%BUMPerinovic \documentclass[paper=a4,parskip=half]{scrartcl} \usepackage[automark,headsepline]{scrpage2} \usepackage[juratotoc]{scrjura} \usepackage[utf8]{inputenc} \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage{tgheros} \usepackage{tgpagella} \usepackage{tgcursor} \usepackage[ngerman]{babel} \usepackage{enumitem} \usepackage{xspace} \usepackage{hyperref} \pagestyle{scrheadings} \useshorthands{'} \defineshorthand{'S}{\Sentence\ignorespaces} \defineshorthand{'.}{. \Sentence\ignorespaces} \title{Fachschaftsordnung der Fachschaft Informatik der TU Dresden} \author{Robert Hoppermann, Sebastian Schrader} \date{\%Ausfertigungsdatum\%} \newcommand{\SHG}{SächsHSFG\xspace} \newcommand{\TUD}{TU Dresden\xspace} \newcommand{\IFS}{Fachschaft Informatik\xspace} \newcommand{\IFSR}{FSR Informatik\xspace} \newcommand{\FVV}{Fachschaftsvollversammlung\xspace} \newcommand{\StuRa}{Studentenrat der TU Dresden\xspace} \newcommand{\StuRas}{Studentenrates der TU Dresden\xspace} \begin{document} \maketitle\pagebreak \tableofcontents \pagebreak \section{Vorbemerkung} Für den gesamten Text dieser Grundordnung und ihrer Ergänzungsordnungen schließen grammatikalisch maskuline Formen zur Bezeichnung von Personen solche weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen ein. Der Studentenrat der TU Dresden wird im folgen den kurz StuRa, der Fachschaftsrat Informatik kurz iFSR und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz SächsHSFG genannt. Diese Ordnung entspricht der Grundordnung der Studierendenschaft der \TUD. Sollte eine ihrer Regelungen nicht greifen, regeln Näheres die Grundordnung der \TUD, die Wahlordnung der \TUD, die Satzung des StuRa, sowie deren Ergänzungsordnungen, sowie der Rahmenwahlordnung des \SHG, alle anderen Regelungen dieser Ordnung bleiben in Kraft. \begin{contract} \section{Die Fachschaft Informatik} \Paragraph{title=Grundsätzliches} Alle Studenten der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS. Die Fachschaft ist nach §7 Abs. 1 der Grundordnung der Studentenschaft eine rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studentenschaft. Sie ordnet im Rahmen des \SHG , der Grundordnung der \TUD , der Satzung des StuRa, sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbständig. Diese Ordnung sowie all ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich. \Paragraph{title=Rechte der \IFS} Jeder Student hat nach §22 Abs. 1 \SHG die Rechte: \begin{itemize} \item die Einrichtungen der Hochschule nach den geltenden Vorschriften zu nutzen, \item die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung vom Dekan und vom Rektorat einzufordern, \item den zuständigen Studiendekan auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers hinzuweisen und die Abstellung der Mängel sowie die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu verlangen, \item sich am wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben der Hochschule zu beteiligen. \end{itemize} Jedes Mitglied der \IFS hat: \begin{itemize} \item gemäß §3 Abs. 1 der Grundordnung des \StuRas das Recht, an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken. \item nach §4 Abs. 1 der Wahlordnung des \StuRas das aktive und passive Wahlrecht zum \IFSR. \item das Recht, Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen. \end{itemize} \Paragraph{title=Pflichten der \IFS} Jeder Student hat nach §22 Abs. 2 des \SHG die Pflichten: \begin{itemize} \item die Ordnungen der Hochschule einzuhalten, \item sein Studium anhand der Studien- und Prüfungsordnungen so zu organisieren, dass er seine Prüfungen in den vorgesehenen Zeiten ablegt. \end{itemize} \Paragraph{title=Aufgaben der \IFS} Jeder Student hat nach §24 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG insbesondere die Aufgaben: \begin{itemize} \item Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Studenten, \item Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten, \item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §9 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG, \item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten, \item Unterstützung der Studenten im Studium, \item Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule, \item Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studenten, \item Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. \end{itemize} \Paragraph{title=Organe der \IFS} Die Organe der \IFS sind: \begin{itemize} \item die \FVV \item der \IFSR %\item die Vertreter des \IFSR im \StuRa \end{itemize} \parnumberfalse\section{Die \FVV und Urabstimmungen}\parnumbertrue \Paragraph{title=Zusammensetzung und Einberufung}\label{fsvvRuf} Die FSVV ist die Versammlung aller Studenten der \IFS. Sie ist das oberste beschlussfassende Organ der \IFS und bringt den Willen der Fachschaft zum Ausdruck. Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen. Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit einberufen werden. Weiterhin muss sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies fordern. Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor der Durchführung öffentlich im Fakultätsbereich bekanntzugeben. Die Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor der Durchführung der FSVV auf dem fakultätsüblichen Weg zu veröffentlichen. \Paragraph{title=Aufgaben und Funktion} Die FSVV kann Richtlinien für die Aufgabenerfüllung des \IFSR beschließen. Die FSVV kann die Durchführung von Urabstimmungen nach \ref{secUr} dieser Ordnung beschließen. Die FSVV wählt einen Versammlungsleiter und, sofern Gegenstände zur Abstimmung stehen, einen Wahlausschuss, für die Dauer der Versammlung. \Paragraph{title=Beschlussfähigkeit} Die FSVV ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der Mitglieder der \IFS anwesend ist. Ist sie danach nicht beschlussfähig, wird eine neue Sitzung mit den gleichen Abstimmungsgegenständen nach \ref{fsvvRuf} Abs. 3 einberufen. Die FSVV ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen. \Paragraph{title=Urabstimmung}\label{secUr} Die FSVV kann in Angelegenheiten der \IFS mit 2/3 Mehrheit die Durchführung einer Urabstimmung aller Mitglieder der Fachschaft beschließen. Eine Urabstimmung findet ebenfalls statt, wenn sie in schriftlicher Form von mindestens 10\% der Mitglieder der Fachschaft beantragt wird. Universitätsweit stattfindendene Urabstimmungen werden nach diesem Paragraphen durchgeführt. Die Urabstimmung ist unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim. Der Antragsgegenstand einer Urabstimmung ist im ersten Wahlgang angenommen, wenn mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen positiv sind und mindestens 25\% aller Stimmberechtigten an der Wahl teilgenommen haben. Im zweiten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. \parnumberfalse\section{Der \IFSR}\parnumbertrue \Paragraph{title=Aufgaben und Funktion} Der \IFSR ist ein unabhängiges, beschlussfassendes Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß §2. Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft. Der \IFSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel Rechenschaft ablegen. Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere den \StuRa. Er entsendet seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor. Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig. Er ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus. Der \IFSR schützt die Rechte von Minderheiten in der \IFS. %MOVE TO eigener Absatz Stellungnahmen Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach § in Angelegenheiten der \IFS 12nach §2 insbesondere der hochschulpolitischen und fachlichen Belange verfassen. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch die die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR'. Sie müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen. \\ Der \IFSR ist für die Einführung und Betreuung der Studenten und insbesondere Studienanfänger verantwortlich. \Paragraph{title=Zusammensetzung und Wahl}\label{fsrZusamm} Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung des \StuRa für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird am Ende einer jeden Legislatur durch einen Beschluss des \IFSR mit einfach Mehrheit festgelegt. Sie beträgt nach §8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25. Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar. Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Abwahl nach §X, Rücktritt nach §X, Exmatrikulation oder Ableben. % DISKUTIEREN, EHER NICHT -> StuRa fragen % Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken nicht gewählte Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Platzierung nach. Bei Gleichstand entscheidet das Losverfahren. Ein Engagment im \IFSR als Assoziierter ist nach Rücksprache möglich. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. Ein Entzug der Privilegien erfordert die 2/3 Mehrheit der Mitglieder des \IFSR. X %FEINSCHLIFF \Paragraph{title=Ämter und Arbeitsgruppen des FSR}\label{fAmt} Der \IFSR besitzt in seiner Struktur drei grundlegende Ämter die zu Beginn jeder Legislatur bei der Konstitution des \IFSR vergeben werden. Jedes dieser Ämter umfasst zwei Posten die vergeben werden. Die Arbeitsteilung obliegt den Amtsinhabern. Es können nur gewählte Mitglieder des \IFSR in ein Amt entsandt werden. Die Ämter des \IFSR setzten sich aus dem Amt des Sprechers, dem Amt des Finanzers und dem Amt des Strukturers zusammen. Der Sprecher repräsentiert den \IFSR nach Außen und dient als Ansprechpartner in offiziellen Belangen. Der Finanzer ist verantwortlich für die Verwaltung des Vermögenshaushaltes des \IFSR und ist verpflichtet dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen. Der 1.Finanzer haftet bei fehlerhaften Kontobewegungen mit seinem Privatvermögen. Dies unterscheidet die beiden Posten der Finanzer. Der Strukturer kümmert sich um die strukturellen Belange des \IFSR. Außerdem fungiert er als Nachhaltigkeitsbeauftragter. Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Es können alle Mitglieder der \IFS entsendet werden. Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt. Sowohl der Verantwortliche, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe endsendet. Diese Entsendung gilt für die komplette Legislatur von einem Jahr. Der \IFSR behält es sich vor Arbeitsgruppe zu schließen, falls die nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen. \Paragraph{title=Finanzen} Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen. Über die Verwendung der Mittel dieses Vermögens entscheidet der\IFSR im Rahmen des \SHG. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihrer übergeordneten Ordnungen. Die Mitglieder im Amt der Finanzer sind zuständig für die Verwaltung des Vermögens. Die \IFS ist dem \StuRa über die Verwendung ihrer Gelder Rechenschaft schuldig. Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR finanziell über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung. \Paragraph{title=Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR} Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten FSR-Mitglied in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschudligtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Nimmt ein Mitglied des FSR an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft} In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR. Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt: \begin{enumerate} \item die Verantwortlichen der festen Arbeitsgruppen und erste Mitglieder, \item die Mitglieder sämtlicher Komissionen \& Gremien die auf Fakultätsebene von Studenten zu besetzen sind, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse, \item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend der Grundsätze des Qualitätsmanagmentsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, \item die entsprechende Zahl der Vertreter der \IFS im StuRa nach §15 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas der \TUD \end{enumerate} Für die Wahlen der studentischen Vertreter in den StuRa, Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse der Fakultät, hat jedes Mitglied des FSR eine Stimme pro zu besetzendem Platz. \Paragraph{title=Konstruktives Misstrauensvotum} Ein Amtsinhaber nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl eines Nachfolgers mit der 2/3 Mehrheit der Mitglieder abberufen werden. \parnumberfalse\section{Sitzungen des FSR Informatik}\parnumbertrue \Paragraph{title=Sitzungen} Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen. Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf. Per Beschluss kann eine zukünftige und reguläre Sitzung in ihrer Kalenderwoche verschoben werden. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung. Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen werden. Abweichend von Abs. 1 und 2 können die Sprecher in dringenden Fällen außerordentliche Sitzungen einberufen. Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen. Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 8 zu dem nicht öffentlichen Teil zugelassen werden. Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln. Für den nicht öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht. Dieses kann Ihnen zu Teilen der Tagesordnung durch die Sitzungsleitung entzogen werden nach \ref{SL} Abs 3. \Paragraph{title=Tagesordnung} Jedes Mitglied ist berechtigt eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei den Sprechern einreichen. Die Tagesordnung muss 3 Stunden vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung veröffentlicht werden. Die Tagesordnung besteht insbesondere aus \begin{enumerate} \item Protokollkontrolle und Überprüfung gefasster Beschlüsse \item Gästen \item Berichte der Ämter und Arbeitsgruppen \item Berichte aus den Gremien \end{enumerate} Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr. Dringende Anträge, Initiativanträge können vor der Sitzung bei der Sitzungsleitung eingereicht werden. Diese werden voerst am Ende der Tagesordnung behandelt werden. Den Mitglieder steht es offen einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben. \Paragraph{title=Sitzungsleitung und Protokollanten}\label{SL} Die Sitzungsleitung wird für die nächste Sitzung aus den gewählten Mitgliedern bestimmt. Der Sitzungsleiter eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung. Er kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen. Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste. Er erteilt das Wort und kann einen Redner bei Bedarf zur Sachen oder Form rufen. In begründeten Fällen kann der Sitzungsleiter das Wort entziehen. Die Sitzungsleitung hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen. Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die die Sitzungsleitung selbst betreffen, hat sie diese abzugeben. Die Protokollanten werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt. Es wird ein 1.Protokollant, sowie ein 2.Protokollant bestimmt. Die Protokollanten haben die Pflicht ein Protokoll gemäß \ref{proktoll} über die Sitzung anzufertigen. \Paragraph{title=Protokoll}\label{protkoll} Über den wesentlichen Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss mindestens Folgendes enthalten: \begin{enumerate} \item Datum, Ort, Beginn und Schluss der Sitzung \item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit "entschuldigt", "unentschuldigt" oder "ruhend" gekennzeichnet werden müssen, \item Namen der anwesenden Gäste, \item die behandelten und gegebenenfalls vertagten Tagesordnungspunkte, \item Abstimmung- und Wahlergebnisse, \item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse,+ \end{enumerate} Für Teile der Sitzung die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, dass gesichert verwahrt werden muss. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht eines Strukturers möglich. Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen. Das Protokoll muss auf der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie dem Protokollanten unterschrieben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. \Paragraph{title=Anträge zur Fachschaftsordnung}\label{fsoAntrag} Anträge zur Fachschaftsordnung gehen allen anderen Wortmeldungen vor. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren. Eine Redebeitrag,eine Wahl oder eine Abstimmung darf durch einen Fachschaftsordnungsantrag nicht unterbrochen werden. Anträge zur Fachschaftsordnung ersetzen Anträge zur Geschäftsordnung des Studentenrates der TU Dresden. Über Fachschaftsordnungsanträge ist sofort zu beschließen. Zulässige Anträge sind folgende: \begin{enumerate} \item Änderung der beschlossenen Tagesordnung; %1 \item Schluss der Debatte, gegebenenfalls sofortige Beschlussfassung; %2 \item Ausschluss der Öffentlichkeit; %3 \item Abweichung von einzelnen Punkten der Fachschaftsordnung; %4 \item erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit; %5 \item Sitzungspause von fünf oder zehn Minuten; %6 \item geheime Abstimmung; %7 \item Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung; %8 \item Schluss der Redeliste; %9 \item Beschränkung der Redezeit; %10 \end{enumerate} Anträge nach Nr. 1 - 4 bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei einem Antrag nach Nr. 5 - 7 ist kein Widerspruch zulässig. Auf Antrag können einzelne Gäste zum nicht-öffentlichen Sitzungsteil zugelassen werden Anwesende Gäste sind zu nicht öffentlich behandelten Themen zu Verschwiegenheit verpflichtet. \\ Bei den Anträgen 2 bis 4 ist kein Widerspruch möglich. \\ Die Anträge 5 - 7 erfordern eine einfache Mehrheit der Mitglieder des \IFSR. Für einen Antrag auf Schluss der Debatte ist ebenfalls eine 2/3 Mehrheit erforderlich. \Paragraph{title=Beschlüsse \& Beschlussfähigkeit} Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Häfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind. \\ Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch den Sitzungsleiter festgestellt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist. \\ Beschlüsse sind, sofern nicht anders festgelegt, sofort wirksam. \\ Stimmrecht haben nur die Mitglieder des FSR. \\ Öffentliche Stellungnahmen des FSR können von jedem Mitglied des FSR abgegeben werden, wenn sie mit einfacher Mehrheit in einer Sitzung des FSR beschlossen wurden'. Unter jeder öffentlichen Stellungnahme muss mindestens die Unterschrift eines Sprechers oder Finanzers des \IFSR sein. \parnumberfalse\section{Sonstiges}\parnumbertrue \Paragraph{title=Salvatorische Klausel} Sollten Teile dieser Fachschaftsordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen diese Ordnung'. \\ Sie bleiben weiterhin gültig. \\ Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen. Enthält diese Fachschaftsordnung rechtsunwirksame Bestimmunngen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Fachschaftsordnung ungültig werden, ist die Fachschaftsordnung auf der nächsten Beschlussfähigen Sitzung des \IFSR nach bekannt werden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern. \Paragraph{title=Schlussbestimmungen} Die Fachschaftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft'. Sie ist öffentlich bekanntzugeben. Die bisherige Fachschaftsordnung der \IFS an der \TUD verliert mit Inkrafttreten dieser Ordnung ihre Gültigkeit. \end{contract} %TODO %ORT , DATUM DES INKRAFTTRETENS \end{document}