\section*{4. Sitzungen des FSR Informatik} \section{Sitzungen des FSR}\label{sitzungen} \Abs \Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fachschaftsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt. \Abs \Satz Einzelne ordentliche Sitzungen können durch Beschuss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abgesagt werden. \Abs \Satz Die Sprecher:innen können die Absage einzelner ordentlicher Sitzungen bis spätestens 72 Stunden vor Sitzungsbeginn anregen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen und in der vorlesungsfreien Zeit maximal vier Wochen betragen darf\. Alle gewählten Mitglieder des \IFSR sind darüber in Textform zu informieren\. Die Sitzung findet statt, wenn bis spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn mindestens ein gewähltes Mitglied des \IFSR dies fordert, andernfalls gilt die Sitzung als abgesagt. \Abs \Satz Durch Beschuss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder kann eine zukünftige, ordentliche Sitzung auf einen anderen Termin in der gleichen Kalenderwoche verschoben werden\. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung. % TODO: Is this still Abs. 1/2? \Abs \Satz Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der gewählten Mitglieder des \IFSR einberufen\. In dringenden Fällen können außerordentliche Sitzungen auch auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher:innen einberufen werden. \Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen. \Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Alle gewählten Mitglieder sowie Inhaber:innen der in \ref{fAmt} Abs. 1 genannten Ämter sind zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 9 zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen werden. \Abs \Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln. \Abs \Satz Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. \Abs \Satz Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht\. Dieses kann ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden. \section{Tagesordnung} \Abs \Satz Jedes gewählte oder assoziierte Mitglied ist berechtigt, eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen\. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei einer:einem Sprecher:in oder der Sitzungsleitung einreichen. \Abs \Satz Die Tagesordnung muss 3 Stunden vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung veröffentlicht werden\. Die Tagesordnung besteht insbesondere aus \begin{enumerate} \item Protokollkontrolle und Überprüfung gefasster Beschlüsse \item Berichte der Ämter und Arbeitsgruppen \item Berichte aus den Gremien \end{enumerate} \Abs \Satz Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn. \Abs \Satz Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden\. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt\. Den Mitgliedern steht es offen, diese durch einen Antrag nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 1 zu verschieben. \section{Sitzungsleitung}\label{SL} \Abs \Satz Die Sitzungsleitung wird am Ende einer jeden Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern für die nächste Sitzung bestimmt. \Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung\. Sie kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen. \Abs \Satz Während der Sitzung führt die Sitzungsleitung eine Redeliste\. Sie erteilt das Wort und kann eine redende Person bei Bedarf zur Sache oder Form rufen\. In begründeten Fällen kann die Sitzungsleitung ihr das Wort entziehen. \Abs \Satz Nur die Sitzungsleitung hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen. \Abs \Satz Bei Diskussionen oder Beschlüssen, welche die Sitzungsleitung selbst betreffen, hat sie die Leitung abzugeben. \section{Protokollführung}\label{protokoll} \Abs \Satz Protokollierende werden am Ende einer jeden Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern für die nächste Sitzung bestimmt\. Sie haben die Pflicht, ein Protokoll über den wesentlichen Verlauf der Sitzung anzufertigen. \Abs \Satz Das Protokoll muss mindestens Folgendes enthalten: \begin{enumerate} \item Datum, Ort, Beginn und Schluss der Sitzung, \item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit \glqq{}entschuldigt\grqq{}, \glqq{}unentschuldigt\grqq{} oder \glqq{}ruhend\grqq{} gekennzeichnet werden müssen, \item Namen der anwesenden Gäste, \item eine initiale Feststellung der Beschlussfähigkeit nach \ref{beschlussfaehigkeit}, \item die behandelten und gegebenenfalls vertagten Tagesordnungspunkte, \item Abstimmungs- und Wahlergebnisse, \item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse. \end{enumerate} \Abs \Satz Personaldebatten werden nicht protokolliert. \Abs \Satz Das Protokoll ist den gewählten Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen. \Abs \Satz Das Protokoll muss auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung vorgestellt werden\. