Für die Finanzierung einer KIF gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Hauptfinanzierungsquelle ist seit einigen Jahren der BMBF. Neben dem BMBF kann man eine KIF über Eigenmittel, andere hochschulinternen Mittel, wie Gelder des AStAs, StuRas, Dekanat o.ä.. Außerdem kann man bei Privatpersonen und Firmen um Spenden oder Sponsoring anfragen.
* Beide Konferenzen werden zusammen beantragt und die Frist für den Antrag liegt normalerweise Ende Mai für Wintersemester des gleichen Jahres und Sommersemster des folge Jahres
* alle Originalrechnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden und bei Nachfrage nachgereicht werden
* Nach Abschluss der Konferenz muss eine Summe aus Fördergeld + Teilnehmerbeiträge (aller Teilnehmer) + Eigenmittel + eventl. Sponsoren beim BMBF über förderungswürdige Ausgaben nachgewiesen werden können.
* Rechnunngeb müssen nicht nur die förderfähigen Teilnehmer\*innen umfassen
* wenn nur ein Teil eines Posten über BMBF bezahlt werden soll müssen zwei Rechnungen ausgetstellt werden
* Eine KIF wird für eine feste (maximale) Anzahl an förderfähige Teilnehmer (Studenten) beantragt, bislang 120 bis 130 Personen (sog. Festbetragsförderung)
* Auf der KIF müssten die Teilnehmer täglich auf einer Liste drucken. Der KIF e.V. hat ein Tool, um aus einer Teilnehmerliste die BMBF-Listen zu erstellen.
* nicht beim BMBF angezeigtes Sponsoring muss zweckgebunden sein, z.b. Sponsor zahlt Teilnehmer-Tshirts
* Sponsoring kann auch über einen Förderverein der Fachschaft laufen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten auch diese zweckgebunden eingeworben werden.
* Vitamin B nutzen
* immer früher kümmern als man denkt
* schriftliche Verträge abschließen, in denen konkret Rechte und Pflichten für beide Parteien aufgezählt werden. Sonst können [Probleme](https://kif.fsinf.de/wiki/KIF435:Sponsoring-Probleme) entstehen.
* vorher darum kümmern wie Rechnungen korrekt ausgestellt werden (z.B. mit oder ohne UmSt/MwSt, Rechnungsstellende Partei,...)
* Spenden sind immer einfacher als Sponsoring!
* klärt ab ob eure Struktur Spendenquittungen ausstellen darf
* an Vereine und evtl. auch öffentliche (Teil)-Körperschaften: Umsatzsteuergrenzen beachten!