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7ac2eaea9a
commit
6cc32d85d1
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@ -1,6 +1,6 @@
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\section*{3. Der \IFSR}
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\section{Aufgaben und Funktion des \IFSR}
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\section{Aufgaben und Funktion des FSR}
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\Abs \Satz Der \IFSR ist ein unabhängiges, beschlussfassendes Organ der \IFS und vertritt diese im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß \ref{aufIFS}.
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\Abs \Satz Der \IFSR führt in eigener Verantwortung die laufenden Geschäfte der Fachschaft.
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@ -18,24 +18,6 @@
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\Abs \Satz Der \IFSR organisiert die Einführungsveranstaltung für Studienanfänger:innen und kümmert sich um die Belange der Studierenden.
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\section{Zusammensetzung und Wahl des FSR}\label{fsrZusamm}
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\Abs \Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
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\Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft mindestens 3, jedoch höchstens 25.
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\Abs \Satz Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
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\Abs \Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben.
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\Abs \Satz Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken die nachfolgenden Kandidierenden gemäß §\,17 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft nach.
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\Abs \Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit möglich\. Die assoziierte Mitgliedschaft endet am Ende einer Legislatur oder durch Beschluss des \IFSR.
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\Abs \Satz Auf Antrag können für Personen oder Gruppierungen erweiterte Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur IT-Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden.
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% TODO: Eventuell eigener Absatz und möglichkeit zur Bestätigung bestehender Assoziierter in der kommenden Legislatur?
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\section{Finanzen}
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\Abs \Satz Die Fachschaft hat ein eigenes Vermögen\. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der \IFSR im Rahmen des \SHG\. Näheres regelt die Finanzordnung der \IFS bzw. ihre übergeordneten Ordnungen.
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@ -58,8 +40,34 @@
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\Abs \Satz Stellungnahmen und Drucksachen müssen durch den \IFSR mit einfacher Mehrheit beschlossen werden\. Nach dem Beschluss müssen diese der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht werden.
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\section{Zusammensetzung und Wahl des FSR}\label{fsrZusamm}
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\Abs \Satz Der \IFSR wird von den Mitgliedern der \IFS nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft für die Dauer von einem Jahr gewählt\. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt\. Eine Wiederwahl ist ohne Beschränkung der Anzahl möglich.
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\Abs \Satz Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des \IFSR wird vor Ende einer jeden Legislatur durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit festgelegt\. Sie beträgt nach §\,8 Abs. 2 der Grundordnung der Studierendenschaft mindestens 3, jedoch höchstens 25.
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\Abs \Satz Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
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\Abs \Satz Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben.
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\Abs \Satz Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken die nachfolgenden Kandidierenden gemäß §\,17 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft nach.
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\Abs \Satz Ein Engagement im \IFSR als assoziiertes Mitglied ist auf Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit möglich\. Die assoziierte Mitgliedschaft endet am Ende einer Legislatur oder durch Beschluss des \IFSR.
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\Abs \Satz Auf Antrag können für Personen oder Gruppierungen erweiterte Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur IT-Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden.
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% TODO: Eventuell eigener Absatz und möglichkeit zur Bestätigung bestehender Assoziierter in der kommenden Legislatur?
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\section{Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR}
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\Abs \Satz Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
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\Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
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\Abs \Satz Nimmt ein gewähltes Mitglied des \IFSR an einer Sitzung des \IFSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
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% TODO: FEINSCHLIFF
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\section{Ämter und Arbeitsgruppen des FSR}\label{fAmt}
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\section{Ämter des FSR}\label{fAmt}
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\Abs \Satz Zu Beginn seiner Amtszeit besetzt der \IFSR die nachfolgenden Posten durch Wahl:
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\begin{enumerate}
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@ -72,23 +80,6 @@
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\Abs \Satz Ämter nach Nr. 1 -- 3 besitzen jeweils 2 Vertreter:innen, die durch Wahl bestimmt werden.
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\Abs \Satz Der \IFSR richtet die nachfolgenden ständigen Arbeitsgruppen ein:
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\begin{enumerate}
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\item AG Öffentlichkeitsarbeit
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\item AG Nachhaltigkeit
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\item AG Exzellenz in der Lehre
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\end{enumerate}
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\Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen gründen\. Die Gründung oder Auflösung einer solchen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
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\Abs \Satz Die Arbeitsgruppen sind gegenüber dem \IFSR rechenschaftspflichtig.
