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8d64289e70
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d844fccb21
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@ -86,6 +86,11 @@
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\Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit}
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\Abs \Satz Wird die Beschlussunfähigkeit festgestellt, werden nur jene Tagesordnungspunkte behandelt, die keiner Beschlussfassung bedürfen oder zu denen der FSR Informatik nach \ref{beschlussfaehigkeit} Abs. 4 beschlussfähig ist\. Wird währenddessen die Beschlussfähigkeit festgestellt, sind die dadurch übergangenen Tagesordnungspunkte in ihrer ursprünglichen Reihenfolge zu behandeln, wobei die Möglichkeit zur Änderung der Tagesordnung gemäß \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 1 bestehen bleibt.
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\Abs \Satz Zu Anträgen, die zu Sitzungsbeginn in der Tagesordnung vorgesehen waren, aber aufgrund von Beschlussunfähigkeit nicht behandelt werden konnten, ist der FSR Informatik in der unmittelbar darauffolgenden Sitzung unanbhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn die gewählten Mitglieder mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn in Textform darüber informiert wurden.
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\Abs \Satz Ist der FSR Informatik beschlussunfähig, sind nur die in \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 5 und 6 genannten Anträge an die Sitzungsleitung zulässig\. Ist der FSR Informatik zu einzelnen Anträgen gemäß \ref{beschlussfaehigkeit} Abs. 4 beschlussfähig, sind darüber hinaus alle übrigen Anträge an die Sitzungsleitung zulässig, sofern sie sich auf den jeweiligen Antrag beschränken.
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\section{Beschlussfassung}
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet nach Abschluss der Beratung und Wiederholung des Antrags die Beschlussfassung.
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