \TUD. \Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR. \Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen. \Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden. \section{Zusammensetzung und Wahl des FSR}\label{fsrZusamm} \Abs \Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studentenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich. \Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25. \Abs \Satz Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar. \Abs \Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben. \Abs \Satz Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken die nachfolgenden Kandidatinnen gemäß §\,17 Absatz 2 der Wahlordnung der Studentenschaft nach. \Abs \Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich\. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden\. Ein Entzug der Privilegien erfordert die \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder des \IFSR\. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur. % TODO: FEINSCHLIFF \section{Ämter und Arbeitsgruppen des FSR}\label{fAmt} \Abs \Satz Zu Beginn seiner Amtszeit besetzt der \IFSR die nachfolgenden Posten durch Wahl\. Zulässig sind hierbei nur gewählte Mitglieder des \IFSR\. \begin{enumerate} \item Amt des Sprechers \item Amt des Finanzers \item Amt des Strukturers \item Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten \end{enumerate} \Abs \Satz Ämter nach Nr. 1-3 besitzen jeweils 2 Vertreter, die ebenfalls durch Wahl bestimmt werden. \Abs \Satz Das Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten ist nur durch eine Person vertreten\. Des weiteren sitzt diese der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit vor, wenn sie existiert. \Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen\. Diese sind gegenüber dem FSR rechenschaftspflichtig. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit\. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsendet werden. \Abs \Satz Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen, der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt\. Sowohl der Verantwortliche, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet\. Diese Entsendung gilt für die Dauer einer Legislatur. \Abs \Satz Der \IFSR behält es sich vor, Arbeitsgruppen aufzulösen, falls diese nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen. % TODO: Aufsplitten? \section{Finanzen und das Amt des Finanzers} \Abs \Satz Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen\. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG\. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen. \Abs \Satz Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig. \Abs \Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR finanziell über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung. \Abs \Satz Die Mitglieder im Amt der Finanzer sind zuständig für die Verwaltung des Vermögens und des Inventars. \Abs \Satz Sie sind verpflichtet, dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen. \Abs \Satz Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS. \section{Das Amt des Sprechers} \Abs \Satz Der Sprecher repräsentiert den \IFSR nach außen und dient als Ansprechpartner in offiziellen Belangen. \Abs \Satz Er ist zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS. \section{Das Amt des Strukturers} \Abs \Satz Der Strukturer kümmert sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Er ist zuständig für: \begin{enumerate} \item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des FSR über ruhende Mandate, \item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assozierten Mitglieder des \IFSR, \item die Überwachung der Nachhaltigkeit, sofern kein separater Nachhaltigkeitsbeauftragter bestimmt wurde, \item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa, \item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR sowie \item die Archivierung und Verwahrung von Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen gemäß \ref{protokoll} Abs. 3. \end{enumerate} \section{Wahlen und Entsendungen}\label{wal} \Abs \Satz Die Wahl der Ämter wird zur konstituierenden Sitzung des \IFSR durchgeführt\. Sollte ein Amt hierbei unbesetzt bleiben, wird es zum nächstmöglichen Termin erneut zur Wahl gestellt. \Abs \Satz Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich\. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit. \Abs \Satz Für die Wahl der studentischen Vertreter in den \StuRa, die vom \IFSR zu besetzenden Kommissionen und Ausschüsse hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme pro Kandidat\. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen\. Eine Kumulierung der Stimmen auf einen Kandidaten ist nicht zulässig.\label{walAb} \Abs \Satz Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt\. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er/sie die erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidaten die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat\. Erfüllen mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidaten notwendig\. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden. \section{Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR} \Abs \Satz Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. \Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung und dem gewählten Strukturer des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet\. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. \Abs \Satz Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft} \Abs \Satz Es werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt: \begin{enumerate} \item die Verantwortlichen der festen Arbeitsgruppen und erste Mitglieder, \item die Mitglieder sämtlicher Kommissionen \& Gremien die auf Fakultätsebene von Studenten zu besetzen sind, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse, \item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, \item die entsprechende Zahl der Vertreter der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studentenschaft. \end{enumerate} \Abs \Satz Für die hier beschriebenen Wahlen gelten die Regelungen nach \ref{walAb}. \section{Rücktritt}\label{ruecktritt} \Abs \Satz Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studentenschaft sein Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen. \Abs \Satz Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung unverzüglich dem Sprecher des \IFSR und dem \StuRa mitzuteilen. \section{Konstruktives Misstrauensvotum} \Abs \Satz Ein Amtsinhabender nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl eines Nachfolgers mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.