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Admission of incumbents to non-public meeting parts
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95a2fe7265
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09aabd0164
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@ -12,7 +12,7 @@
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\Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
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\Abs \Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
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\Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 8 zum nicht-öffentlichen Teil zugelassen werden.
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\Abs \Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Alle gewählten Mitglieder sowie Inhaber:innen der in \ref{fAmt} Abs. 1 genannten Ämter sind zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 8 zu nicht-öffentlichen Teilen zugelassen werden.
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\Abs \Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
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\Abs \Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
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