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@ -36,5 +36,5 @@
\newcommand{\IFS}{Fachschaft Informatik\xspace} \newcommand{\IFS}{Fachschaft Informatik\xspace}
\newcommand{\IFSR}{FSR Informatik\xspace} \newcommand{\IFSR}{FSR Informatik\xspace}
\newcommand{\FVV}{Fachschaftsvollversammlung\xspace} \newcommand{\FVV}{Fachschaftsvollversammlung\xspace}
\newcommand{\StuRa}{Studentenrat der TU Dresden\xspace} \newcommand{\StuRa}{Studierendenrat der TU Dresden\xspace}
\newcommand{\StuRas}{Studentenrates der TU Dresden\xspace} \newcommand{\StuRas}{Studierendenrates der TU Dresden\xspace}

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@ -3,10 +3,10 @@
\section{Grundsätzliches} \section{Grundsätzliches}
\Abs \Satz Alle Studierenden der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS. \Abs \Satz Alle Studierenden der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS.
\Abs \Satz Die Fachschaft ist nach §\,7 Abs. 1 der Grundordnung der Studentenschaft eine \Abs \Satz Die Fachschaft ist nach §\,7 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft eine
rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft. rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft.
\Abs \Satz Sie ordnet im Rahmen des \SHG, der Grundordnung der \TUD, der Grundordnung der Studentenschaft, sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig. \Abs \Satz Sie ordnet im Rahmen des \SHG, der Grundordnung der \TUD, der Grundordnung der Studierendenschaft, sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig.
\Abs \Satz Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich. \Abs \Satz Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich.
@ -23,8 +23,8 @@ rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft.
\Abs \Satz Jedes Mitglied der \IFS hat ferner: \Abs \Satz Jedes Mitglied der \IFS hat ferner:
\begin{enumerate} \begin{enumerate}
\item gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studentenschaft das Recht, an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken. \item gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft das Recht, an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken.
\item nach §\,4 Abs. 1 der Wahlordnung des Studentenschaft das aktive und passive Wahlrecht zum \IFSR. \item nach §\,4 Abs. 1 der Wahlordnung des Studierendenschaft das aktive und passive Wahlrecht zum \IFSR.
\item das Recht, Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen. \item das Recht, Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen.
\end{enumerate} \end{enumerate}
@ -44,7 +44,7 @@ rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft.
\item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §\,9 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG, \item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §\,9 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG,
\item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden, \item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden,
\item Unterstützung der Studierenden im Studium, \item Unterstützung der Studierenden im Studium,
\item Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule, \item Förderung des Studierendensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
\item Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studierenden, \item Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studierenden,
\item Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden. \item Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden.
\end{enumerate} \end{enumerate}

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@ -7,7 +7,7 @@
\Abs \Satz Der \IFSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel der Fachschaft Rechenschaft ablegen. \Abs \Satz Der \IFSR muss gegenüber der Fachschaft über die Verwendung der Mittel der Fachschaft Rechenschaft ablegen.
\Abs \Satz Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere dem \StuRa\. Er entsendet oder wählt seine Vertreter beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor\. Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig. \Abs \Satz Der \IFSR vertritt die studentischen Belange der \IFS in den entsprechenden Ausschüssen, Kommissionen und Gremien insbesondere dem \StuRa\. Er entsendet oder wählt seine Vertreter:innen beziehungsweise schlägt diese mit einfacher Mehrheit vor\. Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig.
\Abs \Satz Der \IFSR ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus. \Abs \Satz Der \IFSR ist an Beschlüsse der FSVV oder Urabstimmungen gebunden und führt diese gegebenenfalls aus.
@ -15,7 +15,7 @@
\Abs \Satz Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach \ref{stellung} in Angelegenheiten der \IFS verfassen. \Abs \Satz Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach \ref{stellung} in Angelegenheiten der \IFS verfassen.
\Abs \Satz Der \IFSR organisiert die Einführungsveranstaltung für Studienanfänger und kümmert sich um die Belange der Studierenden. \Abs \Satz Der \IFSR organisiert die Einführungsveranstaltung für Studienanfänger:innen und kümmert sich um die Belange der Studierenden.
