From d43a5ca5b9de9dff304429e3a561ae0adcee6eba Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Robert Peine Date: Fri, 22 Jun 2018 12:00:17 +0200 Subject: [PATCH] Replacement of rights, duties and tasks by references, close #2 --- content/fachschaft.tex | 45 ++++++------------------------------------ 1 file changed, 6 insertions(+), 39 deletions(-) diff --git a/content/fachschaft.tex b/content/fachschaft.tex index beba973..b83348c 100644 --- a/content/fachschaft.tex +++ b/content/fachschaft.tex @@ -8,48 +8,15 @@ rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft. \Abs \Satz Sie ordnet im Rahmen des \SHG, der Grundordnung der \TUD, der Grundordnung der Studierendenschaft, sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbstständig. + +\section{Rechte, Pflichten und Aufgaben der \IFS} +\Abs \Satz Die Rechte, Pflichten und Aufgaben der Mitglieder der \IFS ergeben sich aus §\,22 sowie §\,24 Abs. 3 \SHG. \label{aufIFS} + +\Abs \Satz Ferner hat jedes Mitglied der \IFS das Recht, gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken sowie Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen. + \Abs \Satz Diese Ordnung sowie ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich. -\section{Rechte der \IFS} -\Abs \Satz Jeder Studierende hat nach §\,22 Abs. 1 \SHG die Rechte: - -\begin{enumerate} - \item die Einrichtungen der Hochschule nach den geltenden Vorschriften zu nutzen, - \item die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung vom Dekan und vom Rektorat einzufordern, - \item den zuständigen Studiendekan auf die Nichteinhaltung von Pflichten durch Angehörige des Lehrkörpers hinzuweisen und die Abstellung der Mängel sowie die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu verlangen, - \item sich am wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben der Hochschule zu beteiligen. -\end{enumerate} - -\Abs \Satz Jedes Mitglied der \IFS hat ferner: -\begin{enumerate} - \item gemäß §\,3 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft das Recht, an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken. - \item nach §\,4 Abs. 1 der Wahlordnung des Studierendenschaft das aktive und passive Wahlrecht zum \IFSR. - \item das Recht, Anfragen und Anträge an den \IFSR zu stellen. -\end{enumerate} - - -\section{Pflichten der \IFS} -\Abs \Satz Jeder Studierende hat nach §\,22 Abs. 2 des \SHG die Pflichten: -\begin{enumerate} - \item die Ordnungen der Hochschule einzuhalten, - \item sein Studium anhand der Studien- und Prüfungsordnungen so zu organisieren, dass er seine Prüfungen in den vorgesehenen Zeiten ablegt. -\end{enumerate} - -\section{Aufgaben der \IFS}\label{aufIFS} -\Abs \Satz Jeder Studierende hat nach §\,24 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG insbesondere folgende Aufgaben: -\begin{enumerate} - \item Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Studierenden, - \item Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden, - \item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §\,9 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG, - \item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden, - \item Unterstützung der Studierenden im Studium, - \item Förderung des Studierendensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule, - \item Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studierenden, - \item Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden. -\end{enumerate} - - \section{Organe der \IFS} \Abs \Satz Die Organe der \IFS sind: \begin{enumerate}