\Abs\Satz Die ordentlichen Sitzungen des \IFSR finden während der Vorlesungszeit einmal pro Woche statt\. Der wöchentliche Sitzungstermin wird durch Beschluss mit \zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder festgelegt\. Einer gesonderten Einladung der Mitglieder zu einer ordentlichen Sitzung bedarf es nicht\. Sitzungstermine und Sitzungsort sind auf fakultätsüblichem Weg zu veröffentlichen\. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Sitzungen des \IFSR üblicherweise jede zweite Woche statt.
\Abs\Satz Die Sprecher:innen können in begründeten Fällen einzelne Sitzungen bis spätestens 48 Stunden vorher absagen, wobei der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungen in der Vorlesungszeit maximal zwei Wochen betragen darf.
\Abs\Satz Per Beschluss kann eine zukünftige, reguläre Sitzung in der jeweiligen Kalenderwoche verschoben werden\. Bei dieser Sitzung handelt es sich nicht um eine außerordentliche Sitzung.
\Abs\Satz Außerordentliche Sitzungen werden nach Bedarf auf Initiative der Mehrheit der Mitglieder des \IFSR einberufen\. Abweichend von Abs. 1 und 2 können in dringenden Fällen Sitzungen auf Beschluss der Mehrheit der Sprecher:innen einberufen werden.
\Abs\Satz Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung hat in Textform unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden zu erfolgen.
\Abs\Satz Die Sitzungen des \IFSR sind in der Regel öffentlich\. Die Öffentlichkeit kann von Teilen der Tagesordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 3 ausgeschlossen werden\. Gäste können nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 8 zum nicht-öffentlichen Teil zugelassen werden.
\Abs\Satz Angelegenheiten, welche die Privatsphäre betreffen, sowie Personaldebatten sind nicht öffentlich zu behandeln.
\Abs\Satz Für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
\Abs\Satz Alle Anwesenden haben Rede- und Antragsrecht\. Dieses kann ihnen zu Teilen der Tagesordnung gemäß \ref{SL} Abs. 3 durch die Sitzungsleitung entzogen werden.
\Abs\Satz Jedes gewählte oder assoziierte Mitglied ist berechtigt, eigenmächtig Punkte auf die Tagesordnung zu setzen\. Gäste können Vorschläge für die Tagesordnung in Textform bei einer:einem Sprecher:in oder der Sitzungsleitung einreichen.
\Abs\Satz Die Tagesordnung muss 3 Stunden vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung veröffentlicht werden\. Die Tagesordnung besteht insbesondere aus
\begin{enumerate}
\item Protokollkontrolle und Überprüfung gefasster Beschlüsse
\item Berichte der Ämter und Arbeitsgruppen
\item Berichte aus den Gremien
\end{enumerate}
\Abs\Satz Die Einreichungsfrist für Tagesordnungspunkte beläuft sich auf den Tag des Sitzungstermins um 15.00 Uhr, spätestens aber 3,5 Stunden vor Sitzungsbeginn.
\Abs\Satz Dringende Anträge und Initiativanträge können vor Sitzungsbeginn bei der Sitzungsleitung eingereicht werden\. Diese werden vorerst am Ende der Tagesordnung behandelt\. Den Mitgliedern steht es offen, einen Initiativantrag auf der Tagesordnung durch einen Antrag zur Fachschaftsordnung nach \ref{fsoAntrag} Abs. 3 Nr. 1 zu verschieben.
\Abs\Satz Während der Sitzung führt die Sitzungsleitung eine Redeliste\. Sie erteilt das Wort und kann eine redende Person bei Bedarf zur Sache oder Form rufen\. In begründeten Fällen kann die Sitzungsleitung ihr das Wort entziehen.
\Abs\Satz Die Protokollierenden werden am Ende einer jeden Sitzung aus dem Pool der gewählten und assoziierten Mitglieder für die kommendene Sitzung bestimmt\. Es wird eine erste sowie optional eine zweite protokollierende Person bestimmt.
\Abs\Satz Über den wesentlichen Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen.
\Abs\Satz Das Protokoll muss mindestens Folgendes enthalten:
\begin{enumerate}
\item Datum, Ort, Beginn und Schluss der Sitzung,
\item Anwesenheitsliste der Mitglieder, wobei fehlende Mitglieder mit \glqq{}entschuldigt\grqq{}, \glqq{}unentschuldigt\grqq{} oder \glqq{}ruhend\grqq{} gekennzeichnet werden müssen,
\item Namen der anwesenden Gäste,
\item eine initiale Feststellung der Beschlussfähigkeit nach \ref{beschlussfaehigkeit},
\item die behandelten und gegebenenfalls vertagten Tagesordnungspunkte,
\Abs\Satz Für Teile der Sitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist ein geheimes Protokoll anzufertigen, das gesichert verwahrt werden muss\. Die Einsicht ist nur für gewählte Mitglieder unter Aufsicht einer der Strukturer:innen möglich.
\Abs\Satz Das Protokoll muss auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung vorgestellt werden\. Sollte es keine Einsprüche geben, ist es bestätigt und muss von der Sitzungsleitung sowie einer protokollierenden Person unterschrieben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
\section{Anträge an die Sitzungsleitung}\label{fsoAntrag}
\Abs\Satz Anträge an die Sitzungsleitung gehen allen anderen Wortmeldungen vor\. Sie können nur von den gewählten Mitgliedern des FSR gestellt werden und sind durch das Heben beider Hände zu signalisieren\.
\Abs\Satz Die Abstimmungsliste enthält die zu Beginn der Abstimmung stimmberechtigten Mitglieder.
\Abs\Satz Schriftliche Abstimmungen können nur zu Gegenständen erfolgen, die mehr als eine einfache Mehrheit erfordern.
\Abs\Satz Die schriftliche Abstimmung ist mindestens bis zum Ablauf des auf die nächste Sitzung folgenden Tages zu ermöglichen, höchstens jedoch drei Wochen, außer in der vorlesungsfreien Zeit. \Satz Die Abstimmungsdauer beschließt der \IFSR unmittelbar nach dem Beschluss der schriftlichen Abstimmung.
\Abs\Satz Auf eine schriftliche Abstimmung und den Abstimmungsort ist auf der nächsten Sitzung sowie im Protokoll gesondert hinzuweisen.
\section{Geheime Abstimmungen}
\Abs\Satz Zur Durchführung von geheimen Abstimmungen bildet der \IFSR eine Zählkommission. \Satz Diese wird in der Regel für die Dauer einer Sitzung bestätigt.
\Abs\Satz Die Zählkommission hat aus mindestens drei Mitgliedern zu bestehen, die selbst nicht an der Abstimmung teilnehmen.
\Abs\Satz Die Zählkommission verteilt die Stimmzettel und sammelt sie ein. \Satz Sie öffnet und schließt die erforderlichen Wahlgänge. \Satz Sie zählt die Stimmen aus und verkündet dem \IFSR das Abstimmungsergebnis. \Satz Sie entscheidet bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels.
\Abs\Satz Der FSR ist beschlussfähig, wenn bei Sitzungen mehr als die Häfte der nicht ruhenden Mitglieder gemäß \ref{par:ruhende-mitgliedschaft} anwesend sind.
\Abs\Satz Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in dieser Ordnung, in Ergänzungsordnungen oder übergeordneten Rahmenordnungen und Gesetzen nichts Gegenteiliges festgelegt ist.
\Abs\Satz Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung wirksam.
\Abs\Satz Stimmrecht haben nur die anwesenden, gewählten Mitglieder des FSR, deren Mitgliedschaft nicht ruht.