\section{Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung} \section{Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung}
@ -24,14 +24,14 @@
\Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR. \Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
\Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder einer der beiden Sprecher oder Finanzer des FSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer oder Sprecher ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen. \Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des FSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
\Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden. \Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
\section{Zusammensetzung und Wahl des FSR}\label{fsrZusamm} \section{Zusammensetzung und Wahl des FSR}\label{fsrZusamm}
\Abs \Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studentenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich. \Abs \Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
\Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25. \Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25.
@ -39,7 +39,7 @@
\Abs \Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben. \Abs \Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben.
\Abs \Satz Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken die nachfolgenden Kandidatinnen gemäß §\,17 Absatz 2 der Wahlordnung der Studentenschaft nach. \Abs \Satz Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken die nachfolgenden Kandidierenden gemäß §\,17 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft nach.
\Abs \Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich\. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur. \Abs \Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR möglich\. Die Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied endet am Ende einer Legislatur.
@ -52,26 +52,26 @@
\Abs \Satz Zu Beginn seiner Amtszeit besetzt der \IFSR die nachfolgenden Posten durch Wahl. \Abs \Satz Zu Beginn seiner Amtszeit besetzt der \IFSR die nachfolgenden Posten durch Wahl.
\begin{enumerate} \begin{enumerate}
\item Amt des Sprechers \item Amt der Sprecher:innen
\item Amt des Finanzers \item Amt der Finanzer:innen
\item Amt des Strukturers \item Amt der Strukturer:innen
\item Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten \item Amt der Öffentlichkeitsbeauftragten
\end{enumerate} \end{enumerate}
\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 und 2 dürfen nur von gewählten Mitgliedern des \IFSR besetzt werden\. Ämter nach Nr. 3 und 4 können von gewählten und assoziierten Mitgliedern bekleidet werden. \Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 und 2 dürfen nur von gewählten Mitgliedern des \IFSR besetzt werden\. Ämter nach Nr. 3 und 4 können von gewählten und assoziierten Mitgliedern bekleidet werden.
\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1-3 besitzen jeweils 2 Vertreter, die ebenfalls durch Wahl bestimmt werden. \Abs \Satz Ämter nach Nr. 1-3 besitzen jeweils 2 Vertreter, die ebenfalls durch Wahl bestimmt werden.
\Abs \Satz Das Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten ist nur durch eine Person vertreten\. Des weiteren sitzt diese der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit vor, wenn sie existiert. \Abs \Satz Das Amt der Öffentlichkeitsbeauftragten ist nur durch eine Person vertreten\. Des weiteren sitzt diese der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit vor, wenn sie existiert.
\Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen\. Diese sind gegenüber dem FSR rechenschaftspflichtig. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit\. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsandt werden. \Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen\. Diese sind gegenüber dem FSR rechenschaftspflichtig. Die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit\. Es kann jedes Mitglied der \IFS entsandt werden.
\Abs \Satz Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen, der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt\. Sowohl der Verantwortliche, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet\. Diese Entsendung gilt für die Dauer einer Legislatur. \Abs \Satz Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einer verantwortlichen Person, welche für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt\. Sowohl die verantwortliche Person, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet\. Diese Entsendung gilt für die Dauer einer Legislatur.
\Abs \Satz Der \IFSR behält es sich vor, Arbeitsgruppen aufzulösen, falls diese nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen. \Abs \Satz Der \IFSR behält es sich vor, Arbeitsgruppen aufzulösen, falls diese nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
% TODO: Aufsplitten? % TODO: Aufsplitten?
\section{Finanzen und das Amt des Finanzers} \section{Finanzen und das Amt der Finanzer:innen}
\Abs \Satz Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen\. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG\. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen. \Abs \Satz Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen\. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG\. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen.
@ -79,25 +79,25 @@
\Abs \Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung. \Abs \Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung.
\Abs \Satz Die Mitglieder im Amt der Finanzer sind zuständig für die Verwaltung des Vermögens und des Inventars. \Abs \Satz Die Finanzer:innen sind zuständig für die Verwaltung des Vermögens und des Inventars.
\Abs \Satz Sie sind verpflichtet, dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen. \Abs \Satz Sie sind verpflichtet, dem \IFSR regelmäßig Berichte über die Kontobewegungen vorzulegen.