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\Abs \Satz Die Arbeitsgruppen haben umgehend aus der Mitte ihrer Mitglieder eine verantwortliche Person zu bestimmen und diese dem \IFSR anzuzeigen\. Sie ist für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe zuständig und dient dem \IFSR als ständige Ansprechperson.
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\Abs \Satz Jedes Mitglied der \IFS kann Mitglied in Arbeitsgruppen werden\. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntmachung auf einer beschlussfähigen Sitzung des \IFSR\. Sofern eine Person Mitglied einer Arbeitsgruppe werden soll, aus welcher sie innerhalb derselben Legislatur ausgeschlossen wurde, ist ein Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit erforderlich, damit die Mitgliedschaft beginnt.
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\Abs \Satz Die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe endet mit der Auflösung der Arbeitsgruppe oder dem Ende der Legislatur des \IFSR\. Ferner endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Auschluss aus der Arbeitsgruppe durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
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\section{Das Amt der Sprecher:innen}
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\Abs \Satz Die Sprecher:innen repräsentieren den \IFSR nach außen und dienen als Ansprechpersonen in offiziellen Belangen.
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@ -128,6 +119,10 @@
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% TODO: Anm. eines Lesers: Verweis auf Wahlordnung? Warum nicht, wie in StuRa?
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\section{Konstruktives Misstrauensvotum}
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\Abs \Satz Eine ein Amt des \IFSR innehabende Person nach \ref{fAmt} kann durch Wahl einer Nachfolge mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.
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\section{Entsendungen}\label{entsendungen}
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\Abs \Satz Der \IFSR entsendet mit einfacher Mehrheit:
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\begin{enumerate}
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@ -138,19 +133,28 @@
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\Abs \Satz Die Entsandten sind dem \IFSR Rechenschaft schuldig.
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\section{Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR}
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\Abs \Satz Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
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\Abs \Satz Die gewählten Mitglieder des \IFSR sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen\. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einer:einem Strukturer:in des \IFSR in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen\. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet.
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\section{Arbeitsgruppen des FSR}\label{fAmt}
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\Abs \Satz Nimmt ein gewähltes Mitglied des \IFSR an einer Sitzung des \IFSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
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\Abs \Satz Der \IFSR richtet die nachfolgenden ständigen Arbeitsgruppen ein:
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\begin{enumerate}
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\item AG Öffentlichkeitsarbeit
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\item AG Nachhaltigkeit
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\item AG Exzellenz in der Lehre
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||||
\end{enumerate}
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\Abs \Satz Der \IFSR kann bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen gründen\. Die Gründung oder Auflösung einer solchen Arbeitsgruppe bedarf eines Beschlusses des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
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\Abs \Satz Die Arbeitsgruppen sind gegenüber dem \IFSR rechenschaftspflichtig.
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\Abs \Satz Die Arbeitsgruppen haben umgehend aus der Mitte ihrer Mitglieder eine verantwortliche Person zu bestimmen und diese dem \IFSR anzuzeigen\. Sie ist für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe zuständig und dient dem \IFSR als ständige Ansprechperson.
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\Abs \Satz Jede Person kann Mitglied in Arbeitsgruppen des \IFSR werden\. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntmachung auf einer beschlussfähigen Sitzung des \IFSR\. Sofern eine Person Mitglied einer Arbeitsgruppe werden soll, aus welcher sie innerhalb derselben Legislatur ausgeschlossen wurde, ist ein Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit erforderlich, damit die Mitgliedschaft beginnt.
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\Abs \Satz Die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe endet mit der Auflösung der Arbeitsgruppe oder dem Ende der Legislatur des \IFSR\. Ferner endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Auschluss aus der Arbeitsgruppe durch Beschluss des \IFSR mit einfacher Mehrheit.
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\section{Rücktritt}\label{ruecktritt}
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\Abs \Satz Es steht jedem gewählten Mitglied frei, nach §\,16 Absatz 2 der Wahlordnung der Studierendenschaft das Mandat niederzulegen, wenn der Ausübung des Amtes wichtige Gründe entgegenstehen.
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\Abs \Satz Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung dem \StuRa mitzuteilen\. Ferner ist unverzüglich der \IFSR hierüber in Kenntnis zu setzen.
