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52
fso.tex
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@ -52,10 +52,10 @@ dieser Ordnung bleiben in Kraft.
\section{Die Fachschaft Informatik}
\Paragraph{title=Grundsätzliches}
Alle Studenten der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS.
Alle Studierende der Fakultät Informatik der \TUD bilden die \IFS.
Die Fachschaft ist nach §7 Abs. 1 der Grundordnung der Studentenschaft eine
rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studentenschaft.
Die Fachschaft ist nach §7 Abs. 1 der Grundordnung der Studierendenschaft eine
rechtsfähige Teilkörperschaft der \TUD und ihrer Studierendenschaft.
Sie ordnet im Rahmen des \SHG , der Grundordnung der \TUD , der Satzung des StuRa,
sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbständig.
@ -63,7 +63,7 @@ sowie deren Ergänzungsordnungen und dieser Ordnung ihre Angelegenheiten selbst
Diese Ordnung sowie all ihre Ergänzungsordnungen sind für die Mitglieder der \IFS verbindlich.
\Paragraph{title=Rechte der \IFS}
Jeder Student hat nach §22 Abs. 1 \SHG die Rechte:
Jeder Studierende hat nach §22 Abs. 1 \SHG die Rechte:
\begin{itemize}
\item die Einrichtungen der Hochschule nach den geltenden Vorschriften zu
nutzen,
@ -84,7 +84,7 @@ Hochschule zu beteiligen.
\end{itemize}
\Paragraph{title=Pflichten der \IFS}
Jeder Student hat nach §22 Abs. 2 des \SHG die Pflichten:
Jeder Studierende hat nach §22 Abs. 2 des \SHG die Pflichten:
\begin{itemize}
\item die Ordnungen der Hochschule einzuhalten,
\item sein Studium anhand der Studien- und Prüfungsordnungen so zu organisieren,
@ -92,20 +92,20 @@ dass er seine Prüfungen in den vorgesehenen Zeiten ablegt.
\end{itemize}
\Paragraph{title=Aufgaben der \IFS}
Jeder Student hat nach §24 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG insbesondere folgende Aufgaben:
Jeder Studierende hat nach §24 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG insbesondere folgende Aufgaben:
\begin{itemize}
\item Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Studenten,
\item Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Studierenden,
\item Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und
kulturellen Belange der Studenten,
kulturellen Belange der Studierenden,
\item Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß §9 Abs. 2 \& Abs. 3 \SHG,
\item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
\item Unterstützung der Studenten im Studium,
\item Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden,
\item Unterstützung der Studierenden im Studium,
\item Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der
Hochschule,
\item Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen
Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studenten,
Studierendenbeziehungen und die Förderung der Mobilität der Studierenden,
\item Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen
Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
Verantwortungsbewusstseins der Studierenden.
\end{itemize}
\Paragraph{title=Organe der \IFS}
@ -113,18 +113,17 @@ Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
\begin{itemize}
\item die \FVV
\item der \IFSR
%\item die Vertreter des \IFSR im \StuRa
\end{itemize}
\parnumberfalse\section{Die \FVV und Urabstimmungen}\parnumbertrue
\Paragraph{title=Zusammensetzung und Einberufung}\label{fsvvRuf}
Die FSVV ist die Versammlung aller Studenten der \IFS.
Die FSVV ist die Versammlung aller Studierenden der \IFS.
Sie ist das oberste beschlussfassende Organ der \IFS und bringt den Willen der Fachschaft zum Ausdruck.
Die FSVV kommt nicht regelmäßig zusammen.
Sie kann durch den \IFSR nach Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit einberufen werden.
Weiterhin muss sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies fordern.
Weiterhin muss Sie einberufen werden, wenn mindestens 10\% der Mitglieder der \IFS dies fordern.
Eine FSVV ist spätestens 14 Tage vor der Durchführung öffentlich im Fakultätsbereich bekanntzugeben.
Die Abstimmungsgegenstände sind mindestens 3 Tage vor der Durchführung der FSVV auf dem fakultätsüblichen Weg zu veröffentlichen.
@ -177,7 +176,7 @@ Der \IFSR schützt die Rechte von Minderheiten in der \IFS.
Der \IFSR kann Stellungnahmen und Drucksachen nach \ref{stellung} in Angelegenheiten der \IFS verfassen.
Der \IFSR ist für die Einführung und Betreuung der Studenten und insbesondere Studienanfänger verantwortlich.
Der \IFSR ist für die Einführung und Betreuung der Studierenden und insbesondere Studienanfänger verantwortlich.