\Abs \Satz Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS. \Abs \Satz Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS.
\section{Das Amt des Sprechers} \section{Das Amt der Sprecher:innen}
\Abs \Satz Der Sprecher repräsentiert den \IFSR nach außen und dient als Ansprechpartner in offiziellen Belangen. \Abs \Satz Die Sprecher:innen repräsentieren den \IFSR nach außen und dienen als Ansprechpersonen in offiziellen Belangen.
\Abs \Satz Er ist zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS. \Abs \Satz Sie sind zeichnungsberechtigt für die Konten der \IFS.
\section{Das Amt des Strukturers} \section{Das Amt der Strukturer:innen}
\Abs \Satz Der Strukturer kümmert sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Er ist zuständig für: \Abs \Satz Die Strukturer:innen kümmeren sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Sie sind zuständig für:
\begin{enumerate} \begin{enumerate}
\item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des FSR über ruhende Mandate, \item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des FSR über ruhende Mandate,
\item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assozierten Mitglieder des \IFSR, \item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assozierten Mitglieder des \IFSR,
\item die Überwachung der Nachhaltigkeit, sofern kein separater Nachhaltigkeitsbeauftragter bestimmt wurde, \item die Überwachung der Nachhaltigkeit, sofern keine separate Person beauftragt wurde,
\item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa, \item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa,
\item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR sowie \item die Archivierung und Veröffentlichung der Protokolle des \IFSR sowie
\item die Archivierung und Verwahrung von Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen gemäß \ref{protokoll} Abs. 3. \item die Archivierung und Verwahrung von Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen gemäß \ref{protokoll} Abs. 3.
@ -109,25 +109,25 @@
\Abs \Satz Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich\. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit. \Abs \Satz Im ersten und zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich\. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten bzw. zweiten Wahlgang nicht erreicht wurde, erfolgt ein weiterer Wahlgang und es genügt die einfache Mehrheit.
\Abs \Satz Für die Wahl der studentischen Vertreter in den \StuRa, die vom \IFSR zu besetzenden Kommissionen und Ausschüsse hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme pro Kandidat\. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen\. Eine Kumulierung der Stimmen auf einen Kandidaten ist nicht zulässig.\label{walAb} \Abs \Satz Für die Wahl der studentischen Vertreter:innen in den \StuRa, die vom \IFSR zu besetzenden Kommissionen und Ausschüsse hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme pro Kandidat:in\. Liegt mehr als eine Kandidatur für einen Posten vor, so sind diese Kandidaturen gleichzeitig zu wählen\. Eine Kumulierung der Stimmen auf eine:n Kandidierende:n ist nicht zulässig.\label{walAb}
\Abs \Satz Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt\. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er/sie die erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidaten die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat\. Erfüllen mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidaten notwendig\. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidaten für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden. \Abs \Satz Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt\. Ein Kandidat:in ist gewählt, wenn sie:er die erforderliche Mehrheit erlangt, bei mehreren Kandidierenden die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die Wahl angenommen hat\. Erfüllen mehrere Kandidierende für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, ist ein weiterer Wahlgang zu diesen Kandidierenden notwendig\. Erfüllen nach dem dritten Wahlgang mehrere Kandidierenden für genau einen zu besetzenden Posten die Kriterien, so wird zwischen ihnen im Losverfahren entschieden.
% TODO: Anm. eines Lesers: Verweis auf Wahlordnung? Warum nicht, wie in StuRa? % TODO: Anm. eines Lesers: Verweis auf Wahlordnung? Warum nicht, wie in StuRa?
\section{Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR} \section{Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR}
\Abs \Satz Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. \Abs \Satz Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
\Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten Strukturer des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet. \Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
\Abs \Satz Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft} \Abs \Satz Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
\Abs \Satz Es werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt: \Abs \Satz Es werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt:
\begin{enumerate} \begin{enumerate}
\item die Verantwortlichen der festen Arbeitsgruppen und erste Mitglieder, \item die verantwortlichen Personen der festen Arbeitsgruppen und erste Mitglieder,
\item die Mitglieder, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse, \item die Mitglieder, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden, \item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden,
\item die entsprechende Zahl der Vertreter der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studentenschaft. \item die entsprechende Zahl der Vertreter:innen der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft.