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\section{Konstruktives Misstrauensvotum}
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\Abs \Satz Eine ein Amt innehabende Person nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl einer Nachfolge mit der \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.
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@ -12,7 +12,7 @@
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\Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
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\Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Alle gewählten Mitglieder sowie Inhaber:innen der in \ref{fAmt} Abs. 1 genannten Ämter sind zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 9 zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen werden.
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\Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Alle gewählten Mitglieder sowie Inhaber:innen der in \ref{fAmt} Abs. 1 genannten Ämter sind zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 9 zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen werden.
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\Abs \Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
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@ -33,11 +33,11 @@
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\Abs \Satz Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn.
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\Abs \Satz Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden\. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt\. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben.
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\Abs \Satz Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden\. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt\. Den Mitgliedern steht es offen, diese durch einen Antrag nach \ref{fsoAntrag} Abs. 4 Nr. 1 zu verschieben.
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\section{Sitzungsleitung und Protokollierende}\label{SL}
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung und Protokollierende werden am Ende einer jeden Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern für die nächste Sitzung bestimmt.
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\section{Sitzungsleitung}\label{SL}
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung wird am Ende einer jeden Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern für die nächste Sitzung bestimmt.
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet, moderiert und schließt die Sitzung\. Sie kann nach eigenem Ermessen Pausen vorsehen.
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@ -47,11 +47,9 @@
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\Abs \Satz Bei Diskussionen oder Beschlüssen, welche die Sitzungsleitung selbst betreffen, hat sie die Leitung abzugeben.
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\Abs \Satz Die Protokollierenden haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen.
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\section{Protokoll}\label{protokoll}
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\Abs \Satz Über den wesentlichen Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen.
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\section{Protokollführung}\label{protokoll}
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\Abs \Satz Protokollierende werden am Ende einer jeden Sitzung aus den gewählten und assoziierten Mitgliedern für die nächste Sitzung bestimmt\. Sie haben die Pflicht, ein Protokoll über den wesentlichen Verlauf der Sitzung anzufertigen.
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\Abs \Satz Das Protokoll muss mindestens Folgendes enthalten:
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\begin{enumerate}
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@ -70,6 +68,38 @@
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\Abs \Satz Das Protokoll muss auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung vorgestellt werden\. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie einer protokollierenden Person unterschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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\section{Mehrheiten}\label{mehrheiten}
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\Abs \Satz Im Rahmen dieser Ordnung und ihrer Ergänzungsordnungen gelten folgende Mehrheiten:
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\begin{enumerate}
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\item Einfache Mehrheit (Mehrheit der anwesenden Mitglieder);
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\item Mehrheit der Mitglieder (Mehrheit der aktiven Stimmrechte);
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\item \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder (\zweidrittel der aktiven Stimmrechte).
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\end{enumerate}
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\section{Beschlussfähigkeit}
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\Abs \Satz Der \IFSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Hälfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
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||||
\Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit}
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\section{Beschlussfassung}
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\Abs \Satz Die Sitzungsleitung eröffnet nach Abschluss der Beratung und Wiederholung des Antrags die Beschlussfassung.
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\Abs \Satz Soweit für einen Beschluss nicht eine einfache Mehrheit erforderlich ist, hat die Sitzungsleitung vor der Beschlussfassung darauf hinzuweisen.
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\Abs \Satz Ein Antrag gilt als beschlossen, wenn ihm auf Nachfrage der Sitzungsleitung nicht widersprochen wird\. Der Widerspruch muss nicht begründet werden (formale Gegenrede)\. Bei Widerspruch sind alle Stimmen von der Sitzungsleitung auszuzählen.
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\Abs \Satz Die Abstimmung wird ohne erneute Aussprache einmal wiederholt, wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind, außer wenn keine einzige Ja-Stimme abgegeben wurde.
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\Abs \Satz Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist.
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\Abs \Satz Für die Aufhebung eines Beschlusses aus derselben Legislaturperiode bedarf es der nächsthöheren Mehrheit der Mitglieder gemäß \ref{mehrheiten}\. Für die Aufhebung eines Beschlusses aus einer früheren Legislaturperiode genügt die einfache Mehrheit.
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\Abs \Satz Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung wirksam.
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\Abs \Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des \IFSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht.
