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5c455eaddc
commit
ee1782ad4d
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\Abs \Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung.
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\Abs \Satz Finanzielle Verpflichtungen, die den \IFSR über das Haushaltsjahr hinaus binden, bedürfen eines Beschlusses mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder auf einer ordentlichen Sitzung.
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\Abs \Satz Jedes Mitglied des \IFSR kann durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder die Zeichnungsberechtigung für die Konten der \IFS erhalten.
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\Abs \Satz Jedes gewählte Mitglied des \IFSR kann durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder die Zeichnungsberechtigung für die Konten der \IFS erhalten.
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\section{Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung}
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\section{Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung}
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\Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
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\Abs \Satz Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft oder der \IFSR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der FSVV oder des \IFSR.
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\Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei Mitgliedern des FSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des FSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
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\Abs \Satz Stellungnahmen müssen von zwei gewählten Mitgliedern des \IFSR unterzeichnet werden, wobei mindestens eines der beiden Mitglieder Sprecher:in oder Finanzer:in des \IFSR sein muss\. Die Unterschrift zweier Finanzer:innen oder Sprecher:innen ist einer Unterschrift eines normalen Mitgliedes vorzuziehen.
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\Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
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\Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
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\section{Das Amt der Strukturer:innen}
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\section{Das Amt der Strukturer:innen}
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\Abs \Satz Die Strukturer:innen kümmern sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Sie sind zuständig für:
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\Abs \Satz Die Strukturer:innen kümmern sich um die strukturellen Belange des \IFSR\. Sie sind zuständig für:
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des FSR über ruhende Mandate,
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\item die Erfassung der Anwesenheit der Mitglieder des \IFSR zu Sitzungen und die Information des \IFSR über ruhende Mandate,
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\item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assoziierten Mitglieder des \IFSR,
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\item die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten der gewählten und assoziierten Mitglieder des \IFSR,
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\item die Überwachung der Nachhaltigkeit, sofern keine separate Person beauftragt wurde,
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\item die Überwachung der Nachhaltigkeit, sofern keine separate Person beauftragt wurde,
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\item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa,
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\item die Meldung von Entsendungen und Entsendungsvorschlägen von Mitgliedern der \IFS in Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät Informatik und den \StuRa,
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\section{Entsendungen}\label{entsendungen}
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\section{Entsendungen}\label{entsendungen}
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\Abs \Satz Der \IFSR entsendet aus der \IFS mit einfacher Mehrheit:
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\Abs \Satz Der \IFSR entsendet mit einfacher Mehrheit:
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\begin{enumerate}
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\item die Mitglieder, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
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\item die Personen, welche dem Fakultätsrat zur Entsendung in sämtliche Kommissionen \& Gremien, die auf Fakultätsebene von Studierenden zu besetzen sind, vorgeschlagen werden, insbesondere die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse,
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\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden,
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\item die studentischen Studiengangskoordinatoren entsprechend den Grundsätzen des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre der TU Dresden, welche dem Fakultätsrat vorgeschlagen werden,
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\item die entsprechende Zahl der Vertreter:innen der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft.
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\item die entsprechende Zahl der Vertreter:innen der \IFS im StuRa nach §\,15 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
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\Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
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\Abs \Satz Nimmt ein Mitglied des FSR an einer Sitzung des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
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\Abs \Satz Nimmt ein gewähltes Mitglied des \IFSR an einer Sitzung des \IFSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
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\section{Rücktritt}\label{ruecktritt}
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\section{Rücktritt}\label{ruecktritt}
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\Abs \Satz Es steht jedem Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft das Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen.
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\Abs \Satz Es steht jedem gewählten Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft das Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen.
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\Abs \Satz Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung dem \StuRa mitzuteilen\. Ferner ist unverzüglich der \IFSR hierüber in Kenntnis zu setzen.
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\Abs \Satz Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung dem \StuRa mitzuteilen\. Ferner ist unverzüglich der \IFSR hierüber in Kenntnis zu setzen.