% TODO: die Kommissionsmitglieder und StuGaKo werden nur vorgeschlagen! % TODO: die Kommissionsmitglieder und StuGaKo werden nur vorgeschlagen!
\end{enumerate} \end{enumerate}
@ -135,10 +135,10 @@
\section{Rücktritt}\label{ruecktritt} \section{Rücktritt}\label{ruecktritt}
\Abs \Satz Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studentenschaft sein Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen. \Abs \Satz Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft das Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen.
\Abs \Satz Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung unverzüglich dem Sprecher des \IFSR und dem \StuRa mitzuteilen. \Abs \Satz Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung unverzüglich einer:einem Sprecher:in des \IFSR und dem \StuRa mitzuteilen.
\section{Konstruktives Misstrauensvotum} \section{Konstruktives Misstrauensvotum}
\Abs \Satz Ein Amtsinhabender nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl eines Nachfolgers mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden. \Abs \Satz Eine ein Amt innehabende Person nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl einer Nachfolge mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.

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@ -3,12 +3,12 @@
\section{Sitzungen des FSR} \section{Sitzungen des FSR}
\Abs \Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt. \Abs \Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt.
\Abs \Satz Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf. \Abs \Satz Die Sprecher:innen können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
\Abs \Satz Per Beschluss kann eine zukünftige, reguläre Sitzung in der jeweiligen Kalenderwoche verschoben werden\. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung. \Abs \Satz Per Beschluss kann eine zukünftige, reguläre Sitzung in der jeweiligen Kalenderwoche verschoben werden\. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung.
% TODO: Is this still Abs. 1/2? % TODO: Is this still Abs. 1/2?
\Abs \Satz Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen\. Abweichend von Abs. 1 und 2 können in dringenden Fällen Sitzungen auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher einberufen werden. \Abs \Satz Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen\. Abweichend von Abs. 1 und 2 können in dringenden Fällen Sitzungen auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher:innen einberufen werden.
\Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen. \Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
@ -18,11 +18,11 @@
\Abs \Satz Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. \Abs \Satz Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
\Abs \Satz Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht\. Dieses kann Ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden. \Abs \Satz Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht\. Dieses kann ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden.
\section{Tagesordnung} \section{Tagesordnung}
\Abs \Satz Jedes gewählte oder assoziierte Mitglied ist berechtigt, eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen\. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei den Sprechern oder der Sitzungsleitung einreichen. \Abs \Satz Jedes gewählte oder assoziierte Mitglied ist berechtigt, eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen\. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei einer:einem Sprecher:in oder der Sitzungsleitung einreichen.
\Abs \Satz Die Tagesordnung muss 3 Stunden vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung veröffentlicht werden\. Die Tagesordnung besteht insbesondere aus \Abs \Satz Die Tagesordnung muss 3 Stunden vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung veröffentlicht werden\. Die Tagesordnung besteht insbesondere aus
\begin{enumerate} \begin{enumerate}
@ -36,20 +36,20 @@
\Abs \Satz Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden\. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt\. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben. \Abs \Satz Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden\. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt\. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben.
\section{Sitzungsleitung und Protokollanten}\label{SL} \section{Sitzungsleitung und Protokollierende}\label{SL}
\Abs \Satz Die Sitzungsleitung wird für die nächste Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern bestimmt. \Abs \Satz Die Sitzungsleitung wird für die nächste Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern bestimmt.
\Abs \Satz Der Sitzungsleiter eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung\. Er kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen. \Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung\. Sie kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen.
\Abs \Satz Während der Sitzung führt der Sitzungleiter eine Redeliste\. Er erteilt das Wort und kann einen Redner bei Bedarf zur Sache oder Form rufen\. In begründeten Fällen kann der Sitzungsleiter dem Redner das Wort entziehen. \Abs \Satz Während der Sitzung führt die Sitzungsleitung eine Redeliste\. Sie erteilt das Wort und kann eine redende Person bei Bedarf zur Sache oder Form rufen\. In begründeten Fällen kann die Sitzungsleitung ihr das Wort entziehen.