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie einer protokollierenden Person unterschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. \Abs \Satz Fanden Teile der Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so sind die Protokollteile darüber nur den gewählten Mitgliedern des \IFSR zugänglich. \section{Mehrheiten}\label{mehrheiten} \Abs \Satz Im Rahmen dieser Ordnung und ihrer Ergänzungsordnungen gelten folgende Mehrheiten: \begin{enumerate} \item Einfache Mehrheit (Mehrheit der anwesenden Mitglieder); \item Mehrheit der Mitglieder (Mehrheit der aktiven Stimmrechte); \item \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder (\zweidrittel der aktiven Stimmrechte). \end{enumerate} \section{Beschlussfähigkeit} \Abs \Satz Der \IFSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Hälfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind. \Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit} \section{Beschlussfassung} \Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet nach Abschluss der Beratung und Wiederholung des Antrags die Beschlussfassung. \Abs \Satz Soweit für einen Beschluss nicht eine einfache Mehrheit erforderlich ist, hat die Sitzungsleitung vor der Beschlussfassung darauf hinzuweisen. \Abs \Satz Ein Antrag gilt als beschlossen, wenn ihm auf Nachfrage der Sitzungsleitung nicht widersprochen wird\. Der Widerspruch muss nicht begründet werden (formale Gegenrede)\. Bei Widerspruch sind alle Stimmen von der Sitzungsleitung auszuzählen. \Abs \Satz Die Abstimmung wird ohne erneute Aussprache einmal wiederholt, wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind, außer wenn keine einzige Ja-Stimme abgegeben wurde. \Abs \Satz Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist. \Abs \Satz Für die Aufhebung eines Beschlusses aus derselben Legislaturperiode bedarf es der nächsthöheren Mehrheit der Mitglieder gemäß \ref{mehrheiten}\. Für die Aufhebung eines Beschlusses aus einer früheren Legislaturperiode genügt die einfache Mehrheit. \Abs \Satz Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung wirksam. \Abs \Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des \IFSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht. \section{Anträge an die Sitzungsleitung}\label{fsoAntrag} \Abs \Satz Anträge an die Sitzungsleitung gehen allen anderen Wortmeldungen vor\. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des \IFSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren. \Abs \Satz Ein Redebeitrag, eine Wahl oder eine Abstimmung darf durch einen Antrag an die Sitzungsleitung nicht unterbrochen werden. \Abs \Satz Über Anträge an die Sitzungsleitung ist sofort zu beschließen. \Abs \Satz Als Anträge an die Sitzungsleitung sind ausschließlich folgende Anträge anzusehen: \begin{enumerate} \item Änderung der beschlossenen Tagesordnung; %1 \item Schluss der Debatte, gegebenenfalls sofortige Beschlussfassung; %2 \item Ausschluss der Öffentlichkeit; %3 \item Auszählung, gegebenenfalls erneute Auszählung, der Stimmen; %4 \item Erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit; %5 \item Sitzungspause von fünf oder zehn Minuten; %6 \item Geheime Abstimmung; %7 \item Schluss der Redeliste; %8 \item Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung; %9 \item Beschränkung der Redezeit; %10 \item Schriftliche Abstimmung. %11 \end{enumerate} \Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 1 -- 3 bedürfen einer \zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. \Abs \Satz Bei Anträgen nach Abs. 4 Nr. 4 -- 7 ist kein Widerspruch zulässig. \Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 8 -- 11 benötigen die einfache Mehrheit. \Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 4 müssen unmittelbar nach erfolgter Abstimmung gestellt werden. \Abs \Satz Pausen nach Abs. 4 Nr. 6 können einmal pro Tagesordnungspunkt beantragt werden. \section{Schriftliche Abstimmungen}\label{schriftlAbst} \Abs \Satz Schriftliche Abstimmungen erfolgen mittels zugängiger Abstimmungsliste. \Abs \Satz Die Abstimmungsliste enthält die zu Beginn der Abstimmung stimmberechtigten Mitglieder. \Abs \Satz Schriftliche Abstimmungen können nur zu Gegenständen erfolgen, die mehr als eine einfache Mehrheit erfordern. \Abs \Satz Die schriftliche Abstimmung ist mindestens bis zum Ablauf des auf die nächste Sitzung folgenden Tages zu ermöglichen, höchstens jedoch drei Wochen, außer in der vorlesungsfreien Zeit\. Die Abstimmungsdauer beschließt der \IFSR unmittelbar nach dem Beschluss der schriftlichen Abstimmung. \Abs \Satz Auf eine schriftliche Abstimmung und den Abstimmungsort ist auf der nächsten Sitzung sowie im Protokoll gesondert hinzuweisen. \section{Geheime Abstimmungen}\label{geheimeAbst} \Abs \Satz Zur Durchführung von geheimen Abstimmungen bestellt der \IFSR eine Zählkommission\. Diese wird in der Regel für die Dauer einer Sitzung bestätigt. \Abs \Satz Die Zählkommission hat aus mindestens drei Personen zu bestehen, die selbst nicht an der Abstimmung teilnehmen. \Abs \Satz Die Zählkommission verteilt die Stimmzettel und sammelt sie ein\. Sie öffnet und schließt die erforderlichen Wahlgänge\. Sie zählt die Stimmen aus und verkündet dem \IFSR das Abstimmungsergebnis\. Sie entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels. \section{Schriftliche, geheime Abstimmungen} \Abs \Satz Bei schriftlichen, geheimen Abstimmungen finden die Bestimmungen des \ref{schriftlAbst} und \ref{geheimeAbst} sinngemäß Anwendung. \Abs \Satz Die Zugänglichkeit zur Abstimmung gilt als gesichert, wenn die Abstimmung während der Abstimmungsdauer an mindestens drei verschiedenen Tagen für je mindestens eine Stunde möglich ist\. Die Abstimmungszeiten sind durch die Zählkommission im Vorfeld festzulegen und den Mitgliedern des \IFSR mitzuteilen\. Es ist sicherzustellen, dass zu den Abstimmungszeiten mindestens ein Mitglied der Zählkommission im Abstimmungsraum anwesend ist. \Abs \Satz Die Teilnahme an der Abstimmung wird durch Unterschrift bestätigt.