From b66dbaf542bbdc0fabb5b0b3bb1aee0d41b1f8b0 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Robert Peine Date: Sun, 1 Jul 2018 12:31:48 +0200 Subject: [PATCH] Replace "Grundordnung des Studierendenrates der TU Dresden" with "Grundordnung der Studierendenschaft" --- content/fsr.tex | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/content/fsr.tex b/content/fsr.tex index 9fd1fd2..261b495 100644 --- a/content/fsr.tex +++ b/content/fsr.tex @@ -33,7 +33,7 @@ \Abs \Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich. -\Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung des \StuRas mindestens 3, jedoch höchstens 25. +\Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft mindestens 3, jedoch höchstens 25. \Abs \Satz Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.