\Paragraph{title=Stellungnahmen und Drucksachen}\label{stellung}
@ -200,7 +199,7 @@ Das Mandat ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht vertretbar.
Die Mitgliedschaft im \IFSR endet durch Ende der Amtszeit nach \ref{fsrZusamm} Abs. 1, Rücktritt nach \ref{ruecktritt}, Exmatrikulation oder Ableben.
Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken Ersatzvertreter gemäß § 17 Absatz 2 der Wahlordnung des \StuRas nach.
Bei Ausscheiden von Mitgliedern rücken Ersatzvertretende gemäß § 17 Absatz 2 der Wahlordnung des \StuRas nach.
Ein Engagment im \IFSR als Assoziierter ist nach Rücksprache möglich. Auf Antrag können erweitere Privilegien, wie beispielsweise der Zugang zur Infrastruktur des \IFSR beschlossen werden. Ein Entzug der Privilegien erfordert die 2/3 Mehrheit der Mitglieder des \IFSR.
@ -223,7 +222,7 @@ Der \IFSR kann bei Bedarf zur Selbstverwaltung Arbeitsgruppen gründen. Die Grü
Jede Arbeitsgruppe besteht aus mehreren Mitgliedern und einem Verantwortlichen, der für die Organisation innerhalb der Arbeitsgruppe sorgt. Sowohl der Verantwortliche, als auch die Mitglieder werden durch die gewählten Mitglieder des \IFSR in die Arbeitsgruppe entsendet. Diese Entsendung gilt für die Dauer einer Legislatur.
Der \IFSR behält es sich vor, Arbeitsgruppen zu schließen, falls diese nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
Der \IFSR behält es sich vor, Arbeitsgruppen aufzulösen, falls diese nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
% TODO: Aufsplitten?
\Paragraph{title=Finanzen und das Amt des Finanzers}
@ -265,17 +264,14 @@ Wahlen finden durch geheime Abstimmung statt. Eine Kandidatin ist gewählt, wenn
\Paragraph{title=Stellung und Pflichten der Mitglieder des FSR}
Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem
Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Aufgaben ehrenamtlich nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR
teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten FSR-Mitglied in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Die Fachschaftsratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des \IFSR teilzunehmen. Bei Fernbleiben hat sich das Mitglied vor Beginn der Sitzung bei der Sitzungsleitung oder einem gewählten FSR-Mitglied in Schriftform, via E-Mail oder persönlich zu entschuldigen. Zu spät eingegangene Abmeldungen werden als unentschuldigtes Fehlen gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Nimmt ein Mitglied des FSR an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen des FSR unentschuldigt nicht teil, ruht seine Mitgliedschaft für die Zeit seiner weiteren Abwesenheit.\label{par:ruhende-mitgliedschaft}
In der ersten Sitzung seiner Amtszeit wählt der \IFSR aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit die Ämter des \IFSR.
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder
des \IFSR gewählt:
Des weiteren werden aus der \IFS folgende Posten mit der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR gewählt:
\begin{enumerate}
@ -301,14 +297,14 @@ Das betreffende Mitglied hat diese Entscheidung unverzüglich dem Sprecher des \
\Paragraph{title=Konstruktives Misstrauensvotum}
Ein Amtsinhaber nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl eines Nachfolgers mit der 2/3 Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.
Ein Amtsinhabender nach \ref{fAmt} des \IFSR kann durch Wahl eines Nachfolgers mit der 2/3 Mehrheit der Mitglieder abberufen werden.
\parnumberfalse\section{Sitzungen des FSR Informatik}\parnumbertrue
\Paragraph{title=Sitzungen}
Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen.
Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzung des \IFSR jede zweite Woche statt.
Die Sprecher können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
@ -341,7 +337,7 @@ Die Tagesordnung muss 3 Stunden vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung
Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn.
Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben.
Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben.
\Paragraph{title=Sitzungsleitung und Protokollanten}\label{SL}
@ -355,7 +351,7 @@ Die Sitzungsleitung hat das Recht, einen Tagesordnungspunkt nach eigenem Ermesse
Bei Diskussionen oder Beschlüssen, die die Sitzungsleitung selbst betreffen, hat sie diese abzugeben.
Die Protokollanten werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt. Es wird ein 1. Protokollant, sowie ein optionaler, 2. Protokollant bestimmt.
Die Protokollanten werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt. Es wird ein 1.Protokollant, sowie ein optionaler, 2. Protokollant bestimmt.
Die Protokollanten haben die Pflicht, ein Protokoll gemäß \ref{protokoll} über die Sitzung anzufertigen.