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\Abs \Satz Per Beschluss kann eine zukünftige, reguläre Sitzung in der jeweiligen Kalenderwoche verschoben werden\. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung.
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\Abs \Satz Per Beschluss kann eine zukünftige, reguläre Sitzung in der jeweiligen Kalenderwoche verschoben werden\. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung.
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% TODO: Is this still Abs. 1/2?
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% TODO: Is this still Abs. 1/2?
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\Abs \Satz Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen\. Abweichend von Abs. 1 und 2 können in dringenden Fällen Sitzungen auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher:innen einberufen werden.
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\Abs \Satz Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der gewählten Mitglieder des \IFSR einberufen\. Abweichend von Abs. 1 und 2 können in dringenden Fällen Sitzungen auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher:innen einberufen werden.
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\Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
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\Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
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\section{Sitzungsleitung und Protokollierende}\label{SL}
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\section{Sitzungsleitung und Protokollierende}\label{SL}
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung wird für die nächste Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern bestimmt.
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung und Protokollierende werden am Ende einer jeden Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern für die nächste Sitzung bestimmt.
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung\. Sie kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen.
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung\. Sie kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen.
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\Abs \Satz Während der Sitzung führt die Sitzungsleitung eine Redeliste\. Sie erteilt das Wort und kann eine redende Person bei Bedarf zur Sache oder Form rufen\. In begründeten Fällen kann die Sitzungsleitung ihr das Wort entziehen.
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\Abs \Satz Während der Sitzung führt die Sitzungsleitung eine Redeliste\. Sie erteilt das Wort und kann eine redende Person bei Bedarf zur Sache oder Form rufen\. In begründeten Fällen kann die Sitzungsleitung ihr das Wort entziehen.
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\Abs \Satz Nur sie hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen.
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\Abs \Satz Nur die Sitzungsleitung hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermessen aufzugliedern und diskutieren zu lassen.
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\Abs \Satz Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die sie selbst betreffen, hat sie die Sitzungsleitung abzugeben.
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\Abs \Satz Bei Diskussionen oder Beschlüssen, welche die Sitzungsleitung selbst betreffen, hat sie die Leitung abzugeben.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten und assoziierten Mitglieder für die kommende Sitzung bestimmt\. Es wird eine erste sowie optional eine zweite protokollierende Person bestimmt.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen.
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\Abs \Satz Für Teile der Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss\. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht einer der Strukturer:innen möglich.
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\Abs \Satz Für Teile der Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss\. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht einer der Strukturer:innen möglich.
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\Abs \Satz Das Protokoll ist den Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen.
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\Abs \Satz Das Protokoll ist den gewählten Mitgliedern des \IFSR innerhalb von 6 Tagen nach der Sitzung zugänglich zu machen.
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\Abs \Satz Das Protokoll muss auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung vorgestellt werden\. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie einer protokollierenden Person unterschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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\Abs \Satz Das Protokoll muss auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung vorgestellt werden\. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie einer protokollierenden Person unterschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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\section{Anträge an die Sitzungsleitung}\label{fsoAntrag}
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\section{Anträge an die Sitzungsleitung}\label{fsoAntrag}
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\Abs \Satz Anträge an die Sitzungsleitung gehen allen anderen Wortmeldungen vor\. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren\.
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\Abs \Satz Anträge an die Sitzungsleitung gehen allen anderen Wortmeldungen vor\. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des \IFSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren.
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\Abs \Satz Ein Redebeitrag, eine Wahl oder eine Abstimmung darf durch einen Antrag an die Sitzungsleitung nicht unterbrochen werden.
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\Abs \Satz Ein Redebeitrag, eine Wahl oder eine Abstimmung darf durch einen Antrag an die Sitzungsleitung nicht unterbrochen werden.
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\section{Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung}
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\section{Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung}
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\Abs \Satz Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Hälfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
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\Abs \Satz Der \IFSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Hälfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
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\Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit}
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\Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit}
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\Abs \Satz Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung wirksam.
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\Abs \Satz Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung wirksam.
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\Abs \Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des FSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht.
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\Abs \Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des \IFSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht.
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