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\section{Anträge an die Sitzungsleitung}\label{fsoAntrag}
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\Abs \Satz Anträge an die Sitzungsleitung gehen allen anderen Wortmeldungen vor\. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des \IFSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren.
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@ -90,7 +120,7 @@
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\item Schluss der Redeliste; %8
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\item Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung; %9
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\item Beschränkung der Redezeit; %10
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\item Schriftliche Abstimmung; %11
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\item Schriftliche Abstimmung. %11
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\end{enumerate}
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\Abs \Satz Anträge nach Abs. 4 Nr. 1 -- 3 bedürfen einer \zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
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@ -133,24 +163,3 @@
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\Abs \Satz Die Zugänglichkeit zur Abstimmung gilt als gesichert, wenn die Abstimmung während der Abstimmungsdauer an mindestens drei verschiedenen Tagen für je mindestens eine Stunde möglich ist\. Die Abstimmungszeiten sind durch die Zählkommission im Vorfeld festzulegen und den Mitgliedern des \IFSR mitzuteilen\. Es ist sicherzustellen, dass zu den Abstimmungszeiten mindestens ein Mitglied der Zählkommission im Abstimmungsraum anwesend ist.
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\Abs \Satz Die Teilnahme an der Abstimmung wird durch Unterschrift bestätigt.
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||||
\section{Mehrheiten}
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||||
\Abs \Satz Im Rahmen dieser Ordnung und ihrer Ergänzungsordnungen gelten folgende Mehrheiten:
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Einfache Mehrheit (Mehrheit der anwesenden Mitglieder);
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||||
\item Mehrheit der Mitglieder (Mehrheit der aktiven Stimmrechte);
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||||
\item \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder (\zweidrittel der aktiven Stimmrechte).
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||||
\end{enumerate}
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||||
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||||
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||||
\section{Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung}
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||||
\Abs \Satz Der \IFSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Hälfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
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||||
\Abs \Satz Bei jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn durch die Sitzungsleitung festgestellt.\label{beschlussfaehigkeit}
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||||
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||||
\Abs \Satz Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist.
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||||
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||||
\Abs \Satz Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung wirksam.
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||||
\Abs \Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des \IFSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht.
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6
fso.tex
6
fso.tex
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@ -7,7 +7,9 @@
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% TODO: references ändern
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\section*{Vorbemerkungen}
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\Satz Die Technische Universität Dresden wird im Folgenden kurz \TUD, das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz \SHG und der Fachschaftsrat Informatik kurz \IFSR genannt\. Der in dieser Ordnung verwendete Begriff Studierendenschaft entspricht der Studentenschaft der \TUD im Sinne des §\,24 \SHG\. Der \IFSR erlässt aufgrund des §\,10 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft folgende Fachschaftsordnung im Rahmen des \SHG, der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Grundordnung der Studierendenschaft sowie deren Ergänzungsordnungen\. Für nicht in dieser Ordnung geregelte Angelegenheiten gelten die Bestimmungen dieser Gesetzte und Ordnungen entsprechend.
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||||
Die Technische Universität Dresden wird im Folgenden kurz \TUD, das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz kurz \SHG und der Fachschaftsrat Informatik kurz \IFSR genannt. Der in dieser Ordnung verwendete Begriff Studierendenschaft entspricht der Studentenschaft der \TUD im Sinne des §\,24 \SHG.
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||||
Der \IFSR erlässt aufgrund des §\,10 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft folgende Fachschaftsordnung im Rahmen des \SHG, der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Grundordnung der Studierendenschaft sowie deren Ergänzungsordnungen. Für nicht in dieser Ordnung geregelte Angelegenheiten gelten die Bestimmungen dieser Gesetzte und Ordnungen entsprechend.
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% 1. Die Fachschaft Informatik
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\input{content/fachschaft}
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@ -27,8 +29,6 @@
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\section{Salvatorische Klausel}
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\Abs \Satz Sollten Teile dieser Fachschaftsordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen diese Ordnung.
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\Abs \Satz Teile der Ordnung, die davon nicht berührt werden, bleiben weiterhin gültig.
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\Abs \Satz Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.
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\Abs \Satz Enthält diese Fachschaftsordnung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Fachschaftsordnung ungültig werden, ist die Fachschaftsordnung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung des \IFSR nach Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.
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