\Abs \Satz Nur er/sie hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen. \Abs \Satz Nur sie hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen.
\Abs \Satz Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die ihn/sie selbst betreffen, hat er/sie die Sitzungsleitung abzugeben. \Abs \Satz Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die sie selbst betreffen, hat sie die Sitzungsleitung abzugeben.
\Abs \Satz Die Protokollanten werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten und assoziierten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt\. Es wird ein 1. Protokollant sowie optional ein 2. Protokollant bestimmt. \Abs \Satz Die Protokollierenden werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten und assoziierten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt\. Es wird eine erste sowie optional eine zweite protokollierende Person bestimmt.
\Abs \Satz Die Protokollanten haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen. \Abs \Satz Die Protokollierenden haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen.
\section{Protokoll}\label{protokoll} \section{Protokoll}\label{protokoll}
@ -66,11 +66,11 @@
\item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse. \item den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse.
\end{enumerate} \end{enumerate}
\Abs \Satz Für Teile der Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss\. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht eines Strukturers möglich. \Abs \Satz Für Teile der Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss\. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht einer der Strukturer:innen möglich.
\Abs \Satz Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen. \Abs \Satz Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen.
\Abs \Satz Das Protokoll muss auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung vorgestellt werden\. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie dem Protokollanten unterschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. \Abs \Satz Das Protokoll muss auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung vorgestellt werden\. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie einer protokollierenden Person unterschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
\section{Anträge zur Fachschaftsordnung}\label{fsoAntrag} \section{Anträge zur Fachschaftsordnung}\label{fsoAntrag}
@ -103,7 +103,7 @@
\section{Beschlüsse \& Beschlussfähigkeit} \section{Beschlüsse \& Beschlussfähigkeit}
\Abs \Satz Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Häfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind. \Abs \Satz Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Häfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
\Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch den Sitzungsleiter festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit} \Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit}
\Abs \Satz Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist. \Abs \Satz Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist.
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\Abs \Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des FSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht. \Abs \Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des FSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht.
\Abs \Satz Öffentliche Stellungnahmen nach \ref{stellung} des FSR können von jedem Mitglied des FSR abgegeben werden, wenn sie mit einfacher Mehrheit in einer Sitzung des FSR beschlossen wurden\. Unter jeder öffentlichen Stellungnahme muss mindestens die Unterschrift eines Sprechers oder Finanzers des \IFSR sein. \Abs \Satz Öffentliche Stellungnahmen nach \ref{stellung} des FSR können von jedem Mitglied des FSR abgegeben werden, wenn sie mit einfacher Mehrheit in einer Sitzung des FSR beschlossen wurden\. Unter jeder öffentlichen Stellungnahme muss mindestens die Unterschrift einer der Sprecher:innen oder Finanzer:innen des \IFSR sein.

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\section*{Vorbemerkungen} \section*{Vorbemerkungen}
\Abs Der Studierendenrat der TU Dresden wird im Folgenden kurz StuRa und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz SächsHSFG genannt. \Abs Der \StuRa wird im Folgenden kurz StuRa und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz \SHG genannt.
\Abs Diese Ordnung orientiert sich an der Grundordnung der Studierendenschaft der \TUD. \Abs Diese Ordnung orientiert sich an der Grundordnung der Studierendenschaft der \TUD.
Sollte eine ihrer Regelungen nicht greifen, regeln Näheres die Grundordnung der \TUD, die Wahlordnung der \TUD, die Grundordnung der Studentenschaft, deren Ergänzungsordnungen, sowie die Rahmenwahlordnung des \SHG, alle anderen Regelungen dieser Ordnung bleiben in Kraft. Sollte eine ihrer Regelungen nicht greifen, regeln Näheres die Grundordnung der \TUD, die Wahlordnung der \TUD, die Grundordnung der Studierendenschaft, deren Ergänzungsordnungen, sowie die Rahmenwahlordnung des \SHG, alle anderen Regelungen dieser Ordnung bleiben in Kraft.
% 1. Die Fachschaft Informatik % 1. Die Fachschaft Informatik
\input{content/fachschaft} \input{content/fachschaft}